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[ Sparbuch auflösen ]
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Garfield123
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Dez, 2007 18:32    Titel: Sparbuch auflösen Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

ich hoffe, dass mir hier einige weiter helfen können. Und zwar habe ich folgende Frage:

Ich habe heute entdeckt, dass ich noch zwei Sparbücher bei der Sparkasse habe, die ich gerne auflösen möche. Das eine hat eine 12-monatige, das andere eine 48-monatige Kündigungsfrist.
Wie komme ich möglichst ohne Gebühren möglichst schnell an das Geld?
Was bedeutet diese Kündigungsfrist? Müsste ich im schlimmsten Fall ab Kündigungszeitpunkt 48 Monate warten?
Darf die Bank für das Auflösen Gebühren verlangen? Im Internet habe ich was von Vorschusszinsen gelesen, fallen diese hier an? Außerdem habe ich gelesen, dass man monatl. bis zu 2000 € abheben kann, ist das bei diesen Sparbüchern auch möglich, oder nur bei Sparbüchern mit 3-monatiger Kündigungsfrist?
Möchte mich hier vorher gerne informieren, bevor ich zur Bank gehe.

Vielen Dank im Voraus

Garfield
 
Forum






Verfasst am: Di 18 Dez, 2007 18:32    Titel: Sparbuch auflösen  



 
Socke
Analyst


Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Di 18 Dez, 2007 20:01    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ja du musst warten bist die kündigungsfrist abgelaufen ist.

die 2000€im monat ist nur bei gesetzlichen sparbüchern so, d.h. bei 3 monatigen

du kannst vorzeitig darüber verfügen mit Vorschusszinsen.

Berechnung bei 48 Monate: Guthabenbetrag*Zinssatz/100*0,25*4 Jahre

also angenommen: Guthaben 5000€ Zinssatz 1 %

5000*0,01*0,25*4=50 € gebühren

mfg
 
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puma
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Dez, 2007 20:04    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Natürlich kannst du von deinem Sparbuch auch größere Geldsummen abheben. Ohne Kündigung innerhalb eines Kalendermonats bis zu 2.000 EUR. Wenn du einen höheren Geldbetrag oder deine gesamte Geldeinlage abheben möchtest, ist im Regelfall eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten (sofern, wie halt jetzt bei dir, keine Sondervereinbarung getroffen wurde).
Achtung - Wer am 31. d.M. Geld abhebt kann am 1. wieder Geld abheben.

Bei längerer Vereinbarung z.B. 3 Jahre gilt folgendes:

Kunde zahlt am 02.01. 1000 Euro ein, dann hat dieser Betrag eine Kündigungsfrist von 3 Jahren.
Kunde zahlt am 02.02. wieder tausend Euro ein, dann hat dieser Betrag ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 .
Will man Geld kündigen, dann bitte mit Datum der Kündigung kein Geld mehr auf dieses Konto einzahlen, da sonst für diesen neu eingezahlten Betrag die Kündigungsfrist wieder von vorne beginnt.
Vorschusszinsfrei sind bei diesen Anlageformen immer die Zinszahlungen, wenn Sie bis 31.03. des Folgejahres abgehoben werden.

Genaueres steht in den AGB's der Banken, die in allen Bank offen ausliegen müssen bzw. ausgehändigt werden müssen.
 
flo3k
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Dez, 2007 20:17    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

puma, du verwirrst glaubich ganzschön ^^

erstmal ist die Zinszahlung nach Kapitalisierung (also Gutschrift) zwei Monate frei Verfügbar, also nicht zum 31.03 wie in deinem Beispiel.

Die 2.000 € Freibetrag pro Monat beziehen sich ausschließlich auf Sparbücher mit 3-monatiger Kündigungsfrist!
 
Gast






BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 16:30    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Okey, schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist, ab wann die Kündigungsfrist anläuft.
Wenn ich heute zur Bank gehe und kündige muss ich dann die 48 Monate abwarten, oder läuft die Kündigungsfrist für jeden Geldeingang 48 Monate (also wenn der letzte Geldeingang bspw. vor 5 Jahren war, habe ich dann keine Kündigungsfrist mehr oder wenn der letzte Geldeingang vor 3 Jahren war und sofort ans Geld will, müsste ich dann nur für 1 Jahr Vorschusszinsen zahlen)?
 
Gast






BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 17:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Anonymous hat folgendes geschrieben:
Okey, schon mal vielen Dank für eure Antworten.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe, ist, ab wann die Kündigungsfrist anläuft.
Wenn ich heute zur Bank gehe und kündige muss ich dann die 48 Monate abwarten, oder läuft die Kündigungsfrist für jeden Geldeingang 48 Monate (also wenn der letzte Geldeingang bspw. vor 5 Jahren war, habe ich dann keine Kündigungsfrist mehr oder wenn der letzte Geldeingang vor 3 Jahren war und sofort ans Geld will, müsste ich dann nur für 1 Jahr Vorschusszinsen zahlen)?


Du kündigst einen bestimmten Betrag.
 
Garfield123
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 19 Dez, 2007 17:32    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
Du kündigst einen bestimmten Betrag.

Sorry, versteh ich nicht ganz, okey ich kündige einen bestimmten Betrag, in meinem Fall, also alles was auf dem Sparbuch ist. Und ab wann läuft die Kündigungsfrist? Ab dem Kündigungszeitpunkt, oder ist jeder Geldeingang für 48 Monate festgelegt, und ich könnte sofort und ohne Vorschusszinsen an mein Geld, da der letzte Geldeingang schon über 4 Jahre her ist.
 
Gast






BeitragVerfasst am: Do 20 Dez, 2007 14:46    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Achso, jetzt verstehe ich was du meinst.

Die Kündigungszeit fängt an nach einer Kündigung in der Bank - d.h., wenn du z.B. 2500 € auf dem Buch hast, gehst du zur Bank und kündigst diesen Betrag. Nach 48Monaten kannst du ihn dann vorschusszinsenfrei mitnehmen.

Ob sich das lohnt für dich ist fraglich, denn die Vorschusszinsen betragen ein Viertel vom Habenszins - bei einem Zins von 2% wären das 0,5%

Wenn du also das Geld abholst, die Vorschusszinsen zahlst, und das Geld auf ein anderes Sparbuch mit min. 0,5% Zinsen anlegst, oder einen kleineren Betrag auch bei höheren Zinsen, je nachdem, dann hast du die gezahlten Vorschusszinsen in 48monaten locker wieder raus.
 
Forum






Verfasst am: Do 20 Dez, 2007 14:46    Titel:  



 
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