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Gast
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Verfasst am: Fr 19 Okt, 2007 16:28 Titel: Vorvertrag und Prüfung |
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Hi !
Kann mir bitte jemand sagen, inwiefern der Vorvertrag (rechtlich oder auch nicht) verbindlich ist ? Oder geht man die eigentliche "Bindung" im anschließenden "eigentlichen" Vertrag ein ?
Im Vorvertrag steht ja z.B. noch gar nichts über die Kammer oder Ähnliches.
Wisst, ob und welche Kammer in Köln die Azubis am Ende prüft/prüfen ?
UND : Ist die Ausbildung , wenn man Abitur in der Tasche hat, verkürzt ? Der Personaler sprach von 2 Jahren, obwohl im Vorvertrag drei Ausbildungsjahre mit den jew.Vergütungen aufgelistet sind.
Ich bin euch für eure hilfreichen Antworten sehr dankbar !!!
Schöne Grüße ! |
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Forum
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Verfasst am: Fr 19 Okt, 2007 16:28 Titel: Vorvertrag und Prüfung |
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marve Analyst
Dabei seit: Oct 2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: Fr 19 Okt, 2007 20:39 Titel: --- |
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du musst den Vorvertrag nur zurücksenden und erhältst ca. 4 Tage später den vollständingen Berufsausbildungsvertrag!(wenn du den nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückschickst, ist er rechltlich nicht mehr gültig;)
Ja bei Abitur wird dir 1 Ausbildungsjahr geschenkt;)
Das steht dann auch deutlich im Vertrag.
Gruß
marve |
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Gast
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Verfasst am: Fr 19 Okt, 2007 21:58 Titel: |
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Vielen Dank für deine Hilfe !!!
wie gefällt dir die Ausbildung soweit ? wo bist du eingesetzt ?
Mir steht sie noch bevor , also nächstes Jahr soll es losgehen.
Wie stufst du inzwischen die Möglichkeit ein, neben der Lehre bspw.noch ein Fernuni-Studium (oder ähnliches) anzufangen/parallellaufen zu lassen ?
Schöne Grüße. |
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marve Analyst
Dabei seit: Oct 2007 Beiträge: 24
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Verfasst am: Sa 20 Okt, 2007 14:05 Titel: --- |
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Unter meinem Namen steht Azubi 1. Lehrjahr, aber noch zu unrecht!!
Werde erst ab dem 01.09.2008 beginnen;) |
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mannelig Department Head
Dabei seit: Dec 2006 Beiträge: 798 Wohnort: bald Hamburg
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Verfasst am: Sa 20 Okt, 2007 15:19 Titel: |
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Unter meinem Namen steht "Vorstand" aber noch zu unrecht
Nichts für ungut marve *g* |
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