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hierundhu
[ schulausschluß ]
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berliner
Gast





BeitragVerfasst am: Di 25 Sep, 2007 12:33    Titel: schulausschluß Antworten mit Zitat nach oben ... 

hi

habe eine frage:

wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium?
 
Forum






Verfasst am: Di 25 Sep, 2007 12:33    Titel: schulausschluß  



 
Gast






BeitragVerfasst am: Di 25 Sep, 2007 13:11    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

richtig geil!
 
simon14l
Vice President


Sparkasse
1. Lehrjahr

Dabei seit: Aug 2007
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: Di 13 Nov, 2007 1:34    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

oha Surprised
 
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hamburger
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:44    Titel: Re: schulausschluß Antworten mit Zitat nach oben ... 

berliner hat folgendes geschrieben:
hi

habe eine frage:

wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium?


nun, da die schulische ausbildungsstätte deiner ausbildung eine schule, die weder geteilt noch multipliziert war ist denke ich, müsste eigentlich der schulabschluss nur für das wirtschaftsgymnasium gelten.frage ist näturlich warum du nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen wirst was aber nicht mit dem schulabschluss auf der dividierten schule zu tun hat oder? Confused Confused Laughing
 
schneemann
Gast





BeitragVerfasst am: Mi 14 Nov, 2007 21:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Laughing warum bekommt man vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluss und wird nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen? very interesting question?? Shocked Confused Laughing
 
ferrari590
Moderator


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 812

BeitragVerfasst am: Sa 29 Dez, 2007 4:27    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Also meines Wissen gibt es sowas nicht. In jeder Klasse werden doch die Schüler nach Abschluss getrennt, weil doch ABiturienten meist eine Ausbildungsverkürzung haben.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590
 
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Keeezy
Vice President


Dabei seit: Nov 2007
Beiträge: 116

BeitragVerfasst am: Sa 29 Dez, 2007 12:26    Titel: Re: schulausschluß Antworten mit Zitat nach oben ... 

hamburger hat folgendes geschrieben:
berliner hat folgendes geschrieben:
hi

habe eine frage:

wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium?


nun, da die schulische ausbildungsstätte deiner ausbildung eine schule, die weder geteilt noch multipliziert war ist denke ich, müsste eigentlich der schulabschluss nur für das wirtschaftsgymnasium gelten.frage ist näturlich warum du nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen wirst was aber nicht mit dem schulabschluss auf der dividierten schule zu tun hat oder? Confused Confused Laughing


ER MEINT EINEN SCHULAUSSCHLUSS!!!
_________________
Der Geist denkt, das Geld lenkt.
Oswald Spengler (1880-1936), dt. Kulturphilosoph
 
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ferrari590
Moderator


Dabei seit: Jul 2007
Beiträge: 812

BeitragVerfasst am: Sa 29 Dez, 2007 16:25    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Stimmt, jetzt weiß ich, warum ich in Deutsch immer so schlecht war. Very Happy
Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum man einen Ausschluss bekommen sollte. Ich sehe dazu keinen Grund.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590
 
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Verfasst am: Sa 29 Dez, 2007 16:25    Titel:  



 
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