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berliner Gast
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Verfasst am: Di 25 Sep, 2007 12:33 Titel: schulausschluß |
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hi
habe eine frage:
wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium? |
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Forum
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Verfasst am: Di 25 Sep, 2007 12:33 Titel: schulausschluß |
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Gast
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Verfasst am: Di 25 Sep, 2007 13:11 Titel: |
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richtig geil! |
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simon14l Vice President
Sparkasse 1. Lehrjahr
Dabei seit: Aug 2007 Beiträge: 114
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Verfasst am: Di 13 Nov, 2007 1:34 Titel: |
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oha |
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hamburger Gast
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Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 20:44 Titel: Re: schulausschluß |
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berliner hat folgendes geschrieben: | hi
habe eine frage:
wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium? |
nun, da die schulische ausbildungsstätte deiner ausbildung eine schule, die weder geteilt noch multipliziert war ist denke ich, müsste eigentlich der schulabschluss nur für das wirtschaftsgymnasium gelten.frage ist näturlich warum du nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen wirst was aber nicht mit dem schulabschluss auf der dividierten schule zu tun hat oder? |
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schneemann Gast
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Verfasst am: Mi 14 Nov, 2007 21:07 Titel: |
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warum bekommt man vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluss und wird nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen? very interesting question?? |
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ferrari590 Moderator
Dabei seit: Jul 2007 Beiträge: 812
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Verfasst am: Sa 29 Dez, 2007 4:27 Titel: |
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Also meines Wissen gibt es sowas nicht. In jeder Klasse werden doch die Schüler nach Abschluss getrennt, weil doch ABiturienten meist eine Ausbildungsverkürzung haben. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590 |
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Keeezy Vice President
Dabei seit: Nov 2007 Beiträge: 116
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Verfasst am: Sa 29 Dez, 2007 12:26 Titel: Re: schulausschluß |
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hamburger hat folgendes geschrieben: | berliner hat folgendes geschrieben: | hi
habe eine frage:
wenn ich auf einer geteilten schule (sprich: realschule, wirtschaftsgymnasium sowie berufsschule für kaufm. berufe) war, die zugleich auch die schulische ausbildungsstätte meiner ausbildung ist und ich vom wirtschaftsgymnasium einen schulausschluß bekommen haben.. kann es sein das ich nicht zum unterricht der berufsschule zugelassen werden? oder gilt der schulausschluß nur für das wirtschaftsgymnasium? |
nun, da die schulische ausbildungsstätte deiner ausbildung eine schule, die weder geteilt noch multipliziert war ist denke ich, müsste eigentlich der schulabschluss nur für das wirtschaftsgymnasium gelten.frage ist näturlich warum du nicht zum unterricht an der berufsschule zugelassen wirst was aber nicht mit dem schulabschluss auf der dividierten schule zu tun hat oder? |
ER MEINT EINEN SCHULAUSSCHLUSS!!! _________________ Der Geist denkt, das Geld lenkt.
Oswald Spengler (1880-1936), dt. Kulturphilosoph |
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ferrari590 Moderator
Dabei seit: Jul 2007 Beiträge: 812
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Verfasst am: Sa 29 Dez, 2007 16:25 Titel: |
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Stimmt, jetzt weiß ich, warum ich in Deutsch immer so schlecht war.
Aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, warum man einen Ausschluss bekommen sollte. Ich sehe dazu keinen Grund. _________________ Mit freundlichen Grüßen
Capo alias ferrari590 |
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Forum
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Verfasst am: Sa 29 Dez, 2007 16:25 Titel: |
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