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stevent Gast
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Verfasst am: Do 12 Apr, 2007 19:53 Titel: Maximale förderung |
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Hallo,
ich bin 17 jahre und bin im ersten Lehrjahr in der Sparkasse.
Wollt mal fragen was es alles für Förderungsmöglichkeiten vom Staat gibt. (Bafög, Kindergeld usw..)
danke im vorraus |
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Forum
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Verfasst am: Do 12 Apr, 2007 19:53 Titel: Maximale förderung |
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Feurio Vice President
Dabei seit: Nov 2006 Beiträge: 112
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Verfasst am: Fr 13 Apr, 2007 10:14 Titel: |
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-154€ Kindergeld
-Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) -> Bemisst sich nach dem Einkommen deiner Eltern
-Wohngeld -> nur wenn du ausgezogen bist
Mehr wüsste ich jetzt auch gerade net... |
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TommyB Analyst
Dabei seit: Mar 2007 Beiträge: 11
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Verfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:09 Titel: |
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Ich hab vor kurzen gehört, dass es sowas wie kleidungsgeld vom staat gibt. Das soll angeblich auch für bankkaufmänner/ladys drinn sein.
Ich weiß aber auch nicht wo man das genau beantragen kann und wie das aussieht.
Ich werde mich aber bald mal darüber informieren.
greez tommy |
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Gast
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Verfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:19 Titel: |
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warum gibts denn noch Kindergeld? Ich denke das jährliche Einkommen liegt über dem Freibetrag und man bekommt kein Kindergeld mehr? Wie ist das möglich? |
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Sinamore87 Managing Director
Dabei seit: Jan 2007 Beiträge: 383 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:51 Titel: |
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du kannst wenn du studierst oder eine ausbildung machst bis 27 kindergeld kriegen, vorraussetzung dafür ist jedoch dass du die einkommensgrenze von z.Zt. 7680 € im Jahr nicht überschreitest. Von deinem ganzen Einkommen kannst du aber die Sozialversicherungsabgaben abziehn, also nimmst du einfach dein Nettogehalt mal 12, oder mal 13, je nachdem was du so von der Bank kriegst. Zusätzlich kannst du auch noch eine Werbungskostenpauschale von 920 € absetzten. Angenommen du bekommst 640 netto, und ein 13. Monatsgehalt, dann kommst du auf 8320 €. davon kannst du die 920 € werbungskostenpauschale abziehn, dann bist du bei 7400 und fällst unter die einkommensgrenze. Vorrausgesetzt natürlich du hast keinen Nebenjob... |
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Gast
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 9:34 Titel: |
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Zitat: | Ich hab vor kurzen gehört, dass es sowas wie kleidungsgeld vom staat gibt. Das soll angeblich auch für bankkaufmänner/ladys drinn sein.
Ich weiß aber auch nicht wo man das genau beantragen kann und wie das aussieht.
Ich werde mich aber bald mal darüber informieren. |
stimmt das? gibt es so eine förderung?
und zum wohnungsgeld dass kan man als azubi nicht bentragen, denn man hat die möglichkeit auf berufsausbildungsbeihilfe
es gibt auch eine umzugskostenhilfe..da bekommt eine einmalige hilfe von der agentur für arbeit diesen antrag hab ich erst vor kurzem ausgefüllt, der antrag ist für diejenigen, die aufgrund der ausbildung umziehen werden und beträgt um die 1000€ ,weiss aber nicht mehr genau wie viel es waren! |
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Kuhlo Moderator
Landesbank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Sep 2007 Beiträge: 1037
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Verfasst am: Do 01 Mai, 2008 10:45 Titel: |
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Umzugshilfe bekommt man, wenn man Bafög beantragt hat...
Eine Kleidungshilfe gibt es nicht!, da ein Anzug / ähnliches nicht als Berufsbekleidung gilt.
Kuhlo _________________ Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere. |
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Manin Director
andere 1. Lehrjahr
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 209 Wohnort: Schwäbisch Hall
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Verfasst am: Mi 11 Jun, 2008 15:41 Titel: |
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Wie siehts den genau mit dem Kleidungsgeld aus? |
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Forum
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Verfasst am: Mi 11 Jun, 2008 15:41 Titel: |
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blub Associate
Dabei seit: Jun 2008 Beiträge: 53
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Verfasst am: Mi 11 Jun, 2008 18:21 Titel: |
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also ich werde kein BAB bekommen und ebenfalls kein kindergeld mehr..muss aber bald meine wohnung undallesselber finanzieren ...heisst dassomit also das meine eltern für diese kosten aufkommen müssen? also wenn meines net reicht? |
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