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[ Maximale förderung ]
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stevent
Gast





BeitragVerfasst am: Do 12 Apr, 2007 19:53    Titel: Maximale förderung Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,
ich bin 17 jahre und bin im ersten Lehrjahr in der Sparkasse.

Wollt mal fragen was es alles für Förderungsmöglichkeiten vom Staat gibt. (Bafög, Kindergeld usw..)

danke im vorraus
 
Forum






Verfasst am: Do 12 Apr, 2007 19:53    Titel: Maximale förderung  



 
Feurio
Vice President


Dabei seit: Nov 2006
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: Fr 13 Apr, 2007 10:14    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

-154€ Kindergeld
-Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) -> Bemisst sich nach dem Einkommen deiner Eltern
-Wohngeld -> nur wenn du ausgezogen bist

Mehr wüsste ich jetzt auch gerade net...
 
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TommyB
Analyst


Dabei seit: Mar 2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:09    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Ich hab vor kurzen gehört, dass es sowas wie kleidungsgeld vom staat gibt. Das soll angeblich auch für bankkaufmänner/ladys drinn sein.
Ich weiß aber auch nicht wo man das genau beantragen kann und wie das aussieht.
Ich werde mich aber bald mal darüber informieren.

greez tommy Cool
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:19    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

warum gibts denn noch Kindergeld? Ich denke das jährliche Einkommen liegt über dem Freibetrag und man bekommt kein Kindergeld mehr? Wie ist das möglich?
 
Sinamore87
Managing Director


Dabei seit: Jan 2007
Beiträge: 383
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: Fr 13 Apr, 2007 15:51    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

du kannst wenn du studierst oder eine ausbildung machst bis 27 kindergeld kriegen, vorraussetzung dafür ist jedoch dass du die einkommensgrenze von z.Zt. 7680 € im Jahr nicht überschreitest. Von deinem ganzen Einkommen kannst du aber die Sozialversicherungsabgaben abziehn, also nimmst du einfach dein Nettogehalt mal 12, oder mal 13, je nachdem was du so von der Bank kriegst. Zusätzlich kannst du auch noch eine Werbungskostenpauschale von 920 € absetzten. Angenommen du bekommst 640 netto, und ein 13. Monatsgehalt, dann kommst du auf 8320 €. davon kannst du die 920 € werbungskostenpauschale abziehn, dann bist du bei 7400 und fällst unter die einkommensgrenze. Vorrausgesetzt natürlich du hast keinen Nebenjob...
 
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Gast






BeitragVerfasst am: Do 01 Mai, 2008 9:34    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
Ich hab vor kurzen gehört, dass es sowas wie kleidungsgeld vom staat gibt. Das soll angeblich auch für bankkaufmänner/ladys drinn sein.
Ich weiß aber auch nicht wo man das genau beantragen kann und wie das aussieht.
Ich werde mich aber bald mal darüber informieren.



stimmt das? gibt es so eine förderung?

und zum wohnungsgeld dass kan man als azubi nicht bentragen, denn man hat die möglichkeit auf berufsausbildungsbeihilfe

es gibt auch eine umzugskostenhilfe..da bekommt eine einmalige hilfe von der agentur für arbeit diesen antrag hab ich erst vor kurzem ausgefüllt, der antrag ist für diejenigen, die aufgrund der ausbildung umziehen werden und beträgt um die 1000€ ,weiss aber nicht mehr genau wie viel es waren!
 
Kuhlo
Moderator


Landesbank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Sep 2007
Beiträge: 1037

BeitragVerfasst am: Do 01 Mai, 2008 10:45    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Umzugshilfe bekommt man, wenn man Bafög beantragt hat...

Eine Kleidungshilfe gibt es nicht!, da ein Anzug / ähnliches nicht als Berufsbekleidung gilt.


Kuhlo
_________________
Ich habe eiserne Prinzipien.
Wenn sie ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere.
 
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Manin
Director


andere
1. Lehrjahr

Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 209
Wohnort: Schwäbisch Hall

BeitragVerfasst am: Mi 11 Jun, 2008 15:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Wie siehts den genau mit dem Kleidungsgeld aus?
 
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Verfasst am: Mi 11 Jun, 2008 15:41    Titel:  



 
blub
Associate


Dabei seit: Jun 2008
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: Mi 11 Jun, 2008 18:21    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

also ich werde kein BAB bekommen und ebenfalls kein kindergeld mehr..muss aber bald meine wohnung undallesselber finanzieren ...heisst dassomit also das meine eltern für diese kosten aufkommen müssen? also wenn meines net reicht?
 
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