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[ Rücktrittsmöglichkeit vom Ausbildungsvertrag ]
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Autor Nachricht
Gretelchen
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 02 März, 2007 16:31    Titel: Rücktrittsmöglichkeit vom Ausbildungsvertrag Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallihallo,

wie sieht es aus wenn man den Ausbildungsvertrag
unterschrieben hat und vom Vertrag zurücktreten
möchte, weil man sich doch für etwas anderes entschließt?

Liebe Grüße,
Gretelchen
 
Forum






Verfasst am: Fr 02 März, 2007 16:31    Titel: Rücktrittsmöglichkeit vom Ausbildungsvertrag  



 
//Andre
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 02 März, 2007 17:47    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Einfach dem Unternehmen mitteilen, dass du dich für ne andere Stelle entschieden hast. Ist völlig egal ob du einen Vertrga schon unterschrieben hast oder noch nicht. Hab ich auch so gemacht und ist auch rein rechtlich alles erlaubt. Das machen soo viele.....
 
Gretelchen
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 02 März, 2007 18:36    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Naja rein rechtlich gesehen ist man ja dazu verpflichtet
dann dieses Ausbildungsverhältnis einzugehen, weil man
einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat.
(Bin verwaltungsfachangestellte i.A. und erkundige mich
für einen Freund Cool )

Habe in meiner Gesetzessammlung keinen entsprechenden
Paragraphen gefunden. (Bzw. weiß nicht wo er steht) Im
Berufsbildungsgesetz hab ich schon nachgeschaut...

Bist du denn bei der deutschen Bank vom Vertrag zurückgetreten?
 
me
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 02 März, 2007 19:50    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Im Vertrag steht das du ohne angabe von Gründen in der Probezeit kündigen kannst , warum dann nicht auch vorher
 
Gretelchen
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 02 März, 2007 20:34    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hast Recht "me" Wink
Hätt ich auch selbst drauf kommen können Rolling Eyes
 
//Andre
Gast





BeitragVerfasst am: Sa 03 März, 2007 18:02    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Zitat:
Bist du denn bei der deutschen Bank vom Vertrag zurückgetreten?


Ne bin von dem Vertrag nicht zhurückgetreten aber von nem anderen.
Aber das ist doch auch logisch, dass man das kann. Das wäe ja schlimm wenn man den Vertrag schnellstmöglich unterschrieben zurückschicken muss, aber noch andere Bewerbungen am laufen hat, die einem vielleicht viel besser gefallen.
 
Renovatio
Moderator


Commerzbank
Ausgelernt

Dabei seit: May 2006
Beiträge: 1206
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: So 04 März, 2007 22:22    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Logo kann man von dem Vertrag zurücktreten. Man hat die Möglilchkeit in der gesetzl. vorgeschriebenen Probezeit von min. 1 Monat bis max. 6 Monaten, den Vertrag ohne Angaben von Gründen zu nichtigen.
 
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