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gast43 Gast
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Verfasst am: Fr 14 Feb, 2014 15:15 Titel: Kostenübernahme |
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Hallo,
werden die Reisekosten zum Bewerberforum eigentlich von der Postbank übernommen?
Müssten ja vom Gesetz her, oder wird das in der Einladung ausgeschlossen? |
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Verfasst am: Fr 14 Feb, 2014 15:15 Titel: Kostenübernahme |
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timmy94 Analyst
Deutsche Bank 2. Lehrjahr
Dabei seit: Jan 2013 Beiträge: 7
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Verfasst am: So 16 Feb, 2014 17:39 Titel: |
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Hallo.
Ich glaube nicht, dass die Postbank die Reisekosten für ein Bewerbungsgespräch erstattet.
Wüsste auch nicht, in welchem Gesetzt das gereglt sein sollte
Bei uns gibt es eine Tracvel Police, die Bankintern so etwas regelt, wann welche Kosten erstattet werden. Aber die greift sicher nicht bei Bewerbern für eine Ausbildungsstelle.
Und wenn die Postbank die Kosten erstattet, sicher nur aus kulanz.
Bei mir wurd es in der Einladung bei der DeuBa auch ausgeschloßen... |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: So 16 Feb, 2014 21:29 Titel: |
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Im Zweifel einfach davor anrufen. Ich würde mir es allerdings überlegen... Das macht bestimmt keinen guten ersten Eindruck. |
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gastbeitrag Gast
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Verfasst am: Mo 17 Feb, 2014 1:41 Titel: |
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ja ich glaube der Gesetzgeber schreibt vor, wenn man jemandem zu einem Gespräch einlädt, muss man auch die Kosten tragen, sofern es in der Einladung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
kennt hier niemand den wortlaut bei der Postbank? |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mo 17 Feb, 2014 21:34 Titel: |
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keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber ich weiß nicht, ob die Frage nach der Kostenübernahme beim Einstellungsgespräch so gut kommt |
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dreimark Gast
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Verfasst am: Di 18 Feb, 2014 8:58 Titel: |
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Geregelt ist dies im §670 BGB.
"Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."
Wenn nichts in der Einladung steht, dann muss der potenzielle Arbeitgeber die Kosten auch erstatten.
Vorher fragen würde ich ebenfalls nicht. Die Kosten können auch (wenn nicht in der Einladung ausgeschlossen) im Nachhinein geltend gemacht werden. |
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antworter Gast
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Verfasst am: Di 18 Feb, 2014 11:49 Titel: |
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TobiasHohberger hat folgendes geschrieben: | keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber ich weiß nicht, ob die Frage nach der Kostenübernahme beim Einstellungsgespräch so gut kommt |
deswegen hat er ja wohl auch hier gefragt, um nicht im Einstellungsgespräch fragen zu müssen |
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neledarikamrat Moderator
Sparkasse Ausgelernt
Dabei seit: Jan 2008 Beiträge: 2778
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Verfasst am: Di 18 Feb, 2014 13:07 Titel: |
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Chin hat folgendes geschrieben: | Bei der Postbank gibt es sofort eine Zusage oder Absage, nach der Übermittlung der positiven oder auch negativen Nachricht spricht doch nichts gegen eine kurze Anfrage am Ende, oder? |
Zunächst einmal stimme ich meinen Vorrednern zu, dass der Arbeitgeber zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet ist, sofern er dies nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen hat.
Nun zu deiner Frage, ob du dich am Ende des ACs nach der Kostenerstattung erkundigen solltest. Für den Fall, dass das Thema im Rahmen des ACs nicht ohnehin von den Personalern angesprochen wird, würde ich die Frage nach der Kostenerstattung vom Ausgang des ACs abhängig machen. Bei einer Absage würde ich mir die Kosten selbstverständlich erstatten lassen und auch sofort nach der Verfahrensweise fragen. Im Falle einer Zusage würde ich die Erstattung nicht einfordern und das alles eher als eine Investition in meine Zukunft sehen. Obwohl der Bewerber immer ein Recht auf Ersatz der Aufwendungen hat, ist das meine persönliche Meinung - denn für mich macht das nicht den besten Eindruck, wenn ein Bewerber direkt nach der Zusage Geld von mir einfordert Ein Ausbildungsplatz wäre mir definitiv ein Bahnticket wert |
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Forum
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Verfasst am: Di 18 Feb, 2014 13:07 Titel: |
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