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hierundhu
[ Kostenübernahme ]
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gast43
Gast





BeitragVerfasst am: Fr 14 Feb, 2014 15:15    Titel: Kostenübernahme Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo,

werden die Reisekosten zum Bewerberforum eigentlich von der Postbank übernommen?

Müssten ja vom Gesetz her, oder wird das in der Einladung ausgeschlossen?
 
Forum






Verfasst am: Fr 14 Feb, 2014 15:15    Titel: Kostenübernahme  



 
timmy94
Analyst


Deutsche Bank
2. Lehrjahr

Dabei seit: Jan 2013
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: So 16 Feb, 2014 17:39    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Hallo.

Ich glaube nicht, dass die Postbank die Reisekosten für ein Bewerbungsgespräch erstattet.

Wüsste auch nicht, in welchem Gesetzt das gereglt sein sollte Smile
Bei uns gibt es eine Tracvel Police, die Bankintern so etwas regelt, wann welche Kosten erstattet werden. Aber die greift sicher nicht bei Bewerbern für eine Ausbildungsstelle.

Und wenn die Postbank die Kosten erstattet, sicher nur aus kulanz.

Bei mir wurd es in der Einladung bei der DeuBa auch ausgeschloßen...
 
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TobiasHohberger
Site Admin
Site Admin


Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: So 16 Feb, 2014 21:29    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Im Zweifel einfach davor anrufen. Ich würde mir es allerdings überlegen... Das macht bestimmt keinen guten ersten Eindruck. Wink
 
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gastbeitrag
Gast





BeitragVerfasst am: Mo 17 Feb, 2014 1:41    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

ja ich glaube der Gesetzgeber schreibt vor, wenn man jemandem zu einem Gespräch einlädt, muss man auch die Kosten tragen, sofern es in der Einladung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

kennt hier niemand den wortlaut bei der Postbank?
 
TobiasHohberger
Site Admin
Site Admin


Raiffeisenbank
Ausgelernt

Dabei seit: Jul 2004
Beiträge: 5686
Wohnort: Frankenland

BeitragVerfasst am: Mo 17 Feb, 2014 21:34    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber ich weiß nicht, ob die Frage nach der Kostenübernahme beim Einstellungsgespräch so gut kommt Idea
 
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dreimark
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Feb, 2014 8:58    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Geregelt ist dies im §670 BGB.

"Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet."

Wenn nichts in der Einladung steht, dann muss der potenzielle Arbeitgeber die Kosten auch erstatten.
Vorher fragen würde ich ebenfalls nicht. Die Kosten können auch (wenn nicht in der Einladung ausgeschlossen) im Nachhinein geltend gemacht werden.
 
antworter
Gast





BeitragVerfasst am: Di 18 Feb, 2014 11:49    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

TobiasHohberger hat folgendes geschrieben:
keine Ahnung ob das gesetzlich vorgeschrieben ist, aber ich weiß nicht, ob die Frage nach der Kostenübernahme beim Einstellungsgespräch so gut kommt Idea



deswegen hat er ja wohl auch hier gefragt, um nicht im Einstellungsgespräch fragen zu müssen Wink
 
neledarikamrat
Moderator


Sparkasse
Ausgelernt

Dabei seit: Jan 2008
Beiträge: 2778

BeitragVerfasst am: Di 18 Feb, 2014 13:07    Titel: Antworten mit Zitat nach oben ... 

Chin hat folgendes geschrieben:
Bei der Postbank gibt es sofort eine Zusage oder Absage, nach der Übermittlung der positiven oder auch negativen Nachricht spricht doch nichts gegen eine kurze Anfrage am Ende, oder?


Zunächst einmal stimme ich meinen Vorrednern zu, dass der Arbeitgeber zum Ersatz der entstandenen Kosten verpflichtet ist, sofern er dies nicht bereits in der Einladung ausgeschlossen hat.

Nun zu deiner Frage, ob du dich am Ende des ACs nach der Kostenerstattung erkundigen solltest. Für den Fall, dass das Thema im Rahmen des ACs nicht ohnehin von den Personalern angesprochen wird, würde ich die Frage nach der Kostenerstattung vom Ausgang des ACs abhängig machen. Bei einer Absage würde ich mir die Kosten selbstverständlich erstatten lassen und auch sofort nach der Verfahrensweise fragen. Im Falle einer Zusage würde ich die Erstattung nicht einfordern und das alles eher als eine Investition in meine Zukunft sehen. Obwohl der Bewerber immer ein Recht auf Ersatz der Aufwendungen hat, ist das meine persönliche Meinung - denn für mich macht das nicht den besten Eindruck, wenn ein Bewerber direkt nach der Zusage Geld von mir einfordert Wink Ein Ausbildungsplatz wäre mir definitiv ein Bahnticket wert Smile
 
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Verfasst am: Di 18 Feb, 2014 13:07    Titel:  



 
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