[ Aufgund Bundeswehr höhere TG/Berufsjahre ]
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ChrisT Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Jun 2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 12 Jun, 2012 22:58 Titel: Aufgund Bundeswehr höhere TG/Berufsjahre |
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Ich bin 28 Jahre alt und befinde mich im 2ten Lehrjahr meiner Ausbildung zum Bankkaufmann.
Direkt nach dem Abi habe ich einen staatl. geprüften kaufmännischen Assistenten gemacht (6 Monate), im Anschluss dann für 8 Jahre zur Bundswehr.
Meine Verwendung bei der Bundeswehr hatte rein gar nichts mit dem zuvor „erlernten Beruf“ zu tun. Es kann also nicht die Rede von gesammelter Berufserfahrung in dem Sinne sein.
Im Forum finde ich leider keine konkreten Antworten auf meine Frage, was die Gehaltseingruppierung nach der Ausbildung angeht.
„Durch die Bundeswehr oder Zivildienst steigst Du höher ein“ ist die einzige Aussage die ich finde. Nichts Genaues!
Es ist allerdings amüsant zu lesen wie man versucht zu begründen warum ein Student nach 5 Jahren Studium und null Praxis mit 11 Jahren Berufserfahrung einsteigt, aber andersherum ein Azubi, der dann schon 3 Jahre Praxis durchlaufen hat bei null anfängt!
Als Quereinsteiger geht’s ebenfalls bei null los, außer man verhandelt gut, was direkt nach der Ausbildung immer etwas schwer ist.
Wie verhält es sich im Falle eines ehemaligen Zeitsoldaten, wird diese Zeit in irgendeiner Art anerkannt?
Die Eingruppierung der TG hängt von der wahrgenommenen Tätigkeit ab oder auch nen guter Abschluss, das ist klar.
Somit habe ich nur die Chance aufgrund einer höheren Berufsjahresstufe anderen gleichaltrigen etwas gleich gestellt zu werden.
Bin über fachlich und auch rechtlich fundierte Antworten dankbar! |
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Forum
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Verfasst am: Di 12 Jun, 2012 22:58 Titel: Aufgund Bundeswehr höhere TG/Berufsjahre |
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SvenEssen Vice President
Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2008 Beiträge: 104
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Verfasst am: Sa 16 Jun, 2012 12:32 Titel: |
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Die Frage lässt sich mit dem Tarifvertrag des privaten Bankgewerbes beantworten. Hier ist eindeutig geregelt, wie die Berufsjahre anzurechnen sind. Für Dich zählen somit also auch die Ausbildungszeiten in der Bank schon mal mit.
§8
3. ... Ausbildungsjahre rechnen dann nicht mit, wenn sie vor der Vollendung des 20. Lebensjahres liegen. Das erste Berufsjahr beginnt frühestens mit dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Arbeitnehmer sein 20. Lebensjahr vollendet.
Für Deine Tätigkeiten bei der Bundeswehr kommt es drauf an. Wortlaut im Tarifvertrag ist:
§8
4. Einem Angestellten, der nach vollendetem 20. Lebensjahr in ein Bank- oder Kreditinstitut eingetreten ist oder eintritt, werden die nach dem 20. Lebensjahr in anderen kaufmännischen Berufen und bei Behörden als Auszubildender oder im Bürodienst verbrachten Jahre angerechnet. Das gleiche gilt für gewerbliche Arbeitnehmer hinsichtlich der in gleicher Dienststellung bei anderen Betrieben verbrachten Jahre. In den Tarifgruppen 1 - 3 werden alle nach dem 20. Lebensjahr verbrachten Berufsjahre angerechnet, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Quelle: Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken (Fassung 2006)
Die Eingruppierung von Studenten und Studierenden ist ein spezielles Thema und hat mit Deiner Situation nichts zu tun. Das hat nichts Amüsantes, sondern ist Standard in den Banken. Banken buhlen um Akademiker und müssen somit attraktive Rahmenbedingungen für solche schaffen. |
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TobiasHohberger Site Admin
Raiffeisenbank Ausgelernt
Dabei seit: Jul 2004 Beiträge: 5686 Wohnort: Frankenland
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Verfasst am: Mo 18 Jun, 2012 22:12 Titel: |
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Vielen Dank @SvenEssen für deinen sehr guten Beitrag! |
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Beck Associate
andere 1. Lehrjahr
Dabei seit: Jun 2012 Beiträge: 36
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Verfasst am: Di 19 Jun, 2012 0:45 Titel: |
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Also: Wenn ich mit 22 meine Ausbildung starte, habe ich nach 2,5 Jahren bereits 2 Jahre Erfahrung, wenn ich dann als "richtiger" Bankkaufmann arbeite? |
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ChrisT Analyst
Ausgelernt
Dabei seit: Jun 2012 Beiträge: 2
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Verfasst am: Di 19 Jun, 2012 23:17 Titel: |
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Danke für die schnelle Antwort!
Auch der Verweis zum Tarifvertrag war mir eine große Hilfe, allerdings löst sich meine Frage noch nicht endgültig.
Da es sich abzeichnet, dass ich bei gutem Abschluss in TG3, sonst sogar nur in TG2 eingruppiert werde, macht den Punkt 4 besonders interessant.
„In den Tarifgruppen 1 - 3 werden alle nach dem 20. Lebensjahr verbrachten Berufsjahre angerechnet, unabhängig von der Art der Tätigkeit.“
Heißt es dann, dass ich mit Berufsjahr 9 einsteigen kann?
Aber noch etwas Grundlegendes was durchaus all dies außer Kraft setzt.
Da ich meine Ausbildung bei einer Raiffeisenbank mache, gilt hierfür nicht der Tarifvertrag für öffentliche und private Banken, sondern der
Tarifvertrag für die Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie die genossenschaftlichen Zentralbanken! Dazu kommt noch ein Haustarifvertrag, in dem keine weiteren Ausnahmen der Thematik bezüglich zu finden sind.
Die Verträge habe ich auf avr.org gefunden
Untergliedert wird hier nun in Teil A (MTV) und Teil B (VTV)
Im MTV ist schön zu sehen, dass mit abgeschlossener Ausbildung TG4 oder gar TG5 zugeordnet ist.
Im VTV ist die „Einstufung in die Berufsjahre und Zuordnung der Berufsjahresgruppen“ (§3) zu finden.
5. Neueinstellungen in die Tarifgruppen 1 bis 3 sind der Berufsjahresgruppe A zuzuweisen.
Folglich scheint es so, als ob mein Alter und der vorhergehende Beruf und selbst meine Ausbildungszeit keinerlei Anerkennung finden.
Ich werde dann mit fast 30 Jahren einen 19 jährigen gleichgestellt!
Ich kann es kaum glauben, dazu kommt noch eine erschwerte Weiterentwicklungschance aufgrund des Alters,…
Ist dies jetzt üblich bei den Banken?
Meine Suche nach einem aktuellen Tarifvertrag der öffentlichen und privaten Banken blieb erfolglos.
Kann mir jemand sagen, ob nicht dort eine ähnliche Änderung steht und nun alle Auszubildenden genauso abgezockt werden? |
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SvenEssen Vice President
Ausgelernt
Dabei seit: Feb 2008 Beiträge: 104
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Verfasst am: Mi 20 Jun, 2012 7:34 Titel: |
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Also grundsätzlich gilt bei Volksbanken nach MTV, dass Du mindestens TG4 bekommst. Dies aufgrund Deiner abgeschlossenen Berufsausbildung. (§6 MTV, Tarifgruppen) Bietet man Dir weniger an, kannst Du darauf verweisen.
Im Vergütungstarifvertrag steht in Teil II §§ 2 & 3 ungefähr ein ähnlicher Wortlaut, wie er im Tarifvertrag für das private Bankgewerbe verwendet wird. Hier fehlt allerdings der Satz mit der Zurechnung der Ausbildungsjahre nach dem 20. Lebensjahr.
Allgemein kann man schon feststellen, dass dies keine gängige Praxis in den Kredinstituten ist.
Hierbei handelt es sich um ein Phänomen der genossenschaftlichen Institute. Die Schlechterstellung wird seitens ver.di schon seit Jahren angeprangert. |
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