(Registrieren)

Erstes Oberlandesgericht verurteilt Daimler AG im Abgasskandal / Naumburg lässt keine Revision am BGH zu / Mercedes GLK 220 CDI 4MATIC mit illegaler Abschalteinrichtung

Geschrieben am 22-09-2020

Lahr (ots) - Die verbraucherfreundliche Wende im Diesel-Abgasskandal bei Daimler ist vollzogen. Mit dem Oberlandesgericht Naumburg hat erstmals ein Gericht der Berufungsinstanz den Autobauer nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Kläger kann sein Fahrzeug zurückgeben und muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Das Gericht rüffelte die Verfahrensweise von Daimler. Daimler hatte dem Klägervortrag nichts entgegengesetzt und sich hinter Betriebsgeheimnissen verschanzt.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wertet das Urteil als Klatsche für Daimler und verbraucherfreundliche Maximalwende im Abgasskandal. Denn das Gericht lässt keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung und empfiehlt dafür den eigenen kostenlosen Online-Check (https://www.dieselskandal-anwalt.de/klageweg-pruefen) . Die Inhaber haben den Verbraucherzentrale Bundesverband in der VW-Musterfeststellungsklage vertreten, einen 830-Millionen-Euro- Vergleich (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel- abgasskandal-vw-zahlt-teilnehmer-der-musterfeststellungsklage-insgesamt-830) ausverhandelt und mit dem Abschluss des Verfahrens Rechtsgeschichte (https://www .vw-schaden.de/aktuelles/ende-der-musterklage-27000-verbraucher-lehnen-vw-vergle ich-ab-kanzlei-dr-stoll-sauer) geschrieben.

Verurteilt: Keine Chance für Daimler am OLG Naumburg

Die Daimler AG muss nach dem aktuellen Urteil des 8. Zivilsenats am Oberlandesgericht Naumburg den streitgegenständlichen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4MATIC mit dem Motor OM 651 Euro 5 zurücknehmen und dem Kläger 25.741,43 Euro erstatten (Az. 8 U 8/20). Zu dem Fahrzeug lag ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts KBA vor. Hier die wichtigsten Eckdaten zum Verfahren und Urteil:

- Der Kläger erwarb das gebrauchte Fahrzeug am 11. September 2014 zum Preis von 33.950 Euro. Das Fahrzeug der GLK-Klasse verfügt über einen Motor vom Typ OM 651 (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/welche-modelle-von-daimler-sind-im-di esel-abgasskandal-mit-dem-motor-om651-betroffen-dr) (Euro 5) und soll mit verschiedenen Abschalteinrichtungen zum Einsatz gekommen sein. Mit Hilfe einer sogenannten Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung werden die EU-Abgasgrenzwerte im Normalbetrieb auf der Straße nicht eingehalten. - Das Gericht folgte in seinem Urteil letztlich dem Kläger. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen. Der Kläger hat ein Fahrzeug erworben, das er so nicht kaufen wollte, und daher einen Schaden erlitten. Daimler ist aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB wegen der Verwendung der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung im Abgaskontrollsystem gegenüber dem Kläger haftbar. - Das Fahrzeug entspricht aus Sicht des Gerichts nicht der Norm im Sinne der Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007. Auf dem Prüfstand werden die Abgasnormen eingehalten, im Straßenverkehr jedoch nicht. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Beschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17 (http://juris. bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Dat um=2020&nr=92892&linked=bes&Blank=1&file=dokument.pdf) ) unterstrichen, dass die Abgasnorm auch im Straßenverkehr einzuhalten ist. Das Fahrzeug ist für das Oberlandesgericht mangelhaft. - Für das Gericht lagen auch keine der EU-Norm folgenden Ausnahmezustände bei dem Fahrzeug vor, um von den Grenzwerten beim Stickoxidausstoß abweichen zu können. Das KBA hat daher die Abschalteinrichtung als unzulässig eingestuft. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Das Fahrzeug ist nur mit einem Software-Update zulässig auf den Straßen unterwegs. - Der Senat stellt fest, dass das KBA sich bei den Abgasmessungen vollständig auf die Angaben des Herstellers verlassen hat und keine eigenen Untersuchungen angestellt hatte. - Für den Käufer bestand durch das Abweichen von der EU-Norm die Gefahr, dass das Fahrzeug die Fahrerlaubnis von Behördenseite entzogen bekommt. Diesen Umstand habe Daimler verschwiegen und somit den Kunden getäuscht. - Das Oberlandesgericht unterstrich, dass der Kläger das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung substantiiert also ausreichend vorgetragen habe. Der Stuttgarter Autobauer dementierte nur das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Mehr wurde nicht zu den Anschuldigungen vorgetragen. Verwertbare Aussagen zur Funktionsweise der Abgasreinigung gab es von Daimler nicht, obwohl das Gericht dies erwartet hatte. Daimler ist daher der sogenannten sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Für das Gericht war das gerade nach dem jüngsten BGH-Beschluss (Az. VIII ZR 57/19 (https://www.vw- schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-aeussert-sich-erstmals-zu-daimler -gericht-staerkt-mit-hinweis-zu) ) zu wenig und verurteilte daher den Autobauer. - Das OLG hob das Urteil des Landgerichts Magdeburg auf (Az. 10 O 711/19). Hier war die Klage abgewiesen worden. - Der Käufer muss sich eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. - Eine Revision hat das OLG nicht zugelassen. Weil nach den BGH-Urteilen vom 25. Mai (Az. VI ZR 225/19) und 30. Juli 2020 (Az. VI ZR 5/20) in VW-Verfahren die Voraussetzungen dafür nicht mehr gegeben sind.

Thermofenster im Visier des Europäischen Gerichtshofs

An deutschen Gerichten werden für die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal die Zeiten rauer. Wie kam es zu dieser verbraucherfreundlichen Wende?

- Temperaturabhängig gesteuerte Abschalteinrichtungen wie das von Daimler in den Mercedes-Modellen verwendete Thermofenster sind vor dem Europäischen Gerichtshof EuGH am 30. April 2020 in Schlussanträgen (https://www.vw-schaden. de/aktuelles/dieselgate-20-nach-eugh-gutachten-sind-vw-motor-ea-288-und-diesel -der-daimler-ag-illegal) als unzulässig bezeichnet worden. Mit dem Urteil wird in diesem ersten europäischen VW-Verfahren noch in diesem Jahr gerechnet. - Auch der BGH hat mit seinem Beschluss vom 28. Januar 2020 (Az. VIII ZR 57/19 ( https://www.vw-schaden.de/aktuelles/diesel-abgasskandal-bgh-aeussert-sich-erst mals-zu-daimler-gericht-staerkt-mit-hinweis-zu) ) den Druck auf Daimler erhöht. Der BGH bemängelte, dass das Oberlandesgericht Celle (Az. 7 U 263/18) kein Gutachten eingeholt hat, um zu klären, ob die Daimler AG das Abgaskontrollsystem im Motor OM 651 mit einer Abschalteinrichtung manipuliert hat oder nicht. Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen Mercedes können von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen "ins Blaue hinein" abgewiesen werden. Es reicht, wenn der klagende Verbraucher seine Argumente schlüssig vorträgt und nicht bis ins kleinste Detail ausführt. Schließlich könne er nicht detailliert wissen, wie ein Motor funktioniere. Gutachten über die Abgasreinigung könnten in wichtigen Fragen Abhilfe schaffen. - Die Daimler AG äußert sich bisher vor Gericht in der Regel höchst vage zu den gegen sie gemachten Vorwürfen und verweist in der Regel auf Betriebsgeheimnisse, die sie vor Gericht nicht preisgeben möchte. Auch wird der Vortrag des Klägers pauschal als unbegründet zurückgewiesen - ohne die Abweisung genauer auszuführen. - Das unkooperative Verhalten vor Gericht hat übrigens auch der BGH in seinem ersten Urteil in einem VW-Verfahren am 25. Mai 2020 bemängelt (Az. VI ZR 252/19) (https://www.vw-schaden.de/aktuelles/bundesgerichtshof-verurteilt-vw-i m-diesel-abgasskandal-kanzlei-dr-stoll-sauer-erwartet) . Die Autobauer können sich jetzt nicht mehr mit dem Hinweis auf Betriebsgeheimnisse vor Aussagen drücken.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Pressekontakt:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
mailto:kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
mailto:christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
https://www.dieselskandal-anwalt.de/
https://www.vw-schaden.de/
https://www.staatshaftung.eu/

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/105254/4714125
OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

749082

weitere Artikel:
  • Neu durch Hessen navigieren - Blog hessisch.de gestartet - Relaunch der Unternehmenswebsites Wiesbaden (ots) - Hessisch.de - ein Blog über Hessens ganze Vielfalt ist das neueste Projekt der Hessen Agentur Holding. "Wir erzählen die Geschichte einer Mode-Manufaktur, sprechen in einem nordhessischen Dorf über nachhaltige Smartphones und präsentieren die Freiwillige Feuerwehr in Trebur. Ein bunter Mix", sagt Folke Mühlhölzer , Vorsitzender der Geschäftsführung der HA Hessen Agentur GmbH. Dabei arbeitet die Hessen Agentur zusammen mit freien Journalisten, Fotografen und "vor allem mit den Fachbereichen in unserem Haus, die mit ihren Projekten mehr...

  • Erfolgreicher Start: InnoTrans Preview stößt auf großes Interesse (FOTO) Berlin (ots) - Seit dem 21. September 2020 ermöglicht die InnoTrans Preview einen virtuellen Vorgeschmack auf die InnoTrans 2021. "Wir freuen uns sehr, dass die InnoTrans Preview bereits nach so kurzer Zeit so gut angenommen wird", sagt Kerstin Schulz, Direktorin der InnoTrans. Auf der neuen Previewseite (https://www.innotrans.de/de/Preview/) präsentieren zahlreiche Aussteller, unter anderem Siemens Mobility, Vossloh, Harsco sowie Conec und Liebherr, innovative Produktlösungen für die Zukunft der Mobilität. Mit persönlichen Webinaren bieten mehr...

  • Der Hersteller der TrioMed Active-Technologie zur Deaktivierung von COVID-19 erhält Goldmedaille bei Canadian Industry Leadership Honours 2020 Mirabel, Qc, Kanada (ots/PRNewswire) - Der Technologiehersteller von TrioMed Active, i3 BioMedical inc., hat die Goldmedaille 2020 der renommierten Canadian Industry Leadership Honours erhalten. Der kanadische Bundesminister für Innovation, Wissenschaft und Industrie, Honorable Navdeep Bains, begrüßte die Teilnehmer bei der Preisverleihung. Der Hersteller der TrioMed Active-Technologie wurde unter mehreren kanadischen Herstellern ausgewählt, die Antworten auf die COVID-19-Pandemie suchten, und erhielt die Goldmedaille für seine innovative mehr...

  • Topdiesel 2,0 TDI mit 147 kW (200 PS) jetzt für SKODA KODIAQ und SUPERB erhältlich (FOTO) Weiterstadt (ots) - - SKODA KODIAQ jetzt mit leistungsstärkstem TDI-Aggregat ab 42.588 Euro bestellbar - SKODA SUPERB mit neuem Selbstzünder ab 38.523 Euro verfügbar, Kombiversion startet bei 39.498 Euro - Beim SUPERB können Kunden zwischen Front- und Allradantrieb wählen - Neue Motor-Getriebe-Kombination erfüllt die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM (AP) SKODA präsentiert einen neuen Topdiesel für KODIAQ und SUPERB: Der Selbstzünder der EVO-Generation verfügt über 2,0 Liter Hubraum, leistet 147 kW (200 PS)* und ist grundsätzlich an ein 7-Gang-Direktschaltgetriebe mehr...

  • WISE von der Qatar Foundation kündigt E-Book-Veröffentlichung an Doha, Katar (ots/PRNewswire) - Education Disrupted, Education Reimagined - Responses from education's frontline during the COVID-19 pandemic and beyond (dt. Bildung unterbrochen, Bildung neu gestaltet - Antworten der Bildung in der COVID-19-Pandemie und darüber hinaus) WISE, eine globale Denkfabrik für Bildung der Qatar Foundation, freut sich, in Zusammenarbeit mit dem Salzburg Global Seminar und Diplomatic Courier die offizielle Veröffentlichung eines speziellen E-Books bekannt zu geben. Titel des Buches: Education Disrupted, Education Reimagined mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht