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Berlin: Erster bekannter Einbruchversuch nach Lockbox-Nutzung

Geschrieben am 03-09-2020

Berlin (ots) -

- Kurzzeitige Vermietung privater Wohnungen über Plattformen wie z.B. Airbnb ist inzwischen weit verbreitet. - Nutzung von Lockbox-Services kann hierbei jedoch gefährlich sein. - In Berlin gab es nun den ersten Einbruchversuch mit kopiertem Schlüssel. - Bei Einbrüchen ohne Gewaltanwendung zahlen Hausratversicherungen normalerweise nicht.

Sogenannte Lockbox-Services ermöglichen eine Schlüsselübergabe, bei der die vermietende Person nicht persönlich anwesend sein muss. Der Nachteil: Bei den als Übergabestationen genutzten Einzelhändlern können Vermietende oft nicht sicher sein, in welche Hände der Wohnungsschlüssel wirklich gelangt.

Einbruchversuch mit mutmaßlich kopiertem Schlüssel

So passiert in Berlin: Dort fand ein Einbruchversuch mit einem mutmaßlich nachgemachten Schlüssel statt. Die Inhaberin der Wohnung hatte diese einige Wochen an Gäste vermietet und dafür einen Lockbox-Service über einen Berliner Kiosk genutzt. Die Schlüssel wurden dort vom Personal nicht eingeschlossen, sondern hinter dem Tresen verwahrt. Glücklicherweise war sie zum Einbruchversuch zu Hause und konnte den Einbrecher abwehren.

Tipp für Vermietende: Keinen Zugang für Dritte

Vermietende sollten nur Lockbox-Services nutzen, die mit Schließfächern arbeiten, bei denen keine Dritten Zugang zum Wohnungsschlüssel haben. Der betreffende Lockbox-Service, ein Berliner Start-up, gehört inzwischen zu einer norwegischen Firma. Ein Vertreter gab auf Nachfrage an, dass das alte Konzept der Schlüsselübergabe abgeschafft sei: "Wir können Bewohnern nur raten, in jedem Fall sichere Dienstleister für den Schlüsselaustausch zu nutzen oder die Schlüsselübergabe persönlich durchzuführen."

Hausratversicherung zahlt nicht bei Diebstahl

Für die Versicherungsbranche ist dies ein interessanter Fall, denn in den meisten Hausratversicherungen ist Diebstahl ohne Gewaltanwendung nicht mitversichert. Die Vermieterin aus Berlin wäre also leer ausgegangen, wäre tatsächlich etwas gestohlen worden. Nur dann, wenn in der Hausratversicherung der Punkt "Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat" versichert ist, leistet die Versicherung eventuell. Wichtig ist, im Ernstfall immer Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Weitere Infos unter: http://ots.de/UZttQ8

Pressekontakt:

Munkhjin Enkhsaikhan
presse@transparent-beraten.de
030 120 82 82 89
transparent-beraten.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/118527/4696218
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