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vbm lehnt Gewerkschaftsforderungen zur Kurzarbeit ab - Brossardt: "Sozialversicherungsbeiträge müssen bei den Unternehmen bleiben"

Geschrieben am 01-04-2020

München (ots) - Der vbm - Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie e. V. reagiert mit Unverständnis auf die Forderungen der Gewerkschaften nach einer über das gesetzliche Kurzarbeitergeld hinausgehenden Absicherung für Beschäftigte. " Kurzarbeit ist ein Rettungsschirm , der Arbeitslosigkeit und Insolvenz verhindern soll. Die Entlastung von den Sozialversicherungsbeiträgen und damit der verbesserte Erhalt der Liquidität ist dabei maßgeblich für das wirtschaftliche Überleben der Unternehmen. Daher müssen die Sozialversicherungsbeiträge bei den Unternehmen bleiben. Die Forderung der Gewerkschaft ist fahrlässig und völlig unverständlich in Anbetracht der konjunkturellen Aussichten und der zu erwartenden Konsequenzen ", erklärt vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt und fügt hinzu: "Kurzarbeit ist die beste soziale Sicherung , die uns in dieser beispiellosen Krisensituation zur Verfügung steht."

Der vbm weißt darauf hin, dass die Corona-Krise sowohl den Unternehmen als auch den Beschäftigten alles abverlangt. " Maßgebliches Ziel bleibt der Erhalt von Unternehmen und Beschäftigten. Dass dafür Einschnitte auf beiden Seiten zu verkraften sind, ist unumgänglich", so Brossardt. Laut vbm verhindert Kurzarbeit Arbeitslosigkeit. "In der Praxis gibt es Unternehmen, die freiwillig bereits Aufstockungen zum Kurzarbeitergeld leisten. Für Härtefälle gibt es zudem weitergehende Lösungen durch den aktuellen Tarifabschluss in der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie, die über das Gesetz hinausgehen. Die Tarifvertragsparteien haben damit bereits eine wirtschaftlich verkraftbare Lösung gefunden", erklärt Brossardt

Pressekontakt:


Tobias Rademacher, Tel. 089-551 78-399, E-Mail: tobias.rademacher@ibw-bayern.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/58439/4562378
OTS: IBW Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

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