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Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz / Freiberufliche Künstler*innen - Bedingungslose Mindestsicherung als mittelfristige Lösung anlässlich der Corona-Krise: JETZT!

Geschrieben am 27-03-2020

München (ots) - DIE SITUATION

Die durch den Coronavirus bedingten staatlichen Verordnungen haben zu einem totalen Zusammenbruch des Arbeitsmarktes für freiberufliche Künstler*innen geführt. Generell verfügt die überwiegende Mehrheit der freiberuflichen Künstler*innen über geringe Einkommen und in der Folge kaum über Rücklagen. Insofern sind durch den Coronavirus bedingte, selbst nur teilweise abgesagte Aufträge/Engagements existenzgefährdend.

Die aktuell angebotene "Soforthilfe" des Bayerischen Wirtschaftsministeriums ist grundsätzlich hilfreich, für den/die einzelne Künstler*in und für die Verwaltung ist diese jedoch immer noch zu umständlich, zumal nachträglich eine Einzelfallprüfung nötig ist. Wenn alle Veranstaltungen / Workshops / Kurse abgesagt sind, entfallen zwangsläufig auch die Honorare der betroffenen Künstler*innen.

DIE STRUKTURELLE GEFAHR

Da die Einkommens- und Vermögenssituation der Mehrheit der freiberuflichen Künstler*innen schon in 'normalen' Zeiten prekär ist, droht ohne eine unmittelbare, mittelfristige und substanzielle Unterstützung der Zusammenbruch eines über Jahrzehnte gewachsenen filigranen Netzwerks von Künstler*innen, Auftraggeber*innen und Kulturinstitutionen.

Der/Die einzelne, betroffene Künstler*in wird die künstlerische 'Szene' fluchtartig verlassen, da die Situation binnen kürzester Zeit ihre Existenz bedroht. Selbst wenn es Künstler*innen gelingen wird, die Situation zu überstehen, werden sie andere Wege gehen und alternative Existenzsicherung suchen mit dem Effekt, dass künftig Proberäume und Ateliers leer stehen und keine 'Szene' mehr existiert. In Jahrzehnten gewachsene alternative Kunst- und Kulturangebote und die auf die künstlerische Arbeit aufbauenden Produktions-, Präsentations- und Vermittlungsstrukturen kippen in kürzester Zeit weg und es wird Jahrzehnte dauern, sie mit einer eventuell nachwachsenden Künstler*innengeneration - wenn es diese gibt - wieder aufzubauen.

DIE EINFACHE LÖSUNG

Die Gruppe "freiberufliche Künstler*innen" ist leicht zu definieren: Die meisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) sozialversichert. In Ausnahmefällen können die Landesverbände beraten. Dadurch ist auch das individuelle Einkommen des/der jeweiligen Künstler*in bekannt. Jede/r bei der KSK registrierte Künstler*in kann formlos monatlich ein 1/12 des von ihm/ihr bei der KSK gemeldeten Jahreseinkommens mindestens jedoch monatlich 1.000,- EUR bis auf weiteres bei der KSK oder seinem Finanzamt anfordern. Diese zahlt den jeweiligen Betrag ohne weitere Überprüfung aus. Um Missbrauch auszuschließen wird das reale Einkommen des/der Künstlers/in im Folgejahr durch die Steuererklärung belegt und ab einer zu bestimmenden Einkommensgrenze ganz oder teilweise rückerstattet.

Bedingungsloses Mindestsicherung zur Existenzerhaltung für freiberufliche Künstler*innen: JETZT!

Pressekontakt:

Walter Heun
Erster Vorsitzender
BAYERISCHER LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT)Zielstattstr. 10A
81379 München
+49 89 189 31 37 0
info@blzt.de http://www.blzt.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/132847/4558247
OTS: JOINT ADVENTURES

Original-Content von: Bayerischer Landesverband für zeitgenössischen Tanz, übermittelt durch news aktuell


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