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Kündigungsklausel unzulässig: CHECK24 gewinnt Rechtsstreit gegen HUK24

Geschrieben am 03-03-2020

München (ots) -

- CHECK24 ging gegen verbraucherfeindliche Vertragsklausel vor
- Landgericht Berlin stuft Kündigungsklausel von HUK24 als
unwirksam ein

CHECK24 gewinnt Rechtsstreit gegen HUK24.* Die abgemahnte Kündigungsklausel der
HUK24 ist rechtswidrig - das bestätigte nun das Landgericht Berlin. CHECK24 ging
gegen den Direktversicherer vor, weil er sich in seinen allgemeinen
Vertragsbedingungen pauschal vorbehält, eine Vertragskündigung per E-Mail
zurückzuweisen.

Die Kündigungsregelung in den AKB verstößt gegen geltendes Recht und ist
verbraucherfeindlich

HUK24-Kunden können ihre Versicherungsverträge vermeintlich nicht per E-Mail,
sondern mittels eines von HUK24 hierfür zur Verfügung gestellten Formulars
kündigen. Erfolgt eine Kündigung per E-Mail, behält sich HUK24 vor, diese
zurückzuweisen. Damit verstößt der Versicherer gleich in mehrfacher Hinsicht
gegen geltendes Recht.** Demnach darf für Kündigungen keine strengere als die
Textform vereinbart werden. Das bedeutet, eine Kündigungserklärung ist auch dann
gültig und muss somit akzeptiert werden, wenn sie z. B. via E-Mail oder Fax
übermittelt wird. Striktere Bedingungen für eine Vertragskündigung - wie die
Verwendung vorgefertigter Formulare - sind daher unwirksam.

Zudem ist die Regelung, mit der die HUK24 ihre Kunden unter der Überschrift
"Einwilligung zur Kommunikation mit der HUK24" überrascht, intransparent und
verbraucherfeindlich. Denn eine Kündigung per E-Mail ist übliche Praxis.
Versicherungskunden erwarten also, ihren Vertrag über diesen Weg verbindlich
kündigen zu können.

Auf eine entsprechende Abmahnung reagierte das Versicherungsunternehmen
abschlägig. Darum hat CHECK24 beim Landgericht Berlin diese einstweilige
Verfügung erwirkt.

CHECK24 setzt sich weiter für Verbraucher ein und wird gegen rechtswidriges
Verhalten der HUK24 auch zukünftig vorgehen.

*Die Entscheidung erging im einstweiligen Rechtsschutz ohne Anhörung per
Beschluss. HUK24 kann hiergegen noch Rechtsmittel einlegen. Aktenzeichen: 16 O
80/20.

**Quelle: AGB-rechtliche Bestimmungen in §§ 305 ff. BGB

Über CHECK24

CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose
Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden
sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über
300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr
als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für
DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und
Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr
als 700 Fluggesellschaften und über 75 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung
der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben
Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24
eine Vergütung.

CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale

Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich
CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien
für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles
for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz,
die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings,
Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und
Kundenservice.

Pressekontakt:

Kontakt CHECK24
Julia Leopold, Public Relations Managerin, Tel. +49 89 2000 47 1174,
julia.leopold@check24.de
Daniel Friedheim, Director Public Relations, Tel. +49 89 2000 47 1170,
daniel.friedheim@check24.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/73164/4536055
OTS: CHECK24 GmbH

Original-Content von: CHECK24 GmbH, übermittelt durch news aktuell


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