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Kosten für Medikamente von der Steuer absetzen: So funktioniert's (FOTO)

Geschrieben am 02-03-2020

Neustadt a. d. W. (ots) - Kopfschmerztabletten, Nasenspray oder Hustensaft: Eine
Hausapotheke hilft schnell bei kleineren Alltagskrankheiten. Die Kosten dafür
lassen sich von der Steuer absetzen, wenn der Arzt die Medikamente verschrieben
hat. Worauf Sie dabei achten sollten und wie die aktuelle Rechtsprechung dazu
aussieht, erklärt Ihnen der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.
V. (VLH).

Entscheidend ist, dass das ärztliche Rezept vor dem Kauf ausgestellt wurde. Seit
2009 ist diese Rechtsprechung gültig, das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
bestätigte das sogar in einem Urteil (Aktenzeichen 5 K 2157/12).

Früher: Rezept nachträglich ausstellen lassen

Bis 2009 war es möglich, ein Medikament erst in der Apotheke zu kaufen, danach
zum Arzt zu gehen und sich ein Rezept ausstellen zu lassen, und anschließend die
Kosten für das Medikament von der Steuer abzusetzen. Das geht heute - über zehn
Jahre später - nicht mehr.

Jetzt: Erst zum Arzt, dann in die Apotheke

Heute gilt Folgendes: Erst zum Arzt, dann Medikament kaufen und anschließend die
Kosten, die von der Krankenkasse nicht gezahlt wurden, in die Steuererklärung
eintragen.

Außerdem müssen die Medikamente der Heilung oder Linderung einer Krankheit
dienen. Ausgaben für eine Krankheitsvorbeugung können dagegen in der Regel nicht
abgesetzt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zählen die Kosten für
Medikamente zu den sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Dafür gibt es in
der Steuererklärung seit 2019 eine eigene Anlage.

Zu den absetzbaren Krankheitskosten gehören üblicherweise auch die Ausgaben -
genau wie Zuzahlungen - für die Geburt eines Kindes, Homöopathie, Impfungen,
eine Brille, Krankengymnastik oder Behandlungen beim Zahnarzt sowie die
Zahnspange.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.

Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4535000
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell


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