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Musterfeststellungklage: Die Optionen der Verbraucher im VW-Abgasskandal

Geschrieben am 20-02-2020

Berlin (ots) - Nach dem Abbruch der Vergleichsverhandlungen im VW-Abgasskandal
am 14. Februar 2020 sind sich die über 400.000 Teilnehmer an der
Musterfeststellungsklage ihrer rechtlichen Situation nicht mehr sicher. Die
VW-Kunden stehen vor drei Möglichkeiten: Der Annahme des von VW unterbreiteten
außergerichtlichen Angebots, das Abwarten auf die weitere Verhandlung der
Musterfeststellungsklage und die Einzelklage gegen VW.

Option 1: VW-Angebot annehmen

Der Volkswagen-Konzern bietet nun einen außergerichtlichen Vergleich an. Die mit
dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bereits ausgehandelte
Entschädigungssumme von insgesamt 830 Millionen Euro will VW auf die betroffenen
Kunden verteilen. Je nach Fahrzeugmodell und -alter erhalte der Autobesitzer
zwischen 1.350 und 6.257 Euro. Für die Verbraucher wird es jedoch schwer
nachvollziehbar sein, ob die angebotene Summe tatsächlich angemessen ist. Wer
auf den VW-Deal eingeht, verzichtet zudem automatisch auf weitere juristische
Schritte gegen den Autohersteller. "Verbraucher sollten auf keinen Fall generell
auf weitere Ansprüche verzichten. Möglich ist, dass Volkswagen
Verzichtserklärungen auch für zukünftige Probleme mit dem Fahrzeug verlangen
wird. Ich rate VW-Kunden dringend davon ab, diese Erklärungen zu
unterschreiben", erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner der
Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN. Selbst wenn auf einem anderen Weg eine
höhere Entschädigungssumme erreicht werden könnte, kann der VW-Kunde nicht
länger gegen Volkswagen vorgehen.

Option 2: Verhandlung der Musterfeststellungsklage abwarten

Trotz Abbruch der Vergleichsverhandlungen wird das zuständige Oberlandesgericht
Braunschweig das Verfahren fortführen und demnächst einen neuen Termin
festsetzen. VW-Kunden, die im Klageregister eingetragen sind, können also weiter
auf ein Urteil warten. Allerdings ist davon auszugehen, dass es um die drei
Jahre dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist. Bis dahin
verlieren die betroffenen Autos weiterhin an Wert. "Die meisten Dieselfahrer
wollen ihr Fahrzeug loswerden und dafür möglichst viel Geld zurückerstattet
bekommen - zu Recht. Die durchschnittlich 2.000 Euro, die den Verbrauchern im
Rahmen der Musterfeststellungsklage voraussichtlich zugesprochen werden, stellen
jedoch in der Regel nur einen Bruchteil des tatsächlichen Kaufpreises dar", so
Rechtsanwalt Johannes von Rüden. Selbst wenn nach rund drei Jahren eine
Entscheidung in der Musterfeststellungsklage gefallen ist, wird noch keine
Entschädigung ausgezahlt. Denn dann müssen die Verbraucher einzeln vor Gericht
ziehen, um die Summe einzufordern. Die anstehende Klagewelle wird die Gerichte
stark belasten und den Prozess weiter in die Länge ziehen.

Option 3: Einzelklage erheben

Verbraucher haben die Möglichkeit, unabhängig von der Musterfeststellungsklage
und dem VW-Vergleich eine Einzelklage gegen den Volkswagen-Konzern zu erheben.
Mit der Hilfe eines Anwalts können Sie eine rechtliche Betrachtung ihres Falls
vor Gericht fordern und ein individuelles Urteil erzielen. Mit dieser Option
stehen die Chancen auf hohe Entschädigungssummen am besten. "Unserer Erfahrung
nach entscheiden Gerichte bei Einzelklagen zunehmend verbraucherfreundlich.
Möglich sind die Rücknahme des Fahrzeugs und Erstattung des Kaufpreises durch
den Hersteller oder Schadensersatzzahlungen. Damit ist die Einzelklage bisher
die lukrativste Lösung für VW-Kunden im Abgasskandal", weiß Rechtsanwalt
Johannes von Rüden von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, die eine
kostenlose Erstberatung für betroffene Fahrzeughalter anbietet. Diese
Einzelklagen können Fahrzeugbesitzer auch gegen andere deutsche Autobauer
erheben. In Modellen von BMW, Opel und Mercedes wurden ebenfalls
Abschalteinrichtungen zur Abgasmanipulation entdeckt, wie sie im VW-Abgasskandal
üblich sind. Betroffene können vor Gericht gegen diese Hersteller ähnliche
Entschädigungsansprüche geltend machen.

Pressekontakt:

VON RUEDEN - Partnerschaft von Rechtsanwälten
Johannes von Rüden
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
030 / 200 590 770
info@rueden.de
www.rueden.de
www.rueden.de/abgasskandal/kostenlose-erstberatung/
www.rueden.de/abgasskandal/volkswagen-vergleich/

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/140928/4525680
OTS: VON RUEDEN

Original-Content von: VON RUEDEN, übermittelt durch news aktuell


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