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Deutsche Umwelthilfe warnt Diesel-Kläger vor Annahme des Vergleichsangebots der Volkswagen AG

Geschrieben am 17-02-2020

Berlin (ots) - Kunden sollten keine allgemeine Abgeltungsklausel in einem
Vergleich akzeptieren - Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu den
rechtswidrigen Abgasmanipulationen steht noch aus - DUH rechnet mit
gerichtlicher Klarstellung, dass die bei niedrigen Außentemperaturen immer noch
aktivierten Abschalteinrichtungen als illegal bewertet und die Fahrzeuge
nachgerüstet oder gar stillgelegt werden müssen

Im Zusammenhang mit den gescheiterten Vergleichsverhandlungen im Rahmen des von
der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv geführten
Musterfeststellungsverfahrens gegen Volkswagen warnt die Deutsche Umwelthilfe
(DUH) die Kläger vor dem Abschluss individueller Vergleiche mit Volkswagen.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Nach dem Betrug von über 10
Millionen Dieselkunden europaweit könnte VW nun die in der
Musterfeststellungsklage versammelten VW-Besitzer ein weiteres Mal über den
Tisch ziehen. Bei Millionen Betrugs-Dieseln ist ein schlichtes Software-Update
aufgespielt worden, welches aber immer noch Abschalteinrichtungen enthält. Gegen
diesen vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigten Vorgang klagt die DUH vor dem
Europäischen Gerichtshof. Wenn der EuGH die Rechtsauffassung der DUH bestätigt,
sind Hardware-Nachrüstungen oder gar Stilllegungen der Autos die mögliche
Konsequenz. Wir raten daher dringend davor ab, ein Angebot anzunehmen, in dem
alle zukünftigen Ansprüche ausgeschlossen sind. Vielmehr sollten die Kunden auf
einen Austausch des auf der Straße unwirksamen Abgaskatalysators auf Kosten von
VW bestehen."

Hintergrund ist eine noch ausstehende Entscheidung des Europäischen
Gerichtshofes (Az.: C-873/19). Dieser ist im Rahmen eines Verfahren der DUH
durch das Verwaltungsgericht Schleswig (Beschluss vom 20.11.2019, Az.: 3 A
113/18) mit der Frage der Zulässigkeit von Abschalteinrichtungen befasst. Die
Abschalteinrichtungen bewirken, dass die vorgeschriebene Abgasreinigung bei
bestimmten niedrigen Außentemperaturen deutlich reduziert wird, was zu einem
hohen Anstieg der gesundheitsschädlichen Stickoxidemissionen führt. Sollte der
EuGH diese Praxis als regelwidrig bewerten, könnten verpflichtende
Hardware-Nachrüstungen oder gar eine Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge die
Folge sein. Mit einer allgemeinen Abgeltungsklausel könnten sich Verbraucher
aller Rechte berauben, die sie in einem solchen Fall gegenüber Volkswagen haben.

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4522342
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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