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NABU legt Einspruch gegen Offshore-Windpark Gennaker ein / Krüger: 103 Windräder mitten im Vogelzugkorridor - erschreckendes Beispiel für Versagen der Planungspraxis

Geschrieben am 14-02-2020

Berlin (ots) - Der NABU hat Widerspruch gegen die Baugenehmigung des
Offshore-Windparks Gennaker in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns
eingelegt. Die Naturschützer befürchten massive Umweltschäden durch die rund 103
Windenergieanlagen zehn Kilometer nördlich des Darß, insbesondere für Zug- und
Rastvögel.

"Gennaker offenbart leider das Totalversagen der Windkraft-Landesplanung. Trotz
massiver Naturschutzbedenken und fehlender Netzanbindung wurde der Windpark
genehmigt. Dabei würde er eine der wichtigsten Vogelzuglinien in der südlichen
Ostsee abschneiden. Mit schlecht geplanten Anlagen wie diesen riskieren wir die
gesellschaftliche Akzeptanz der Windkraft", sagte NABU-Präsident Jörg-Andreas
Krüger.

Der NABU hatte bereits 2015 das vom Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegte
Vorranggebiet Windenergie als nicht geeignet abgelehnt. Die Fläche liegt in
unmittelbarer Nähe gleich mehrerer Fauna-Flora-Habitat-(FFH) und
Vogelschutzgebiete, darunter dem Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft.
Hier leben seltene Schweinswale, laut Bundesamt für Naturschutz ist es zudem
eines der wichtigsten Konzentrationspunkte für den Vogelzug in der gesamten
Ostsee. Im Mai 2019 genehmigte das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern ausgerechnet dort den Bau der 103 Windenergieanlagen.

"Es gibt kaum einen ungeeigneteren Ort für einen Windpark. Die
Rügen-Schonen-Linie ist zentraler Flugkorridor für Millionen Zug- und Rastvögel,
darunter Kraniche, Trauer- und Eisenten sowie unzählige Singvögel. Die zu
erwartenden Kollisionszahlen und Lebensraumverluste sind nicht mit dem Natur-
und Artenschutzrecht vereinbar. Die Genehmigung ist rechtswidrig", kritisiert
Stefan Schwill, Landesvorsitzender des NABU Mecklenburg-Vorpommern. "Schon im
Raumordnungsverfahren des Windparks Baltic 1 in direkter Angrenzung an Gennaker
wurde festgestellt, dass ein Zubau weiterer Anlagen hier nicht umweltverträglich
möglich ist."

Der NABU kritisiert weitreichende Mängel bei der Genehmigung, die bereits bei
unvollständigen Verfahrensunterlagen beginnen. Besonders kritisch ist die
Unverträglichkeit des Windparks mit den Zielen angrenzender Vogelschutzgebiete.
Während aktuelle Studien zeigen, dass Meeresvögel Windräder in einem Radius von
über zehn Kilometern meiden, rechnen die Gennaker-Planer mit lediglich zwei
Kilometern. Damit werden die Lebensraumverluste in zwei EU-Vogelschutzgebieten
massiv unterschätzt. Zudem wurde bei der Prognose möglicher Kollisionsopfer
getrickst, mögliche Verluste streng geschützter Vogelarten kleingerechnet.

Das Projekt Gennaker gehört zur gleichen Gruppe wie der Windpark Butendiek
westlich von Sylt, gegen den der NABU 2014 Klage eingereicht hat. Auch er
vertreibt Tausende Seevögel aus einem für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebiet in
der deutschen Nordsee. "Beide Projekte schweben als dunkle Wolken über der
naturverträglichen Energiewende. Fehler, die vor Butendiek gemacht wurden,
wurden hier eins zu eins wiederholt. Leider lässt die Lernkurve der
Windpark-Projektentwickler in Sachen Naturschutz immer noch zu wünschen übrig",
kritisiert NABU-Meeresschutzexperte Kim Detloff. Es sei an der Zeit, den Ausbau
der Offshore-Windkraft endlich im Rahmen ökologischer Belastungsgrenzen von
Nord- und Ostsee zu planen.

Hintergrundinformationen zum Fall "Gennaker": www.NABU.de/gennaker

Pressekontakt:

Dr. Rica Münchberger, Landesgeschäftsführerin NABU
Mecklenburg-Vorpommern, Mobil +49 (0)171-1487032,
E-Mail: lgs@NABU-MV.de

Dr. Kim Detloff, NABU-Leiter Meeresschutz, Mobil +49 (0)152.09202205,
E-Mail: Kim.Detloff@NABU.de

Anne Böhnke-Henrichs, NABU-Expertin Meeresschutz,
Tel. +49 (0)30.284984-1638, Mobil +49 (0)173.5357500,
E-Mail Anne.Boehnke@NABU.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6347/4520150
OTS: NABU

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell


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