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Verbraucherfreundliche Entscheidung im Abgasskandal: Landgericht Wuppertal verurteilt Daimler zu Schadenersatz

Geschrieben am 03-02-2020

Köln (ots) - Der Trend zu verbraucherfreundlichen Urteilen im
Diesel-Abgasskandal setzt sich fort. Das Landgericht Wuppertal hat entschieden,
dass der die Daimler AG einem Fahrzeugkäufer den Kaufpreis abzüglich einer
Nutzungsentschädigung erstatten muss. Mittlerweile tendieren also immer mehr
Gerichte dazu Klagen gegen den Daimler-Konzern aufgrund einer vorsätzlich
sittenwidrigen Schädigung stattzugeben. Zur Begründung führte das Landgericht
aus, dass das Fahrzeug aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht
einsetzbar sei. Das Unternehmen habe den Fahrzeugbesitzer arglistig getäuscht.
Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, oder nicht, sei unerheblich
und ändere nichts an der Sittenwidrigkeit des Verhaltens.

In dem Verfahren ging es um eine Schadensersatzzahlung der Daimler AG an den
Käufer eines Mercedes Benz GLK, der das Fahrzeug 2014 zum Preis von 39.900 Euro
erworben hat. Der Automobilkonzern vertrat in dem Verfahren die Ansicht, dass
das hier verwendete sog. "Thermofenster" keine unzulässige Abschaltvorrichtung
darstelle. Zudem sei dem Kläger auch kein Schaden entstanden.

Dieser Argumentation schloss sich das Landgericht Wuppertal nicht an. Dass in
dem Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut wurde, ergebe sich
allein schon aus der vom Kraftfahrtbundesamt angeordneten Rückrufaktion im Juni
2018. Weshalb Abschalteinrichtungen für den sicheren und schadensfreien Betrieb
des Fahrzeugs erforderlich seien, habe Daimler in dem Prozess nicht ausreichend
belegt. Das Gericht entschied, dass der Automobilhersteller dem Käufer insgesamt
27.800 Euro erstatten muss. Dabei wurde eine Nutzungsentschädigung in Höhe von
rund 12.000 Euro angerechnet (Urteil vom 29.01.2020, Az. 17 O 49/19).

Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Bereits durch die Entwicklung und das Inverkehrbringen sei dem Käufer ein
Schaden entstanden - nämlich durch den Abschluss eines ungewollten Kaufvertrags,
führte das Gericht in seiner Begründung aus. Zudem sei Daimler seiner
Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer nicht nachgekommen und habe ihn
arglistig getäuscht. Dieses Verhalten wertete das Gericht als eindeutig
sittenwidrigen Verstoß gegen das Anstandsgefühl. Es liege nämlich auf der Hand,
dass die Manipulation nur dazu diente, sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen
und dadurch die Unternehmensgewinne in nicht unerheblicher Art und Weise zu
steigern. Ob der Konzernvorstand davon Kenntnis gehabt habe, spiele dabei keine
Rolle. Selbst wenn die Entscheidung hierüber auf einer unterhalb des Vorstands
angesiedelten Ebene getroffen worden wäre, sei dies der Daimler AG zuzurechnen.
Ihr wäre jedenfalls ein Organisationsmangel vorzuwerfen.

"Wir begrüßen dieses klare Urteil", kommentiert Rechtsanwalt Professor Marco
Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich, der den Autobesitzer in dem
Verfahren vertreten hat. "Damit setzt die Tendenz deutscher Gerichte, im
Interesse der der Verbraucher zu entscheiden weiter fort. Für die Zukunft
erwarten wir weitere Entscheidungen im Sinne des Verbraucherschutzes."

Über Rogert & Ulbrich

Die Rechtsanwaltskanzlei Rogert & Ulbrich ist eine renommierte
Wirtschaftskanzlei mit besonderer Expertise im Verbraucherschutz. Die
Wirtschaftskanzlei hat sich im Abgasskandal als erfolgreiche Sozietät einen
Namen gemacht. Die Rechtsanwälte beraten und vertreten bundesweit geschädigte
Fahrzeugkäufer - darunter Einzelpersonen, Unternehmen und Kommunen. Im Rahmen
der R|U|S|S Litigation vertreten die Rechtsanwälte Professor Dr. Marco Rogert
und Tobias Ulbrich die Interessen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen
(vzbv) in der Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Mehrere hundert
Urteile wurden bislang gegen Automobilkonzerne erfolgreich bestritten. Weitere
Schwerpunkte der Verbraucherschutzkanzlei sind Umweltschutz, Transport- und
Logistikrecht sowie Finanzen. Aufgrund seiner Ausbildung im internationalen
Privatrecht und seinen niederländischen Sprachkenntnissen ist Gründungspartner
Professor Dr. Rogert die erste Adresse bei Rechtsfragen im
deutsch-niederländischen Kontext.

Weitere Informationen: https://www.ru-law.de |
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Rogert & Ulbrich
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Telefon: (0049) (0)2234/219 48-19
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de
www.auto-rueckabwicklung.de
_______________________________________

Rheinfaktor
Jan-Patrick Frohn
Telefon: (0049) (0)221 88046-390
E-Mail: frohn@rheinfaktor.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/119896/4510216
OTS: Rogert & Ulbrich

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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