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Fachtagung "Verlegerrecht": Brauchen Buch-Verlage für ihre Leistungen eine eigene Rechtsposition?

Geschrieben am 30-01-2020

Frankfurt am Main (ots) - Die Fachtagung "Verlegerrecht" am 13. März 2020, 10.00
bis 13.00 Uhr im Rahmen der Leipziger Buchmesse, Saal 5 (Congress Center
Leipzig) will die interessierte Fach-Öffentlichkeit auf die Relevanz einer
eigenen Rechtsposition für Verlage aufmerksam machen und damit dieses Thema
einer breiten juristischen Diskussion zuführen. Sie richtet sich an
Verleger*innen und Geschäftsführer*innen von Buchverlagen, Juristen sowie
interessiertes Fachpublikum.

Die Leistung von Verlagen ist für die Vermittlung der Werke der Autoren an die
Öffentlichkeit unverzichtbar. Auf vielen Ebenen erbringen Verlage eigenständige
Verlagsleistungen, die neben den geschützten Rechten der Urheber ent- und
bestehen, angefangen als Initiator von Publikationen, bei der Finanzierung und
Organisation des Entstehungsprozesses, der fachlichen Betreuung, auf technischer
Ebene und nicht zuletzt beim Vertrieb und der Vermarktung des Verlagsproduktes.

Die Fachtagung im Rahmen der Leipziger Buchmesse stellt diese unterschiedlichen
Leistungen der Verlage in den einzelnen Genres vor (Belletristik, Sachbuch,
Kinder- und Jugendbuch und Bildungsmedien) und zeigt auf, welchen eigenständigen
Beitrag und Mehrwert Verlage im digitalen Umfeld für ihre Autoren und das
Verlagsprodukt leisten.

Weiter beschäftigt sich die Veranstaltung mit der rechtlichen Absicherung dieser
Verlagsleistungen in der Vergangenheit und in der Zukunft.

Besondere Aktualität erlangt die Thematik vor dem Hintergrund der Umsetzung von
Artikel 16 EU-Urheberrechts-Richtlinie (DSM-Richtlinie), der die nach dem
EuGH-Urteil im Fall Reprobel (November 2015) und dem Urteil des BGH im Fall
Vogel (April 2016) entstandene Lücke bei der Beteiligung der Verleger an
gesetzlichen Vergütungsansprüchen zu schließen versucht.

Zur Umsetzung der Verlegerbeteiligung aus der DSM-Richtlinie hat das
Bundesjustizministerium (BMJV) am 15. Januar 2020 seinen ersten offiziellen
Diskussionsentwurf vorgestellt. Erfahren Sie, welche Auswirkungen von diesem
ersten Umsetzungsvorschlag zu erwarten sind und wie dieser zu bewerten ist.

Zu den einzelnen Themen:

Teil 1: Was leisten Verlage? - Ein Querschnitt aus den verschiedenen Genres
Belletristik, Sachbuch, Kinder- und Jugendbuch sowie Schulbuch

Teil 2: Historischer Rückblick: Die rechtliche Stellung der Verlage im 18./19.
Jahrhundert

Teil 3: Blick in die Zukunft: Die rechtliche Absicherung der Verlagsleistungen
in der digitalen Zukunft mit folgenden Schwerpunkten: Erläuterung des
Diskussionsentwurfs des BMJV; Bewertung aus Sicht der VG WORT; Hintergrund,
Ausgestaltung und Chancen eines originären Verlegerrechts

Ziel dieser Veranstaltung ist es, die interessierte Fach-Öffentlichkeit auf die
Relevanz einer eigenen Rechtsposition für Verlage aufmerksam zu machen und damit
dieses Thema einer breiten juristischen Diskussion zuzuführen. Nicht zuletzt
durch die Rechtsprechung des EuGH (Reprobel) und des BGH (Vogel) erhält die
derzeit fehlende Rechtsposition der Verlage große Bedeutung. Besonders vor dem
Hintergrund zukünftiger digitaler Entwicklungen, Verwertungsformen und deren
Lizensierung erscheint ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage immer
notwendiger zu werden.

Zielgruppe: Diese Veranstaltung wendet sich an Verleger*innen und
Geschäftsführer*innen von Buchverlagen, Juristen sowie interessiertes
Fachpublikum.

Für die Teilnahme an der Fachtagung "Verlegerrecht" ist eine vorherige Anmeldung
erforderlich: anmeldung@tagung-verlegerrecht.de

Pressekontakt:

Verband Bildungsmedien e. V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Dagny Ladé
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069 9866976 - 14
https://www.bildungsmedien.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/106895/4506780
OTS: Verband Bildungsmedien e.V.

Original-Content von: Verband Bildungsmedien e.V., übermittelt durch news aktuell


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