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Spielzeug mit App-Steuerung: Auf Datensicherheit achten / Eltern sollten Spielzeug erst selbst testen / Prüfzeichen von TÜV Rheinland bietet detaillierte Informationen über geprüfte Merkmale (FOTO)

Geschrieben am 15-01-2020

Köln (ots) - App-gesteuerte Spielzeuge sorgen seit einigen Jahren für großen
Spaß im Kinderzimmer - von klassischen Gesellschaftsspielen bis hin zu
ferngesteuerten Autos. Damit bei solchen vernetzten Spielzeugen die Sicherheit
nicht auf der Strecke bleibt, sollten einige Dinge bereits beim Kauf beachtet
werden: "Viele Spielgeräte bieten heute zusätzliche Möglichkeiten über
Smartphone-Apps. Um die Vorteiler der Vernetzung sicher zu nutzen, kommt es
neben klassischen Qualitäts- und Sicherheitsmerkmalen vor allem auf
Datensicherheit an", sagt Rainer Weiskirchen, Spielwarenexperte bei TÜV
Rheinland.

Zugriffsrechte sind entscheidend

Werden die Spielzeuge mittels App vom Smartphone gesteuert, ist immer Vorsicht
geboten. Damit öffnet sich zugleich ein mögliches Einfallstor für Hacker.
Ähnlich wie bei so genannten Smart Toys, die selbst direkt mit dem Internet
verbunden sind, ist auch hier eine aussagekräftige Datenschutzerklärung des
Herstellers unabdingbar. Um zu verhindern, dass Unbefugte sich optisch oder
akustisch Zugang zum Kinderzimmer verschaffen, sollten Eltern die Erklärung vor
allem im Hinblick auf mögliche Zugriffsrechte durchlesen und die Verbindungen
immer mit einem sicheren Passwort schützen. Zudem empfiehlt es sich, die mit dem
Spielzeug verbundene App zunächst selbst einzurichten, das Spielzeug dann zu
testen und erst dann dem Kind auszuhändigen.

Geruchs- und Sichtkontrolle ratsam

Wie bei jeder Form von Spielzeug sollten Eltern ihren Blick auch bei vernetzten
Spielsachen auf die mechanische und chemische Sicherheit richten. "Sinnvoll ist
es, bei den Produkten vor dem Kauf eine Sicht- und Geruchskontrolle
durchzuführen", rät Rainer Weiskirchen. Gibt es scharfe Kanten? Klappert das
Spielzeug? Sondert das Spielzeug einen starken Geruch ab, ist Vorsicht geboten,
denn es könnte schädliche Lösungsmittel enthalten. Wegen möglicher Kleinteile,
die Kleinkinder verschlucken können, sollten Eltern auch immer auf die
Altersfreigabe der Produkte achten.

Kauf bei seriösen Quellen

Ebenfalls wichtig aus Sicht des Experten: Spielsachen bei etablierten Händlern
kaufen. "Von weitgehend unbekannten Händlern, die aus dem Ausland agieren und
ausschließlich über das Internet vertreiben, raten wir ab", betont Weiskirchen.
Bei Präsenzgeschäften oder etablierten Onlineshops hingegen könne man davon
ausgehen, dass die Einkäufer und Qualitätsbeauftragen der Händler selbst auf die
Sicherheit achten. Durch das verpflichtende CE-Zeichen auf den Spielsachen
dokumentieren der Hersteller und das Handelsunternehmen, dass diese den
europäischen Richtlinien entsprechen.

Prüfmethoden per QR-Code abrufbar

Auf der ganz sicheren Seite sind Eltern laut Rainer Weiskirchen, wenn sie sich
für Spielzeug entscheiden, das neben dem CE-Zeichen auch das Prüfzeichen von TÜV
Rheinland trägt. Mittels eines integrierten QR-Codes sowie einer ID-Nummer
lassen sich beispielsweise über das Smartphone detaillierte Informationen
darüber abrufen, was TÜV Rheinland alles an genau diesem Produkt in welcher Form
geprüft hat.

Pressekontakt:

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Presse, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch per E-Mail über presse@de.tuv.com sowie im
Internet: www.tuv.com/presse und www.twitter.com/tuvcom_presse

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/31385/4492330
OTS: TÜV Rheinland AG

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell


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