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Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist von der Zuzahlung befreit (FOTO)

Geschrieben am 07-01-2020

Berlin (ots) - Trotz milliardenschwerer Rekordeinsparungen mit Rabattverträgen
befreien Krankenkassen ihre Versicherten nur bei einem von fünf
Rabattarzneimitteln von der Zuzahlung. Das zeigen aktuelle Berechnungen des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zum Jahresbeginn. Demnach sind seit 1. Januar
2020 nur 4.989 von 23.564 Rabattarzneimitteln (21,2 Prozent) von der
gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Jede einzelne gesetzliche
Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn
Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden
Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die
Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel
gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. Im Jahr
2018 hatten die gesetzlichen Krankenkassen bereits 4,5 Mrd. Euro durch
Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart - im abgelaufenen
Jahr 2019 dürfte es noch viel mehr Geld gewesen sein.

"Die Krankenkassen sparen immer mehr Geld ein, indem sie alte durch neue
Rabattverträge ersetzen", sagt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des
Deutschen Apothekerverbandes (DAV): "Einerseits sammeln die Kassen immer mehr
Rabatte von den Herstellern ein und muten ihren Versicherten damit regelmäßig
Präparatewechsel zu. Trotzdem müssen die Patienten auch weiterhin meistens ihre
fünf bis zehn Euro zuzahlen. Die Krankenkassen sollten häufiger die Zuzahlungen
erlassen. Das würde die Akzeptanz für ständig wechselnde Präparate und somit
auch die Therapietreue der Patienten verbessern." Groeneveld fügt hinzu: "Die
vielfachen Lieferengpässe bei Rabattarzneimitteln führen in den Apotheken zu
erheblichem Zusatzaufwand. Deshalb sollten die Krankenkassen ihre Rabattverträge
am besten mit mindestens drei Herstellern mit unterschiedlichen
Wirkstoffproduzenten abschließen, um Lieferengpässe zu reduzieren."

Wer wissen will, ob sein rezeptpflichtiges Medikament zuzahlungsfrei ist, kann
sich auf dem Verbraucherportal www.aponet.de die jeweils aktuelle "Liste
zuzahlungsbefreiter Medikamente" anschauen und darin alphabetisch suchen.

Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 4000 4132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 4000 4137, c.splett@abda.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7002/4485215
OTS: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell


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