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Glücksspielstaatsvertrag: bwin-Muttergesellschaft GVC unterbreitet Vorschläge für zukunftsfähige Glücksspielregulierung und effektive Schwarzmarktbekämpfung

Geschrieben am 03-12-2019

London/Wien (ots) -

- Zulassung von Online-Casino und Sportwetten lenkt Umsätze in
kontrollierten Markt
- Lizenzierte Angebote müssen für Nutzer attraktiv und
wettbewerbsfähig sein

GVC Holdings PLC, eines der weltweit größten börsennotierten Gaming-Unternehmen
und Muttergesellschaft des führenden deutschen Sportwettenanbieters bwin, hat
anlässlich der Beratungen der Länder zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag
seine Vorschläge für eine zukunftsfähige Ausgestaltung der Glückspielregulierung
in Deutschland unterbreitet. Das Unternehmen begrüßt Überlegungen im Kreise der
Landesregierungen, in Deutschland zukünftig neben Sportwetten auch
Online-Casinospiele zuzulassen. An ihnen beteiligen sich hier heute schon Nutzer
mit Einsätzen in Höhe von vielen Milliarden Euro. Das Unternehmen warnt vor
einer weiteren Verdrängung dieser Nutzer in den gänzlich unkontrollierten
Schwarzmarkt, wenn der neue Glücksspielstaatsvertrag sich nicht hinreichend an
ihren Bedürfnissen ausrichtet.

Dr. Martin Lycka, Director of Regulatory Affairs bei GVC: "GVC teilt das Ziel
der Glücksspielregulierung der Länder, möglichst viele Einsätze hin zu
regulierten und staatlich kontrollierten Anbietern zu lenken. Um dies zu
erreichen, ist die Zulassung eines attraktiven lizenzierten Angebots von
Sportwetten und auch Online-Casinospielen alternativlos. Nur wenn alle Umsätze
transparent sind und die Anbieter eng mit den Behörden kooperieren, können
Spielerschutz und Suchtprävention effektiv gewährleistet werden. Damit dies
funktioniert, müssen die Länder sowohl den Bedürfnissen der Nutzer als auch den
technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der Anbieter Rechnung tragen.
Wenn lizenzierte Angebote im Wettbewerb nicht attraktiv sind, weichen die Nutzer
unweigerlich auf vermeintlich attraktivere Angebote im Schwarzmarkt aus. Dort
ist die Einhaltung von Spielerschutz, Suchtprävention sowie der Schutz vor
Manipulation, Betrug und Geldwäsche praktisch unmöglich. Die Chance, diesen
Missstand zu ändern, sollten die Länder mit ihrem neuen Staatsvertrag nutzen."

GVC spricht sich dafür aus, mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag, der durch
die einzelnen Landtage beschlossen werden muss, insbesondere Rahmenbedingungen
festzulegen, da er nur in einem sehr aufwendigen und langen Verfahren angepasst
werden kann. Die konkrete Ausgestaltung und Anpassung von Detailregelungen
sollte dann auf Behördenebene erfolgen. Diese könnte die Ausgestaltung der
Regulierung entsprechend der weiteren technologiegetriebenen Marktentwicklung
und des sich wandelnden Konsumentenverhaltens jeweils sehr schnell und mit
geringem Aufwand anpassen. Lycka: "Die Digitalisierung führt auch im
Glücksspielmarkt zu einer hohen Dynamik. Ein unflexibler Regulierungsrahmen, der
keine Anpassung auf Veränderungen erlaubt, hätte nur eine kurze Halbwertzeit und
wäre nicht zukunftsfähig. GVC begrüßt daher die Schaffung einer zentralen
Regulierungsbehörde, die über Verordnungen die konkrete Ausgestaltung der
Glücksspielregulierung auf Basis einer kontinuierlichen Marktbeobachtung
konkretisieren und bei Bedarf anpassen könnte."

Eine attraktive Produktvielfalt sichert die Wettbewerbsfähigkeit des regulierten
Marktes und stärkt den Spielerschutz

GVC spricht sich für einheitliche Spielkonten aus, die alle Spielformen, sowohl
Sportwetten als auch Online-Casinospiele, bei einem Anbieter ermöglichen und
integrieren. Nutzer informieren sich und vergleichen online verfügbare Angebote.
Das schließt auch Produktrestriktionen bei der Spieldauer und mögliche
Einsatzhöhen ein. Jede Limitierung ihrer Möglichkeiten bei lizenzierten
Anbietern bedeutet für sie eine Einschränkung und erhöht damit automatisch die
Attraktivität von Schwarzmarktanbietern, die weiterhin alle Angebote aus einer
Hand ohne Restriktionen anbieten werden. Das gleiche würde bei einem Rückfall in
das frühere staatliche Glücksspielmonopol geschehen, das bereits schon einmal
gescheitert ist und den erhofften Kanalisierungseffekt der Einsätze hin zu den
staatlichen Angeboten aus diesem Grund verfehlt hatte.

In der digitalen Welt kann den berechtigten Schutzinteressen der Spieler besser
als durch starre Restriktionen des Produkts Rechnung getragen werden. Im
Onlinemarkt sind Produktrestriktionen zudem aus Sicht des Spielerschutzes
kontraproduktiv, weil das sonst vollkommen transparente Spielverhalten dann
nicht mehr über alle Angebote hinweg erfasst werden kann. Im digitalen
Glücksspiel werden von seriösen Anbietern schon heute alle Nutzeraktivitäten
kontinuierlich gemonitort und dokumentiert und sind gegenüber den Behörden
transparent. Zudem können hier effektive und moderne
Verbraucherschutzinstrumente zur Prävention und Unterbindung von problematischem
Spielen eingesetzt werden. So setzt GVC bereits heute bei allen seinen Angeboten
umfassende Spielerschutz-, Anti-Geldwäsche- und Anti-Betrugsmaßnahmen um. Dazu
zählen unter anderem die lückenlose Analyse des Spielverhaltens auf
Gefährdungsmerkmale, die in einem mehrstufigen Kommunikationsprozess mit den
Nutzern von Warnhinweisen bis hin zu Kontensperrungen führen kann. Darüber
hinaus besteht auch die Möglichkeit zu selbstgewählten Auszeiten, einem
Selbstausschluss oder Einsatzlimits. Jeder Spieleinsatz kann zudem über einen
Safe-Server abgewickelt werden, der der permanenten Kontrolle der staatlichen
Aufsichtsbehörden unterliegt. Dies ist beispielsweise in Schleswig-Holstein
bereits seit Jahren eine bewährte Praxis.

Limits müssen selbstgesetzt sein und sich an der Bonität orientieren, damit sie
ihre Ziele wirksam erreichen

GVC spricht sich für Individuelle, von Nutzern selbstständig festgelegte und
anpassbare Einzahlungslimits bei der Erstregistrierung aus. Sie sollten flexibel
nach oben wie unten an Veränderungen des Risikoprofils und der Bonität angepasst
werden können. Eine solche Regulierung respektiert die Entscheidungsfreiheit der
mündigen Nutzer, berücksichtigt ihre individuelle Bonität, ist verhältnismäßig
und zahlt wirksam auf die staatlichen Schutz- und Kontrollziele ein. Pauschal
festgelegte, starre und anbieterübergreifende Einzahlungslimits bedeuten
hingegen eine starke Einschränkung selbstbestimmter Entscheidungen, die von
einer Mehrheit der Nutzer ohne problematisches Spielverhalten nicht akzeptiert
würde. Gerade für Online-Casinospiele sind zusätzliche Einsatzlimits
unverhältnismäßig, da hier - anders als im stationären Bereich - die Limitierung
über das individuelle Spielerkonto wirkungsvoll möglich ist.

Verifikationsprozesse müssen umsetzbar und kundenfreundlich sein

Verifikationsanforderungen wie die Abfrage und Überprüfung von Kundendaten sind
erforderlich. Aber sie müssen auch zukünftig verhältnismäßig sein, Nutzer müssen
sie mit überschaubarem Aufwand ohne Medienbruch durchlaufen und Anbieter
technisch umsetzen können. Der Aufwand bei diesem sogenannten
"Know-Your-Customer-Prozess" (KYC) sollte die entsprechenden Anforderungen aus
dem Finanzbereich auch zukünftig nicht deutlich übersteigen. Anderenfalls würde
die Nutzung lizenzierter Angebote unattraktiv und von den Nutzern nicht
akzeptiert. Sie würden die Authentifizierungsprozesse abbrechen und sich solchen
Schwarzmarktangeboten zuwenden, die eine schnelle und leichte Registrierung
ermöglichen. So klagen die Landeslotteriegesellschaften nach dem
Evaluierungsbericht des Landes Hessen schon heute über Abbruchquoten bei der
Registrierung nach dem derzeitigen Glücksspielstaatsvertrag von 50 bis 70
Prozent.

Vor dem Hintergrund, dass sich auch die KYC-Technologien und ihre
Rahmenbedingungen stetig weiterentwickeln, plädiert GVC für einen intelligenten
Rechtsrahmen, der die Basis für eine flexible spätere Ausgestaltung spezifischer
Verifikationsmaßnahmen durch die damit betrauten Behörden schafft. Dies würde
die fortlaufende Anpassung an neue technologische Entwicklungen erlauben.

Über GVC Holdings PLC:

GVC Holdings PLC ist ein führendes, global tätiges und börsengelistete Gaming
Unternehmen. Die Aktien von GVC Holdings PLC (LSE: GVC) notierten von 2004 bis
zum 1. Februar 2016 am Alternative Investment Market der Londoner Börse (AIM).
Am 1. Februar 2016 hat GVC die bwin.party digital entertainment plc. übernommen
und ist seit Februar 2016 am Main Market der Londoner Wertpapierbörse gelistet.
Am 28. März 2018 hat GVC die Ladbrokes Coral PLC Gruppe übernommen und ist damit
eines der größten börsennotierten Gaming-Unternehmen weltweit.

Das Unternehmen ist ein führender E-Gaming Anbieter sowohl im B2C als auch im
B2B Markt. GVC bietet die vier Haupt-Produktbereiche Sportwetten, Poker, Casino
und Bingo an und hält hier jeweils führende Marktpositionen, unter anderem mit
etwa 4 Milliarden Euro Sportwettenumsatz pro Jahr. Zu ihren wichtigsten Marken
zählen bwin, Ladbrokes, Coral, Sportingbet und partypoker. Die Gruppe hat ihren
Hauptsitz auf der Isle of Man und ist weltweit mit über 28.000 Mitarbeitern
sowie 18 Niederlassungen auf fünf Kontinenten vertreten. GVC hält Lizenzen in
über 20 Ländern, u.a. in Australien, Belgien, Frankreich, Irland, Italien,
Deutschland (Schleswig-Holstein), Spanien, Malta, Dänemark, Großbritannien,
Rumänien, Bulgarien, Südafrika und den USA.

Als börsennotiertes Unternehmen ist GVC Mitglied des FTSE 250 Index, in dem
Unternehmen vertreten sind, die weltweit anerkannte Standards im Bereich
Corporate Responsibility erfüllen.

Weitere Informationen zu GVC finden Sie auf www.gvc-plc.com.

Weitere Informationen finden Sie auf der deutschen und englischen Website der
Gruppe www.gvc-plc.de und www.gvc-plc.com

Pressekontakt:
Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel: +49 89 99249620
office-de@schultz-kommunikation.com

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/136205/4457121
OTS: GVC Holdings PLC

Original-Content von: GVC Holdings PLC, übermittelt durch news aktuell


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