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Abgasskandal bei Mercedes weitet sich aus: Neue Rückrufe für A- und B-Klasse drohen

Geschrieben am 29-11-2019

Bremen (ots) - Die Aufarbeitung des Mercedes Abgasskandals zieht sich weiter
hin. Wie der Spiegel berichtet, hat Daimler selbst dem Kraftfahrt-Bundesamt zwei
weitere möglicherweise unzulässige Abschalteinrichtungen gemeldet. Im Gegensatz
zu früheren Fällen handelt es sich hierbei um kleinere Motoren, die
hauptsächlich in der A- und B-Klasse verbaut worden sind. Die Motoren selbst
stammen von Renault, sollen aber laut Renault von Mercedes programmiert und
kalibriert worden sein.

Die Untersuchungen der Abschalteinrichtungen durch das KBA laufen noch. Mit
einem weiteren Rückruf, der erneut tausende Autos betreffen würde, muss
gerechnet werden. Daimler selbst hatte Stand November auf seiner
Informationsseite zu laufenden Rückrufen angekündigt, dass nicht ausgeschlossen
werden könne, dass das KBA weitere Anordnungen für Rückrufe erlassen werde.

Laut dem Handelsblatt handelt es sich beim betroffenen Motor um den OM 607, der
erste Dieselmotor, der aus der Kooperation zwischen Renault und Daimler
hervorgegangen war. In Frankreich muss sich Renault ebenfalls Vorwürfen des
Abgasbetrugs stellen. Französische Ermittler berichteten dort ebenfalls von
einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die in etwa einer Million Renault Diesel
Fahrzeugen verbaut worden sein soll. Rechtliche Folgen hatte der Renault
Abgasskandal für den Konzern jedoch noch nicht.

Ganz im Gegenteil zum Mercedes Abgasskandal. Immer mehr Gerichte sprechen
getäuschten Verbrauchern aufgrund von unzulässigen Abschalteinrichtungen
Schadensersatz zu.

Die Interessengemeinschaft Mercedes Abgasskandal bietet Ihnen kostenlose
Unterstützung im Kampf um Ihr Recht. Wir prüfen gratis Ihre Vertragsunterlagen,
erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und errechnen vorab Ihren
möglichen Anspruch auf Schadensersatz.

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
Fahrzeug an den Hersteller zurück.

Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4454617
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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