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Sensationelle Urteile des LG Nürnberg-Fürth vom 27.11.2019 und vom 28.11.2019: Schadensersatzansprüche im VW Abgasskandal sind nicht verjährt / Geschädigte müssen bis spätestens 31.12.2019 handeln!

Geschrieben am 29-11-2019

Nürnberg (ots) - In Prozessen vertritt Volkswagen regelmäßig die Auffassung,
dass Ansprüche bereits seit Ende 2018 verjährt seien. Dem hat das LG
Nürnberg-Fürth nunmehr mit aktuellen Urteilen vom 27.11.2019, Az.: 9 O 3056/19,
und vom 28.11.2019, Az.: 9 O 4197/19, eine klare Absage erteilt. Doch die Uhr
tickt jedenfalls für Besitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit
Dieselmotoren des Typs EA 189. Schadensersatzansprüche drohen bereits am
31.12.2019 zu verjähren. "Betroffene sollten daher jetzt handeln und ihre
Ansprüche schnellstmöglich mit aller Konsequenz durchsetzen", empfehlen Dr.
Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen
Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg, die beide
Entscheidungen erstritten haben.

Die Rechtsprechung dreht sich weiter zugunsten der vom Dieselskandal betroffenen
Autobesitzer. Bundesweit geben immer mehr Gerichte den Geschädigten Recht. Wohl
auch vor dem Hintergrund dieser schlechten Ausgangsposition erhebt VW in
gerichtlichen Verfahren typischerweise die Einrede der Verjährung, falls die
Klage nicht vor Ende 2018 erhoben worden ist.

Die Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte hatte im Gegensatz zu manch
anderer Verbraucherschutzkanzlei seit jeher ganz entschieden die Auffassung
vertreten, dass auch Autobesitzer, die noch keine gerichtlichen oder andere
verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen haben, nicht auf ihren Schäden sitzen
bleiben müssen.

Dies wurde nunmehr in zwei durch die Nürnberger Rechtsanwälte geführten
Verfahren vor dem LG Nürnberg-Fürth bestätigt. In seinen aktuellen Urteilen vom
27.11.2019, Az.: 9 O 3056/19, und vom 28.11.2019, Az.: 9 O 4197/19, stellte das
Landgericht klar heraus, dass Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG
nicht verjährt sind, obgleich beide Klagen erst im Jahr 2019 eingereicht worden
waren. VW wurde daher zur vollständigen Rückabwicklung verurteilt.

"Das Landgericht folgt damit unserer Rechtsauffassung vollständig. Die
Entscheidungen sind bahnbrechend. Denn nach unserem Kenntnisstand gibt es im
gesamten Bundesgebiet bislang nur äußerst vereinzelt Entscheidungen, die
explizit klarstellen, dass Schadensersatzansprüche grundsätzlich nicht bereits
Ende 2018 verjährt sind", freut sich Rechtsanwalt Dr. Hoffmann. Sein Kollege
Rechtsanwalt Göpfert ergänzt: "VW möge sich doch einmal ernsthaft die Frage
stellen, wieso ein Kunde vor dem 1. Januar 2016 Kenntnis von der Verwicklung des
Vorstands in die Abgasmanipulationen gehabt haben soll, wohingegen der Konzern
in allen anhängigen Zivilverfahren bis heute die Kenntnis der Vorstandmitglieder
abstreitet."

Allerdings müssen sich Betroffene beeilen, um am Ende nicht doch mit leeren
Händen dazustehen. Insbesondere für Besitzer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda
mit Dieselmotoren des Typs EA 189 ist der 31.12.2019 ein wichtiger Stichtag.
Denn bereits zum Jahresende drohen Schadensersatzansprüche gegen VW im
Zusammenhang mit dem Dieselskandal zu verjähren und könnten sodann
gegebenenfalls nicht mehr durchgesetzt werden. Die Erfolgsaussichten einer
Individualklage sind gut. Gerade wenn Autobesitzer über eine
Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin so gut wie kein Kostenrisiko.

Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg

Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: presse@drhoffmann-partner.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/133537/4454395
OTS: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte

Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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