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Schnee und Sommerreifen passen nicht zusammen / Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung / Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz (FOTO)

Geschrieben am 21-11-2019

Coburg (ots) - Temperaturen und Schneefallgrenzen sinken: Zeit über Winterreifen
nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die
Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern,
ihre "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen". Und mittlerweile hat der
Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei
Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen
aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind
so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere
Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer
beim Kauf nicht kennen. Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit
Schneeflocke) zu achten. Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht
mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis
zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis
zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in
Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle,
die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr
durch die falschen Reifen gefährdet werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.
Aber auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, droht ein
Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Versicherungsschutz nicht gefährden

Bei einem Unfall nicht auszuschließen, sind Konsequenzen beim
Versicherungsschutz. Insbesondere wenn Schneematsch schon wochenlang für
Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die
Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des
Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer, der ohne
Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden:
Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den
Unfall war - weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss
das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht komplett, sondern nur bis zu
einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden
auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen
geht.

Fazit: Sommerreifen und winterliche Straßenverhältnisse passen nicht zusammen.
Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch
rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt
wurden.

Höchstgeschwindigkeit

Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten
Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind
weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die
Karkasse (das tragende Gerüst des Reifens), kann der Reifen platzen. Beim
Räderwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am
Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder
die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird.
Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom
Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Und noch etwas ist wichtig, die Profiltiefe der Winterreifen. Mindestens 1,6
Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen
Sicherheit aber 4 Millimeter.

Pressekontakt:
Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7239/4446107
OTS: HUK-COBURG

Original-Content von: HUK-COBURG, übermittelt durch news aktuell


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