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Aktuell 14 Orte in München mit zu viel Dieselabgasgift - Deutsche Umwelthilfe fordert Ministerpräsident Söder auf, endlich Gerichtsurteile zur Sauberen Luft zu respektieren

Geschrieben am 21-11-2019

Berlin/München (ots) - NO2-Messungen der Stadt München belegen eine Vielzahl an
Grenzwertüberschreitung im Stadtgebiet - In München wird der NO2-Grenzwert von
40 µg/m3 in den ersten drei Quartalen 2019 an 14 Messstellen überschritten,
inklusive einer bisher weitgehend unbekannten, sehr hohen Belastung von 57 µg/m3
am Hauptbahnhof - Ausgerechnet die süddeutschen Weltstädte des Automobilbaus,
München und Stuttgart, sind die schmutzigsten Städte Deutschlands und belegen
Spitzenplätze unter den am stärksten belasteten Städten Europas - Massive Kritik
vom Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtsauffassung von Stadt
und Freistaat bezüglich der jahrelangen Nichtumsetzung von gerichtlich
angeordneten Fahrverboten

Ergänzende Messungen in der Landeshauptstadt München zeigen massive
Grenzwertüberschreitungen des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid (NO2). Neben den
NO2-Grenzwertüberschreitungen an den zwei verkehrsnahen Messstellen des
Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Stachus (42 µg/m³) und Landshuter
Allee (64 µg/m³), zeigen die ergänzenden Messungen zwölf weitere
Grenzwertüberschreitungen in den ersten drei Quartalen 2019. Die
veröffentlichten Werte belegen, dass in München flächendeckend eine zu hohe
NO2-Belastung vorherrscht. Die fortlaufende Untätigkeit der für die
Luftreinhaltung verantwortlichen bayerischen Staatsregierung kommentiert Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

"Die veröffentlichten 14 NO2-Überschreitungen dokumentieren, wie sehr die
Atemluft in München mit dem Dieselabgasgift Stickstoffdioxid belastet ist.
München hat nicht nur an der Landshuter Allee und am Stachus ein Problem mit der
Luftqualität. Zwölf weitere städtische Messstellen zeigen im Mittel der ersten
drei Quartale 2019 deutliche Überschreitungen des europaweit geltenden
Grenzwerts von 40 µg/m3 für Stickstoffdioxid, viele liegen sogar weit darüber.
Wie angesichts von bisher nicht bekannten NO2-Werten von bis zu 57 µg/m3 am
Münchner Hauptbahnhof von 'Entwarnung' die Rede sein kann, erschließt sich mir
nicht. Die alarmierenden Messergebnisse zeigen, dass weitere Teile der Münchner
Innenstadt - und mit dem Hauptbahnhof Bereiche im Herzen der Stadt - extrem
belastet sind. Gerade dort, im Herzen der Stadt, wo sich viele tausend Menschen
tagtäglich aufhalten, wird die Luft mit giftigen Dieselabgasen regelrecht
geflutet.

München benötigt endlich wirksame Maßnahmen, die die Einhaltung der Grenzwerte
im gesamten Stadtgebiet schnellstmöglich sicherstellen und nicht, wie von der
Staatsregierung für die Landshuter Allee berechnet, erst im Jahr 2026. Insofern
finden wir es vollkommen unangemessen, bei gesundheitlich besorgniserregenden
Werten weit über dem geltenden Grenzwert von 'leichten Überschreitungen' zu
sprechen. Das geeignete und von den Gerichten rechtskräftig festgelegte Mittel
für eine schnellstmögliche Grenzwerteinhaltung ist ein zonales Fahrverbot für
alle Diesel bis einschließlich Euro 5."

Zur Stellungnahme des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof erklärt
Resch: "Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hat in seinem
Schlussantrag vergangene Woche die bayerische Staatsregierung massiv kritisiert
und schwere Vorwürfe gegenüber dem rechtsstaatswidrigen Verhalten des Freistaats
geäußert. Ministerpräsident Söder weigert sich, ein seit 2014 rechtskräftiges,
von der DUH erstrittenes Urteil für die Saubere Luft in München umzusetzen. Der
Generalanwalt verdeutlicht, dass die Weigerungshaltung des Freistaats fatale
Folgen für Umwelt und Mensch habe. Bereits die vorliegende Stellungnahme ist
eine schallende Ohrfeige für Markus Söder. Wir sind nun gespannt auf die in
wenigen Monaten vorliegende Entscheidung des 15-köpfigen Richterkollegiums."

Hintergrund:

Die NO2-Grenzwertüberschreitungen in den ersten drei Quartalen 2019:

Landesmessungen des LfU: Landshuter Allee (64 µg/m³), Stachus (42 µg/m³)
Städtische Messungen: Tegernseer Landstraße 150 (56 µg/m³), Chiemgaustraße 140
(53 µg/m³), Frauenstraße 16/18 (46 µg/m³), Steinsdorfstraße 15 (41 µg/m³),
Tegernseer Landstraße 19 (45 µg/m³), Paul-Heyse Straße 8 (57 µg/m³),
Humboldstraße 13 (49 µg/m³), Plinganser Straße 18 (40 µg/m³), Fraunhoferstraße
32 (44 µg/m³), Stachus (44 µg/m³), Prinzregentenstraße 74 (47 µg/m³),
Prinzregentenstraße 115(45 µg/m³)

Die Kernsätze der Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH:

Notiz 40: "Gleichwohl möchte ich dem vorlegenden Gericht, der Deutschen
Umwelthilfe und der Kommission beipflichten, dass dieser Fall zwar
außergewöhnlich, aber keineswegs belanglos ist. Die Weigerung der Amtsträger des
Freistaats Bayern, den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden rechtskräftigen
gerichtlichen Entscheidungen nachzukommen, kann im Gegenteil sowohl für die
Gesundheit und das Leben der Menschen als auch für die Rechtsstaatlichkeit
gravierende Folgen haben."

Notiz 49: "Die Weigerung des Mitgliedstaats, einer gerichtlichen Entscheidung
nachzukommen, ist ferner geeignet, die Rechtsstaatlichkeit zu beeinträchtigen,
die zu den Werten gehört, auf die sich die Union gründet. Die
Rechtsstaatlichkeit ist von allen Unionsbürgern zu beachten und vor allem von
den Vertretern des Staates, in Anbetracht ihrer besonderen Verantwortlichkeiten
in diesem Bereich, schon aufgrund ihrer Aufgaben. Die deutsche Regierung hat
dies in der mündlichen Verhandlung selbst anerkannt, denn sie hat hervorgehoben,
dass eine gerichtliche Entscheidung von der Exekutive selbstverständlich
respektiert werden müsse. Die Deutsche Umwelthilfe hat ihrerseits ebenfalls
angegeben, dass der Staat die gerichtlichen Entscheidungen im Allgemeinen
respektiere, so dass moderate Zwangsgelder für gewöhnlich ausreichten, um die
Verwaltung zu ihrer Befolgung anzuhalten."

Notiz 87: "Im vorliegenden Fall ist im Übrigen nicht sicher, ob das vorlegende
Gericht auf alle Mittel zurückgegriffen hat, die ihm nach nationalem Recht zur
Verfügung stehen. In der mündlichen Verhandlung ist vorgebracht worden, dass
andere Maßnahmen wie die Verhängung von Zwangsgeldern in Höhe von 25 000 Euro,
gegebenenfalls mehrmals kurz hintereinander, in Betracht kommen könnten. Ferner
ist die Möglichkeit angesprochen worden, dass diese Zwangsgelder nicht an den
Freistaat entrichtet werden, sondern an einen Dritten oder auch an die
Antragstellerin des Ausgangsverfahrens. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts,
zu prüfen, ob solche Maßnahmen denkbar wären."

Links:

- Zu den laufenden und ergänzenden Messwerten in München: https://
www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:b24ccbaa-3f9b-4241-b44c-49d131a3
30 5c/191114_RGU_NO2-Messungen_Q3-2019.pdf

- Zur Stellungnahme des Generalanwalts des EuGH mit besonderer
Beachtung der Notizen 40, 49 und 87:
http://ots.de/2uCHSH

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4445873
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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