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Airbnb geht gegen deutsches Agrar-Start-up vor: Streit um Markenrechte mit Berliner Firma Airfarm

Geschrieben am 19-11-2019

Berlin (ots) - US-Buchungsportal will Namensbestandteil "Air" im Bereich
digitaler Plattformen exklusiv nutzen

Berlin, 19. November 2019 - Die Buchungsplattform Airbnb liefert sich einen
Namensrechtsstreit mit einem Berliner Start-up. Wie das Wirtschaftsmagazin
'Capital' (Ausgabe 12/2019, EVT 21. November) unter Berufung auf Unterlagen des
EU-Amts für geistiges Eigentum (EUIPO), berichtet, will der US-Konzern der im
Frühjahr gegründeten Firma Airfarm die Verwendung ihres Namens in der EU
untersagen lassen. Demnach legte Airbnb Mitte Oktober Widerspruch gegen die
Anmeldung der europäischen Markenrechte für den Namen Airfarm ein. Nach einer
sogenannten Cooling-Off-Periode will das in Alicante ansässige EU-Markenamt nun
ab Januar über den Fall entscheiden.

Airbnb nutzt seine Marke seit 2009 und hält dafür auch umfangreiche Markenrechte
in Europa. Zwischen den Geschäften des Vermietungsportals und Airfarm gibt es
allerdings keinerlei offensichtliche Berührungspunkte. Das Start-up von Gründer
Hubertus Mai entwickelt eine digitale Plattform, auf der sich Landwirte
vernetzen und über Fachthemen austauschen können - eine Art LinkedIn für
Landwirte. Die Airfarm-App wurde kürzlich als Testversion gelauncht. Dabei soll
das in der Digitalbranche gebräuchliche Wort "Air" im Namen Airfarm auf die
Datenverfügbarkeit bei Cloud-Diensten verweisen.

In einem Schreiben von Mitte September forderte eine von Airbnb mandatierte
Kanzlei Airfarm auf, die Anmeldung der Marke zurückzuziehen. Zur Begründung hieß
es, der Namensbestandteil "Air" für eine Plattform könne dazu führen, die
"Unterscheidungskraft" der "berühmten Marke Airbnb" zu mindern. Die Verwendung
von "Air" könne Kunden zu der Annahme verleiten, dass es eine Verbindung
zwischen Airfarm und Airbnb gebe. Einige Zeit später legte die Kanzlei Airfarm
ein Vergleichsangebot vor. Demnach hätte das Start-up seinen Namen
ausschließlich im B2B-Geschäft nutzen dürfen.

Auf Anfrage von 'Capital' teilte eine Airbnb-Sprecherin mit: "In Fällen, in
denen andere Unternehmen einen Namen oder ein Logo verwenden, die Verbraucher
verwirren oder unsere Marke verletzen könnten, streben wir eine einvernehmliche
Lösung an." Man versuche, mit den Unternehmen zusammenzuarbeiten, um solche
Fragen zu klären. Zum konkreten Fall Airfarm äußerte sich die Sprecherin nicht.
Auch auf die Frage, ob Airbnb mit weiteren Firmen über Markenrechte streitet,
wollte sie nichts sagen.

Dagegen will Airfarm weder auf die Aufforderung noch auf das Vergleichsangebot
von Airbnb eingehen. "Wir halten den eingelegten Widerspruch aus
markenrechtlicher Sicht für unbegründet, da keine Überschneidung der
Geschäftsmodelle besteht. Insoweit droht auch keine Beeinträchtigung der
Unterscheidungskraft der Marke Airbnb", sagte der Fachanwalt für Marken- und
Urheberrecht Jan O. Baier von der Berliner Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer,
die Airfarm vertritt. Im nun anlaufenden Verfahren bei der EU-Behörde EUIPO ist
mit einer Entscheidung nicht vor Mitte kommenden Jahres zu rechnen.



Pressekontakt:
Thomas Steinmann, Redaktion 'Capital',
Tel: 030/220 74-5119
E-Mail: steinmann.thomas@capital.de
www.capital.de

Original-Content von: Capital, G+J Wirtschaftsmedien, übermittelt durch news aktuell


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