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Hahn: "Der Widerruf von Autokrediten ist auch heute noch erfolgversprechend" (Anmerkung zu BGH XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19)

Geschrieben am 08-11-2019

Hamburg (ots) - "Die Auswirkungen der jüngsten beiden Urteile des
Bundesgerichtshofes vom 05. November 2019 werden in der Presse nach meiner
Meinung falsch dargestellt. Für Verbraucher ist ein Widerruf eines Autokredits
in mehr als 80 % aller Fälle immer noch erfolgversprechend", kommentiert der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von HAHN Rechtsanwälte. Der XI. Zivilsenat
setzte sich in XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19 mit der Wirksamkeit des Widerrufs
zweier Verbraucherdarlehensverträge (Kfz-Kreditverträge der BMW- und Ford-Bank)
auseinander. Dabei entschied er, die Widerrufsinformationen in den
Vertragsunterlagen seien hinsichtlich der von den Revisionsklägern angegriffenen
Formulierungen nicht zu beanstanden. Dabei ging es um die 0 EUR-Klausel, den
nicht erfolgten Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht des
Darlehnsnehmers nach § 314 BGB und die Klausel zur Berechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung.

Das Widerrufsrecht sei - so der BGH - vorliegend verfristet, weil die in den
BGH-Verfahren angegriffenen Angaben in den Darlehensverträgen ordnungsgemäß
seien. Die Angabe eines zu zahlenden Zinsbetrags von 0 EUR sei verständlich und
klar. Dies könne vom Verbraucher nur dahin verstanden werden, dass im Falle des
Widerrufs keine Zinsen erhoben würden. Über das außerordentliche Kündigungsrecht
des Darlehensnehmers nach § 314 BGB habe nicht belehrt werden müssen, da die
Verbraucherkreditrichtlinie eine solche Belehrungspflicht nicht vorsehe. Auch
die Informationen betreffend den Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung seien
ordnungsgemäß.

HAHN Rechtsanwälte hat im Rahmen ihrer langjährigen Prüfungstätigkeit zahlreiche
Fehler in den Vertragsunterlagen von Autokreditbanken feststellen können. "Die
tatsächlichen Fehler in den Vertragsunterlagen der BMW Bank und der Ford Bank
sind leider gar nicht zum Gegenstand der beiden BGH-Verfahren gemacht worden.
Der BGH prüft nur die Fehler, die von den jeweiligen Prozessbevollmächtigten
ausdrücklich im Verfahren gerügt werden. Dies ist in den beiden Verfahren
offensichtlich nicht hinreichend geschehen. Aus diesen Gründen sind Verbraucher
gut beraten, wenn sie sich von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt
vertreten lassen", rät Fachanwalt Hahn.

Die Ausübung des Widerrufsrechts unter Berufung auf die Fehler im Vertrag führt
rechtlich zur Rückabwicklung des Darlehens- und des Kaufvertrages. Es handelt
sich um sogenannte verbundene Geschäfte. HAHN Rechtsanwälte bietet betroffenen
Verbrauchern eine kostenfreie Überprüfung hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit
ihres Autokredits an. Alternativ wird auch geprüft, ob im konkreten Fall die
Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Abgasskandals wirtschaftlich und
rechtlich der bessere Weg sein könnte. Die Kanzlei ist schon seit mehreren
Jahren auf den Darlehenswiderruf spezialisiert und vertritt mehr als
tausendfünfhundert Verbraucher bei der Rückabwicklung von Autokrediten nach
Widerruf. In den vergangenen Jahren hat die Kanzlei bundesweit in vergleichbaren
Widerrufsfällen über 70 positive Urteile erstritten. "So erfolgreich ist derzeit
keine andere Kanzlei auf diesem Gebiet."



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Peter Hahn
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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