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Mercedes freiwillige Kundendienstmaßnahme - Warnung vor der 100 Euro Software-Update Falle

Geschrieben am 06-11-2019

Bremen (ots) - Die Daimler AG hat in den letzten Monaten zahllose Schreiben an
ihre Kunden gesendet und diese zum Software-Update aufgefordert.

Dort steht u.a. regelmäßig: "Freiwillige Kundendienstmaßnahme - Software-Update
für Ihren Dieselmotor". Was sich zunächst harmlos anhört, dürfte aber im
Regelfall einen sehr ernsten Hintergrund haben: den Einbau einer unzulässigen
Abschalteinrichtung.

Daimler versucht so nach Ansicht von HAHN Rechtsanwälte den Kunden eine Falle zu
stellen: wird das freiwillige Update durchgeführt, erhält der Kunde keine
Information mehr darüber, dass er einen "Schummeldiesel" hat.

Ein Beispiel: einer unserer Mandanten hatte im März 2019 ein Schreiben von
Daimler erhalten. Dort heißt es vermeintlich unschuldig:

"Freiwillige Kundendienstmaßnahme-Software-Update für Ihren Dieselmotor. Sehr
geehrter Herr ..., mit dem Kauf Ihres Mercedes-Benz haben Sie uns Ihr Vertrauen
entgegengebracht. Dafür bedanken wir uns. In Abstimmung mit den Behörden werden
wir im Rahmen einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme die Software des
Motorsteuergerätes von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 aktualisieren.
Dieses Software-Update für Ihr Fahrzeug liegt nun vor und kann aufgespielt
werden. ... Das Kraftfahrt-Bundesamt hat uns auf dieser Basis die erforderliche
Genehmigung für das Software-Update Ihres Fahrzeugs erteilt."

Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. Motorsteuerung war im gesamten
Schreiben keine Rede. Unser Mandant führte das Update daraufhin nicht durch.

Mit Schreiben aus August 2019 dann der Offenbarungseid:

"Sehr geehrter Herr ..., es freut uns sehr, dass Sie uns mit dem Kauf Ihres
Mercedes-Benz Ihr Vertrauen entgegengebracht haben. Vor einigen Wochen haben wir
Sie über die anstehende Aktualisierung der Software des Motorsteuergerätes von
Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 informiert und Sie darum gebeten einen
Termin zur Durchführung der freiwilligen Kundendienstmaßnahme mit Ihrem
Servicepartner zu vereinbaren.

Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts werden wir diese Maßnahme nun im Rahmen
eines verpflichtenden Rückrufs durchführen. Das Software-Update für Ihr Fahrzeug
liegt vor und kann aufgespielt werden. Der offizielle Bescheid zu diesem Rückruf
sieht vor, dass Daimler damit spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung
verändert, die das Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig einstuft." (Hervorhebung
durch uns)

Selbst in diesem Schreiben ist die faktisch vorhandene unzulässige
Abschalteinrichtung und damit illegale Software-Manipulation noch beschönigend
damit beschrieben, dass "spezifische Kalibrierungen der Motorsteuerung vom
Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig eingestuft werden".

Erstaunlich ist dabei, dass offensichtlich sowohl Daimler als auch das
Kraftfahrt-Bundesamt in diesem Fall von vornherein wussten, dass in dem
betroffenen Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung vorhanden war, im
ersten Schreiben davon aber nichts mitteilten. Für HAHN Rechtsanwälte sind diese
Schreiben weitere Indizien dafür, dass Daimler hofft, mit "freiwilligen
Kundendienstmaßnahmen", vom Kraftfahrt-Bundesamt gedeckt, die eigenen
Manipulationen unter den Teppich zu kehren.

Faktisch dürften sich also freiwillige Kundendienstmaßnahmen zu einem späteren
Zeitpunkt regelmäßig zu verpflichtenden Software-Updates umwandeln.

Vor diesem Hintergrund kann nur noch einmal dringend davon abgeraten werden, ein
freiwilliges Software-Update aufspielen zu lassen!

Hinzu kommt, dass zahlreiche Kunden uns davon berichtet haben, dass Ihr Wagen
nach einem solchen Update z.B. mehr Sprit verbraucht, weniger Leistung hat,
einen lauteren Motor, Schaltprobleme aufgetreten sind und sogar von
Motorproblemen berichtet wird.

Außerdem haben Kunden davon berichtet, dass das Update bei Inspektionen bei
Daimler Händlern einfach ohne zu fragen oder sogar gegen den ausdrücklichen
Willen der Kunden aufgespielt worden ist.

All diese Umstände erklären aus Sicht von HAHN Rechtsanwälte auch, warum Daimler
nun versucht die Kunden mit 100,- EUR Gutscheinen zur Durchführung des Updates
zu locken.

HAHN Rechtsanwälte raten also ausdrücklich: führen Sie kein Update durch,
sondern klagen Sie gegen Daimler wegen "Dieselmanipulation".

HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als
5.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen
Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die
Kläger erhalten dabei den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte
Fahrzeug an den Hersteller zurück.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Lars Murken-Flato
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail: murken@hahn-rechtsanwaelte.de

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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