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Stichtag für den Zuschuss zum Eigenheim / Bausparer können sich bis Jahresende die volle Riester-Förderung, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage sichern

Geschrieben am 05-11-2019

München (ots) - Zuschüsse vom Staat lohnen sich gerade im Zinstief besonders.
Bausparer können die Förderung nutzen, um für ein Eigenheim zu sparen oder bei
der Finanzierung schneller schuldenfrei zu werden. Wohnriester,
Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage können bis 31. Dezember noch in
voller Höhe für das Jahr 2019 gesichert werden, erklärt die LBS Bayern.

Die Wohnriester-Förderung

Wer ein Haus oder eine Wohnung zur Eigennutzung finanzieren will, kann vom
Riester-Bausparen profitieren. Seit dem Beitragsjahr 2018 erhält jeder
förderberechtigte Erwachsene 175 Euro Grundzulage vom Staat. Zusätzlich gibt es
für jedes Kind 185 Euro und für ab 2008 Geborene sogar jeweils 300 Euro
Kinderzulage oben drauf. Diese Zulagen werden ohne Einkommensgrenzen gewährt.
Sie bekommt, wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen
Brutto-Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt, maximal jedoch 2100
Euro inklusive Zulagen.

Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Antrag beim Anbieter eingereicht
wird. Dies ist bis zu zwei Jahre rückwirkend möglich. Bis 31. Dezember 2019 kann
also die Zulage für das Jahr 2017 beantragt werden. Wird ein Dauerzulagenantrag
gestellt, gilt dieser unbegrenzt und es muss nicht jedes Jahr aufs Neue ein
Formular ausgefüllt werden. Ändern sich die Lebensverhältnisse, weil zum
Beispiel ein Kind geboren wird, ist allerdings ein neuer Antrag fällig. Für
junge Riester-Bausparer unter 25 Jahren gibt es außerdem 200 Euro extra. Dieser
Frühstarter-Bonus wird einmalig gewährt und für das erste Beitragsjahr zusammen
mit der Grundzulage automatisch gutgeschrieben. Um den Starter-Bonus voll
auszuschöpfen, ist es erforderlich, auch die vollen vier Prozent des
Brutto-Vorjahreseinkommens im Jahr des Vertragsabschlusses einzuzahlen.

Neben den Riester-Zulagen vom Staat, die zu mehr Eigenkapital führen und bei
einer Wohnbaufinanzierung die Tilgung beschleunigen und so Zinsen sparen, können
Riester-Bausparer auch Steuervorteile nutzen, erklärt die LBS Bayern. Denn die
eigenen Raten können ebenso wie die Förderung als Sonderausgaben in der
Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend gemacht werden. Im
Rahmen einer sogenannten Günstigerprüfung entscheidet das Finanzamt automatisch
bei der Bearbeitung der Steuererklärung, ob dies für den Riester-Nutzer neben
den Zulagen einen zusätzlichen Vorteil bringt. Das geförderte Kapital und die
geförderten Tilgungsleistungen inklusive der Zulagen müssen zwar ab dem Beginn
der Auszahlungsphase versteuert werden. Doch das zahlt sich aus. Denn in der
Regel liegt der Steuersatz im Ruhestand weit unter dem der Berufstätigkeit. Und
dafür fällt die Belastung durch die Miete komplett weg.

Die Wohnungsbauprämie

Als effektive Starthilfe vor allem für junge Sparer mit einem zu versteuernden
Jahreseinkommen bis 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) gibt
es die Wohnungsbauprämie (WoP). Wer bis 31. Dezember zwischen 50 und 512 Euro
(1024 Euro für Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält 8,8
Prozent WoP für dieses Jahr - also bis zu 45,06 Euro (Singles) bzw. 90,11 Euro
(Verheiratete). Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009
nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für
den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Wohneigentum - nach Zuteilung -
verwendet wird. Bei jungen Leuten unter 25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme:
Sie können nach sieben Jahren frei über das gesamte Guthaben inklusive der
Wohnungsbauprämien verfügen, erklärt die LBS Bayern. Diese Sonderregelung kann
jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Zu Beginn jedes Jahres erhalten
Kunden der LBS Bayern automatisch einen WoP-Antrag für das Vorjahr. Dieser
Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der Bausparkasse
einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt
werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2019 kann die WoP für das Jahr 2017
gesichert werden.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt mit
vermögenswirksamen Leistungen (vL). Mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage
fördert der Staat dabei jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro in einen
Bausparvertrag. Das sind maximal 43 Euro im Jahr. Auch wer keine vL erhält, kann
in den Genuss dieser Zulage kommen, indem er sich Teile seines Gehalts auf das
Bausparkonto überweisen lässt, rät die LBS Bayern. Das zu versteuernde
Jahreseinkommen darf 17.900 Euro (Singles) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht
überschreiten. Wichtige Voraussetzung, um die Zulage für 2019 mitnehmen zu
können: Die entsprechenden Einzahlungen müssen bis 31. Dezember auf dem
Bausparvertrag eingegangen sein. Für die Beantragung der Zulage war es früher
erforderlich, in der Steuererklärung die Anlage VL auszufüllen und eine
entsprechende Bescheinigung beizulegen. Inzwischen wurde dieser Vorgang mit
einer elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung vereinfacht. Diese wird
direkt von der LBS Bayern elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Voraussetzung für die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage ist, dass der Kunde
der dafür notwendigen Datenübermittlung zugestimmt hat und die für die
Übermittlung notwendige Steuer-ID vorliegt.



Pressekontakt:
LBS Bayern
Dominik Müller / Referat Unternehmenskommunikation
Tel.: 089 / 411 13 - 62 23
E-Mail: presse@lbs-bayern.de

Original-Content von: LBS Bayerische Landesbausparkasse, übermittelt durch news aktuell


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