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Mercedes Abgasskandal: Vorsicht bei sogenannten freiwilligen Kundendienstmaßnahmen!

Geschrieben am 31-10-2019

Nürnberg (ots) - Zahlreiche Mercedesfahrer bekommen derzeit Post. Anders als in
den seit 2018 durch Daimler versandten, verpflichtenden Rückrufschreiben lautet
der Betreff in den Briefen nicht mehr "Rückrufaktion - Software-Update für Ihren
Dieselmotor", sondern nunmehr "Freiwillige Kundendienstmaßnahme -
Software-Update für Ihren Dieselmotor". "Betroffene sollten im Zusammenhang mit
der Durchführung derartiger Service-Maßnahmen äußerst vorsichtig sein und sich
zuvor unbedingt rechtlichen Rat einholen", warnen Dr. Marcus Hoffmann und Mirko
Göpfert, Partner der im Verbraucherschutzrecht tätigen Kanzlei Dr. Hoffmann &
Partner Rechtsanwälte aus Nürnberg.

Wenn ein Fahrzeug von der sog. "freiwilligen Kundendienstmaßnahme" betroffen
ist, erhalten die Besitzer Post von Daimler. Schon im Betreff der Schreiben wird
klar, um was es eigentlich geht. Ebenso wie bei den Kfz, die einem
verpflichtenden Rückruf unterlagen, soll ein Software-Update aufgespielt werden.
Daimler informiert, dass in Abstimmung mit den Behörden die Software der
Motorsteuerung aktualisiert werden soll. Mit der neuen Software sollen die
Stickoxid-Emissionen im Fahrbetrieb weiter gesenkt werden. Die Durchführung der
Service-Maßnahme dauere etwa eine Stunde und sei kostenlos.

Also: "Alles nicht so schlimm?" Nach Auffassung der Nürnberger Kanzlei Dr.
Hoffmann & Partner Rechtsanwälte lauern in den zunächst harmlos klingenden
Schreiben sehr wohl erhebliche Gefahren. "So berichteten viele Mercedesbesitzer
von negativen Auswirkungen nach Durchführung der Service-Maßnahme, wie etwa
nachlassender Leistung, einem erhöhten Spritverbrauch bis hin zu einer
Versottung des Motors", weiß Rechtsanwalt Göpfert aus der Praxis zu berichten.

Hinzu kommt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bei den - derzeit - "nur" von
einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme betroffenen Modellen - jedenfalls
bislang - keine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt hat. Rechtsanwalt
Dr. Hoffmann warnt: "Anders als bei VW-Motoren des Typs EA 189 wäre bei einigen
Mercedes-Motoren im Zweifel durch eine Beweisaufnahme zu klären, ob und ggf.
welche Manipulationen vorgenommen worden sind. Wenn das Software-Update bereits
aufgespielt worden ist, dürfte es ungleich schwieriger werden, den Beweis zu
erbringen."

Manche Gerichte meinen ferner, dass aufgrund der Durchführung des
Software-Updates kein Schaden bei den Autobesitzern eingetreten sei und weisen
deshalb Klagen gegen die Autohersteller ab. Auch wenn diese Rechtsauffassung
sicherlich nicht überzeugend ist, resultiert aus den sogenannten freiwilligen
Kundendienstmaßnahmen auch insoweit ein rechtliches Risiko.

Schlussendlich kann aus dem "freiwilligen Rückruf" auch ganz schnell ein
verpflichtender Rückruf werden. Fahrzeugbesitzern, die an der freiwilligen
Maßnahme nicht teilgenommen hatten, wurde bereits mitgeteilt, dass eben diese
nunmehr im Rahmen eins verpflichtenden Rückrufs durchgeführt werden soll.
Bekanntermaßen droht sodann gar die Zwangsstillegung des Kfz, zumindest wird die
Plakette bei der nächsten Hauptuntersuchung voraussichtlich verweigert werden.

Es zeigt sich also, dass sich Autobesitzer an freiwilligen Kundendienstmaßnahmen
nicht vorschnell beteiligen, sondern zuvor und zeitnah rechtlichen Rat einholen
sollten. Erfolgsaussichten für eine Inanspruchnahme von Daimler sind gegeben. Es
gibt schon einige positive Entscheidungen bei Fahrzeugen, die bislang nur
Gegenstand von freiwilligen Service-Maßnahmen waren. Gerade wenn Autobesitzer
über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, die bereits vor dem Kauf
abgeschlossen worden ist, besteht vielfach ohnehin kein Kostenrisiko.



Pressekontakt:
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Dr. Marcus Hoffmann
Virchowstraße 20d
90409 Nürnberg

Tel: +49 (0) 911 567 94 00
Fax: +49 (0) 911 657 94 01
E-Mail: presse@drhoffmann-partner.de

Original-Content von: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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