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"Cookie-Urteil": Werbetreibende müssen auf neue Tracking-Methoden zurückgreifen

Geschrieben am 23-10-2019

Braunschweig (ots) - Seit Oktober 2019 gilt das neue Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Cookie-Problematik. Darin wurden
zum einen voreingestellte Consent-Layer und Banner für unzureichend
erklärt. Zum anderen wurde eine aktive und freiwillige Einwilligung
des Nutzers auf Basis verständlicher Informationen über Zweck und
Umfang des jeweiligen Cookieeinsatzes gefordert. Letzteres gilt vor
allem für die Cookie-Gruppen "Marketing", "Analyse" oder "Tracking",
die für den Betrieb einer Website technisch nicht unbedingt notwendig
sind - und zwar unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene
Daten handelt oder diese anonym erhoben werden. Notwendige Cookies
etwa für Warenkorb, Spracheinstellungen oder Log-In-Daten sind
dagegen auch ohne ausdrückliche Einwilligung erlaubt. Zu erwarten
ist, dass sich der Bundesgerichtshof der Auffassung des EuGH
anschließen wird. Die ausgeführten Grundsätze würden somit auch in
Deutschland rechtsverbindlich werden. Das bedeutet, dass vor der
Einwilligung durch den Nutzer keine Daten übertragen werden dürfen.
Ein Consent Tool muss dem Nutzer dagegen eine
Einwilligungsmöglichkeit bieten und darf erst dann Daten übertragen,
wenn der Nutzer eingewilligt hat.

"Mit dem Urteil ist es für Werbetreibende deutlich schwerer
geworden, die Performance von Websites auszuwerten, da die meisten
Tracking-Mechanismen auf dem Setzen von Cookies basieren", sagt
Hartmut Deiwick, CEO der Löwenstark Online-Marketing GmbH. Viele
Publisher fragten sich zurecht, wie das Tracking in Zukunft
realisiert werden sollte. Deiwick rät: "Wer zukünftig weiterhin Daten
für die Web-Analyse erheben möchte, sollte sich mit dem Cookieless
Tracking befassen. Sicher ist, dass Cookies in ihrer heutigen
Dimension in den nächsten Jahren aussterben werden." Was die Nutzung
von First-Party- und Third-Party-Cookies betrifft, mahnt Deiwick die
digitale Werbeindustrie zur Vorsicht. Denn auch hier sei zu erwarten,
dass momentan noch bestehende Gesetzeslücken nachgebessert und
Gesetzestexte präzisiert werden. In jedem Fall, so Deiwick
abschließend, müssen Websitebetreiber darauf achten, ihre
Datenschutzerklärungen anzupassen und dort jedes Analyse-Tool
aufzuführen, mit dem Nutzerdaten erhoben werden. Sonst drohten
rechtliche Konsequenzen.

Über die Löwenstark

Die Löwenstark-Gruppe (www.loewenstark.com) gehört mit über 5.000
Kundenprojekten in 18 Jahren zu den erfahrensten und erfolgreichsten
Agenturen für Online-Marketing in Zentraleuropa. Rund 150 Mitarbeiter
arbeiten an zehn Standorten in allen Disziplinen des
Online-Marketings für nationale und internationale Kunden. Dabei
werden Teillösungen wie Suchmaschinen-Optimierung, Affiliate-,
E-Mail-, Social Media- und Mobile-Marketing oder auch Google
Adwords-Kampagnen angeboten. Der Schwerpunkt jedoch liegt auf
Gesamtansätzen unter Berücksichtigung sämtlicher erforderlicher
Tools.



Pressekontakt:
Löwenstark Online-Marketing GmbH
Petzvalstraße 38
38104 Braunschweig

Telefon: +49/531/213 605 500
Telefax: +49/531/213 605 795 00

E-Mail: kontakt@loewenstark.com
https://www.loewenstark.com

Original-Content von: Löwenstark Online-Marketing GmbH, übermittelt durch news aktuell


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