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Anwälte warnen vor 100-Euro-Update-Prämie der Daimler AG

Geschrieben am 21-10-2019

Stuttgart / Trier (ots) - Nachdem auch Daimler (Mercedes Benz) im
Abgasskandal in den Fokus der Ermittlungen des Kraftfahrtbundesamt
(KBA) geraten ist, hat sich der Automobilhersteller bereits mit
teilweise verpflichtenden und teilweise freiwilligen Rückrufaktionen
an seine Kunden gewandt und ein entsprechendes Software-Update
angekündigt.

Heute wurde bekannt, dass sich der Autobauer mit einem
Gutschein-Angebot an betroffene Dieselfahrer wendet:

Kunden, die bei ihrem Fahrzeug das angebotene Software-Update
aufspielen lassen, erhalten einen Verrechnungsgutschein im Wert von
100 Euro. Die Aktion soll zunächst bis zum Jahresende und auch
rückwirkend für solche Kunden gelten, die das Software-Update bereits
haben installieren lassen. Das Angebot gilt damit europaweit für rund
3,6 Millionen Autos.

Doch was steckt hinter diesem verlockenden Angebot der Daimler AG?

Nach Aussage des Automobilherstellers wolle man mit dem Angebot
einen Anreiz schaffen, das Software-Update schnell aufspielen zu
lassen. Doch Rechtsanwälte warnen hier vor vorschnellem Handeln.

"Auch wenn sich das Angebot der Daimler AG zunächst verlockend
anhört, sollten betroffene Autofahrer hier äußerst vorsichtig sein",
erklärt Rechtsanwalt Dirk Sinnig, dessen Kanzlei im Abgasskandal die
Interessen von mehreren tausend betroffenen Autofahrern vertritt.
"Niemand ist verpflichtet, an einer freiwilligen Rückrufmaßnahme
teilzunehmen. Solange noch kein verpflichtender Rückruf des KBA
vorliegt, brauchen die Autobesitzer nicht zu befürchten, dass ihr
Auto stillgelegt wird. Aber auch bei verpflichtenden Rückrufen, bei
denen meist Änderungen an der Motorsteuerung vorgenommen werden,
sollte das Update nicht vorschnell akzeptiert werden."

Denn wer das Update aufspielen lässt, läuft Gefahr, seine
Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche in Höhe von mehreren
tausend Euro zu verlieren oder zu verwirken. "Aus diesem Grund
sollten Mercedes-Fahrer die Update-Prämie nicht in Anspruch nehmen
und unter keinen Umständen etwaig damit verbundene
Verzichtserklärungen abgeben", warnt Rechtsanwalt Sinnig.

Betroffenen Autofahrern, die ein Schreiben zu einer freiwilligen
oder verpflichtenden Rückrufaktion erhalten haben, ist daher
anzuraten, sich von einem auf den Abgasskandal spezialisierten Anwalt
beraten zu lassen.



Pressekontakt:
Dr. Christof Lehnen
Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB
Max-Planck-Straße 22
D - 54296 Trier
Tel.: (+49) 0651 - 200 66 77 0
Fax: (+49) 0651 - 200 66 77 1
E-Mail: post@lehnen-sinnig.de
Web: www.lehnen-sinnig.de

Original-Content von: Dr. Lehnen & Sinnig | Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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