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EEG-Umlage steht nur symbolisch für absurde Strompreisentwicklung

Geschrieben am 15-10-2019

Berlin (ots) - bne-Statement zur Veröffentlichung der EEG-Umlage
2020 durch die Übertragungsnetzbetreiber

Wie die Übertragungsnetzbetreiber heute mitgeteilt haben, steigt
die EEG-Umlage von aktuell 6,405 Cent je Kilowattstunde (Ct/kWh) auf
6,756 ct/kWh Ct/kWh im kommenden Jahr. Dazu Robert Busch,
Geschäftsführer des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne):

"Die politisch induzierten Strompreiskomponenten gehören dringend
auf den Prüfstand gestellt. Die Höhe der EEG-Umlage ist eine
Komponente, die zeigt, welches Ausmaß die zusätzlichen Belastungen
des Endverbraucherstrompreis inzwischen annehmen: Rund drei Viertel
des Verbraucherstrompreises sind staatlich veranlasste oder
regulierte Preisbestandteile (Steuern, Abgaben und Umlagen), die den
Energieträger Strom teuer machen und ihn im Wettbewerb gegenüber
anderen Energieträgern benachteiligen. Diese Preisgestaltung
behindert die Energiewende, da sie strombasierte Zukunftstechnologien
wie Wärmepumpen oder Elektrofahrzeuge massiv benachteiligt. Hier ist
die Politik seit Jahren gefordert, diese energiewendehemmende
Preisgestaltung umzugestalten. Doch immer noch fehlt es an
politischem Willen. Die im Klimapaket angekündigte Senkung der
EEG-Umlage um einen Viertel Cent in 2021 ist geradezu lächerlich und
wird verpuffen, ohne eine Wirkung zu entfalten. Die Kopplung des
Stromsektors mit den Sektoren Wärme und Verkehr wird nur gelingen,
wenn ein entschlackter Strompreis klimafreundlichen Technologien wie
Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge nicht länger benachteiligt."

Forderung des bne:

Letztverbraucher zahlen heute sieben energiespezifische Steuern,
Abgaben und Umlagen mit dem Strompreis. Der Bundesverband Neue
Energiewirtschaft fordert, vier davon vollständig vom Strompreis
wegzunehmen. Die § 19 StromNEV-Umlage und KWKG-Umlage sollen
stattdessen aus einer CO2-Steuer finanziert werden. Die
Offshore-Haftungsumlage und die Abschaltbare-Lasten-Umlage, die
nichts anderes als Netzkosten wälzen, müssen in die Netzentgelte der
Übertagungsnetzbetreiber integriert werden. Mit den zweckgebundenen
Einnahmen aus einer neu einzuführenden CO2-Steuer können die
Stromsteuer auf den EU-Mindestsatz abgesenkt und die Privilegierungen
bei der EEG-Umlage finanziert werden. Diese Änderungen lösen die
Mehrbelastung privater und (kleiner) gewerblicher Stromverbraucher
durch das bisherige System der Steuern, Abgaben und Umlagen auf.

Diese Pressemitteilung im Internet lesen: http://ots.de/WY75aj



Pressekontakt:
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. | Hackescher Markt 4 |
10178 Berlin
Alena Müller | Fon: +49 30/ 400 548-18 | Fax: +49 30/ 400 548-10 |
alena.mueller@bne-online.de

Original-Content von: Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), übermittelt durch news aktuell


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