(Registrieren)

Gefahr von oben / Immobilien-Urteile zu den Folgen extremer Wetterlagen (FOTO)

Geschrieben am 14-10-2019

Berlin (ots) -

Heiße Sommer, Starkregen und Stürme: Deutschland muss nach
Auskunft von Experten in Zukunft vermehrt mit extremen Wetterlagen
rechnen. Das bleibt auch nicht ohne Folgen für Immobilieneigentümer,
denn sie sind auf vielerlei Weise von den Folgen solcher
Wetterkapriolen betroffen - unter anderem wegen ihrer
Verkehrssicherungspflichten. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS
hat einige Gerichtsentscheidungen zum Thema gesammelt, die er in
seiner Extra-Ausgabe vorstellt.

Besonders gefährdet sind Immobilien während der (Um-)Bauphase,
denn dann ist häufig alles längst nicht so verschnürt, vertaut und
festgemauert wie nach der Fertigstellung. Wenn sich zum Beispiel
wegen starker Windböen ein Bauzaun selbständig macht und auf ein
geparktes Auto fällt, spricht nach Überzeugung des Amtsgerichts
München (Aktenzeichen 244 C 23760/11) der Anscheinsbeweis für einen
Fehler des Bauunternehmens. Die Firma habe alle Vorkehrungen dafür zu
treffen, dass auch ein Sturm dem Zaun nichts anhaben kann.

Kaum etwas, ein Brand vielleicht ausgenommen, ist schlimmer, als
wenn große Mengen an Regenwasser in ein Gebäude eindringen.
Eigentümer, die ein Haus gekauft hatten, mussten zur Kenntnis nehmen,
dass bei Regen jedes Mal breitflächig Wasser in ihren Keller floss.
Der frühere Eigentümer habe nichts davon erwähnt, klagten sie vor dem
Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen 22 U 161/15, nicht
rechtskräftig) und forderten eine Rückabwicklung des Vertrages. Die
Richter gaben dem statt. Selbst bei einem alten Keller (hier: Baujahr
1938) müsse ein Käufer nicht mit solchen baulichen Feh-lern rechnen.

Manchmal schreibt das Leben seltsame Geschichten. So wollte ein
Wohnungsbesitzer während eines starken Sturmes eine Markise auf
seinem Balkon, die sich gelöst hatte, wieder befestigen. Doch kaum
hatte er den Kopf nach draußen gesteckt, flog im Wind sein Toupet
davon. Er forderte Ersatz von der Hausratversicherung. Das
Amtsgericht München (Aktenzeichen 261 C 29411/07) entsprach dem
nicht. Erstens habe der Mann das Haarteil nicht korrekt auf dem Kopf
befestigt, was einer groben Fahrlässigkeit gleichkomme. Zweitens sei
die Versicherung ohnehin nicht zuständig, denn sie hafte nur für
Schäden im Gebäude.

Bei erheblichen Windstärken hatte es Bitumenschindeln vom Dach
eines Hauses geweht. Die Eigentümerin der Immobilie begehrte von der
Wohngebäudeversicherung eine Regulierung des Schadens. Doch sie wurde
darauf hingewiesen, es habe sich um stark geschädigte Dachschindeln
gehandelt. Das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 10 U 1018/08)
maß dieser Tatsache jedoch keine große Bedeutung bei. Die
Versicherung müsse trotzdem aufkommen, denn es gebe keine
Verpflichtung für Hauseigentümer, ohne konkrete Anhaltspunkte das
Dach regelmäßig überprüfen zu lassen.

Die Feuerwehr einer Gemeinde wusste im Katastrophenfall
(Hochwasser) keinen anderen Weg, als die angestauten Wassermengen
über ein Privatgrundstück in einen Fluss abzuleiten und so extrem
gefährdete benachbarte Anwesen zu schützen. Dieses Vorgehen wollte
der Eigentümer für die Zukunft vorsorglich gerichtlich untersagen
lassen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1 A
11462/05) ließ sich darauf nicht ein. Solche Ereignisse träten nicht
allzu oft auf - und wenn, dann entspreche das praktizierte Vorgehen
der Feuerwehr absolut den Bestimmungen des Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes.

Ein Hagelunwetter hatte Raffstores aus Alu, die vor den Fenstern
an der Außenfassade eines Gebäudes angebracht waren, beschädigt, wenn
auch nicht funktionsuntüchtig. Die Versicherung vertrat die Meinung,
sie müsse lediglich die Kosten für die optische Wertminderung
begleichen (ca. 1.300 Euro), während der Eigentümer eine vollständige
Wiederherstellung (ca. 5.300 Euro) forderte. Das Amtsgericht
Stuttgart-Bad Cannstatt (Aktenzeichen 5 C 2962/08) verurteilte die
Versicherung zum teureren Austausch der Stores, denn der beschädigte
Zustand sei dem Hausbesitzer nicht zuzumuten.

Wer in besonders sturmträchtigen Gegenden wohnt, von dem werden
schärfere Sicherheitsvorkehrungen erwartet. Das musste ein
Grundstückseigentümer auf einer Nordseeinsel erfahren, von dessen
Dach sich Ziegel gelöst und an einem benachbarten Hotel einen
Sachschaden von 10.000 Euro verursacht hatten. Nach Ansicht des
Landgerichts Aurich (Aktenzeichen 3 O 1102/16) hätte man angesichts
der exponierten Lage des Anwesens das Dach jährlich auf seine
Sturmfestigkeit überprüfen müssen.

Wenn ein Sommersturm tobt, dann sind auch Müllcontainer manchmal
nicht mehr sicher. In Nordbayern wurde eine solcher Container von den
Winden er-fasst und gegen ein Auto geschleudert. Die Reparaturkosten
betrugen 2.500 Euro. Der Hauseigentümer wurde vom Landgericht Coburg
(Aktenzeichen 33 S 38/06) trotzdem nicht zur Zahlung von
Schadenersatz verpflichtet. Er habe durch das Betätigen der
Pedalbremsen an dem Müllcontainer seine Verkehrssicherungspflichten
erfüllt. Mehr müsse man von ihm nicht erwarten.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

705967

weitere Artikel:
  • Gesund aufwachsen - Warum Kindern Überbehütung mehr schadet als nutzt (AUDIO) Berlin (ots) - Anmoderationsvorschlag: Wenn heutzutage ein Kind mit blauen Flecken oder Schürfwunden aus der Kita oder der Schule nach Haus kommt, brennen manchen Eltern sofort die Sicherungen durch. Klar können sie zu Recht erwarten, dass der Nachwuchs gesund bleibt und dort keine Unfälle erleidet. Aber wer schon mal selbst Kinder beaufsichtigen musste, weiß: So ganz verhindern kann man das nie. Und für die Entwicklung ist es sogar wichtig, dass Kinder auch mal Risiken eingehen dürfen. Oliver Heinze berichtet. Sprecher: mehr...

  • Steigendes Gesundheitsbewusstsein am Arbeitsplatz Bonn (ots) - Das Gesundheitsbewusstsein nimmt auch in deutschen Büros und Arbeitsstätten zu: 87 Prozent der Arbeitnehmer wünschen sich ein natürliches Mineralwasser - doch nur 31 Prozent der Arbeitgeber bieten dies kostenfrei an. Das sind Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Studie des Marktforschungsinstituts Forsa, die im Auftrag der Initiative "Dialog Natürliches Mineralwasser" durchgeführt wurde. Kleinere Firmen bieten deutlich häufiger kostenfreies Mineralwasser für ihre Belegschaft an. 58 Prozent der Unternehmen mehr...

  • Ein neues Abenteuer für Konny und Manu: Neue Folgen von "Die Reimanns" bei RTLZWEI (FOTO) München (ots) - - Deutschlands bekannteste Auswanderer-Familie ist zurück - Ein Road-Trip der besonderen Art - Sendetermin: ab Montag, 14. Oktober 2019, um 21:15 Uhr bei RTLZWEI Für Konny und Manu heißt es: "Kira ora"! Die Reimanns starten einen Road-Trip quer durch Neuseeland. Drei Wochen lang wollen sie in einem Monster-Wohnmobil 3.000 Kilometer zurücklegen und das Gefährt auf Herz und Nieren testen. Und mit ein wenig Glück finden sie auch Konnys alten Freund Jens, den er seit über 40 Jahren nicht mehr gesehen mehr...

  • Michael Müller verstärkt AS&S Radio-Vertrieb (FOTO) Frankfurt am Main (ots) - Der Audiovermarkter AS&S Radio verstärkt sein Vertriebsmanagement. Seit Oktober verantwortet Michael Müller gemeinsam mit Mirja Seidel das Führungsteam im AS&S Radio-Vertrieb. Vor seinem Wechsel zur AS&S Radio war Müller als Verkaufsmanager Special Sales u.a. für den Vertrieb des Nachrichtensenders n-tv bei IP Deutschland tätig. "Ich freue mich, dass wir mit Michael Müller einen Kollegen für unsere Vertriebsleitung gewonnen haben, der auf eine starke Expertise in der Medienvermarktung mehr...

  • Asterix "Die Tochter des Vercingetorix" - Das Cover ist da! (FOTO) Paris (ots) - 60 Jahre Comic-Geschichte und ein neues Asterix-Album: 2019 ist definitiv das Asterix-Jahr der Superlative! Nachdem sie 2017 in "Asterix in Italien" das Nachbarland bereist haben, sind die gallischen Helden jetzt zurück im schönen Aremorica - so wie es die Tradition verlangt. Das neue Abenteuer spielt sich im Herzen des gallischen Dorfes ab und eine Teenagerin sorgt hier für mächtig Trubel! "Die Tochter des Vercingetorix" erscheint am 24. Oktober im Handel. Ab dann ist das gallische Dorf in Aufruhr: Die Tochter mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht