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Wenn die Gläser klirren / Kinderlärm ist im Mietshaus meist sozialadäquat (FOTO)

Geschrieben am 30-09-2019

Berlin (ots) -

Eine Familie lebte in einer Altbauwohnung und hatte vier Kinder.
Es kam vor, dass diese gemeinsam durch den Flur und die Zimmer
rannten und gelegentlich auch herumsprangen. Ein Nachbar bemängelte,
dass bei ihm sogar die Gläser in den Schränken klirrten, wenn die
Kinder unterwegs seien. Er betrachtete die Störungen als Mietmangel
und wollte deswegen seine Zahlungen reduzieren. Doch die Justiz
spielt in diesem Fall nicht mit. Zwar müsse man Kinderlärm nicht in
jeglicher Form und Dauer hinnehmen, hieß es im Urteil nach
Information des Infodienste Recht und Steuern der LBS. Die Eltern
müssten ihren Nachwuchs auch zu rücksichtsvollem Verhalten erziehen.
Aber vereinzelte Geräuschentwicklung - etwa beim Kindergeburtstag und
bei Streitereien - sei als sozialadäquat hinzunehmen. (Landgericht
Berlin, Aktenzeichen 63 S 303/17)



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de

Original-Content von: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS), übermittelt durch news aktuell


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