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Detaillierte Projektverträge im IT-Bereich notwendig

Geschrieben am 26-09-2019

Köln (ots) - In vielen Unternehmen wird eine Software benötigt,
die speziell auf die eigenen Belange zugeschnitten wird. Bei der
Entwicklung sollten Rechte und Pflichten in Projektverträgen klar
definiert sein.

Um den speziellen Anforderungen in verschiedenen
Unternehmensbereichen gerecht zu werden, wird häufig eine eigens
dafür konzipierte Software benötigt. Die Software muss speziell auf
die individuellen Anforderungen des Unternehmens zugeschnitten
werden. Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer
sollten bei der Entwicklung der Software in Projektverträgen genau
definiert sein, um möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen
vorzubeugen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte
https://www.mtrlegal.com/.

Im Laufe eines Projekts kommt es häufig zu Schwierigkeiten.
Zeitliche Verzögerungen, technische oder inhaltliche Probleme sorgen
für Ärger. Folge kann dann beispielsweise sein, dass der Auftraggeber
Abschlagzahlungen einstellt oder der Entwickler die weitere
Programmierung der Software auf Eis legt. So gerät das ganze Projekt
ins Stocken und beide Seiten verlieren unterm Strich Geld. Um dem
einen Riegel vorzuschieben, sollte von Anfang an ein detaillierter
Projektvertrag ausgehandelt werden.

Wichtig ist, die vom Entwickler zu erbringende Leistung genau
festzulegen. Die Anforderungen an den Auftragnehmer sollten nicht nur
grob umrissen, sondern klar und detailliert formuliert werden, damit
die Vorstellungen auch erwartungsgemäß umgesetzt werden können. Es
muss klar sein, welche Leistungsanforderungen die Software erfüllen
muss. Vergleichbar ist dies in etwa mit einem detaillierten
Pflichten- und Lastenheft, das auch Bestandteil des Vertrags ist.

Die zeitliche Planung ist für beide Parteien ein weiterer
wesentlicher Punkt. Daher sollte festgelegt werden, in welchem Rahmen
Verzögerungen zulässig sind und wann die Arbeiten abgeschlossen sind
und die Software vom Auftraggeber abgenommen werden muss.

Ein weiteres Kriterium sind natürlich die Kosten. Wird nach
Aufwand oder zum vorher vereinbarten Festpreis abgerechnet? Sind
Nachbesserungen im Preis enthalten oder werden sie zusätzlich
berechnet? Auch diese Punkte sollten vertraglich festgehalten werden.

Ein weiterer Streitpunkt ist häufig die Frage der Nutzungsrechte.
Die Entwicklung von Computerprogrammen oder Software ist
urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt daher in der Regel nur
ein Nutzungsrecht. Wie weit dieses Nutzungsrecht reicht, sollte klar
definiert sein.

Mit Musterverträgen lassen sich diese komplexen Fragestellungen in
der Regel nicht zufriedenstellend beantworten. Im IT-Recht erfahrene
Rechtsanwälte können beraten.

https://www.mtrlegal.com/rechtsberatung/it-recht.html

MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com ist eine wirtschaftsrechtliche
ausgerichtet Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere
im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und
Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und
Vertriebsrecht. Mandanten sind nationale und internationale
Gesellschaften und Unternehmen, institutionelle Anleger und Private
Clients. MTR Rechtsanwälte sind international tätig und befinden
sich in Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München,
Stuttgart.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
MTR Rechtsanwälte
Gürzenich-Quartier
Augustinerstraße 10
50667 Köln
+49 221 2927310
info@mtrlegal.com
https://www.mtrlegal.com

Original-Content von: MTR Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell


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