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Arzneiverordnungs-Report 2019: Patentgeschützte Arzneimittel sind die wesentlichen Kostentreiber

Geschrieben am 24-09-2019

Berlin (ots) - Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) sind 2018 um 3,2 Prozent auf 41,2
Milliarden Euro gestiegen. "Unsere Verordnungsanalysen zeigen dabei
seit vielen Jahren, dass Patentarzneimittel die wesentlichen
Kostentreiber sind", sagt Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe vom
Pharmakologischen Institut der Universität Heidelberg.

Ein Indikator dieser Entwicklung ist der Apothekenumsatz je
Verordnung, der sich im patentgeschützten Markt in den vergangenen 10
Jahren verdreifacht hat, und zwar von 163 Euro im Jahr 2008 auf 471
Euro im Jahr 2018. "Insgesamt wurde zu Lasten der Gesetzlichen
Krankenversicherung ein Apothekenumsatz von 19,8 Milliarden Euro mit
patentgeschützten Arzneimitteln erzielt. Das ist fast die Hälfte des
gesamten Umsatzes in der Apotheke", so Jürgen Klauber,
Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).
"Zugleich machen patentgeschützte Arzneimittel nur den
vergleichsweise kleinen Anteil von 6,4 Prozent aller
Arzneimittelpackungen aus."

Hohe Jahrestherapiekosten für neue Arzneimittel

Kritisch sehen die Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports 2019
auch die Entwicklung der Jahrestherapiekosten bei den neu
eingeführten Arzneimitteln. Denn neben Präparaten mit sehr hohen
Jahrestherapiekosten von nahezu einer Million Euro können auch Mittel
wie Erenumab (Aimovig) mit Jahrestherapiekosten von 12.000 Euro für
die GKV zur Herausforderung werden, wenn sie für einen großen Kreis
von Patienten zugelassen sind. Aimovig ist zur Migräneprophylaxe
zugelassen und kommt laut Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
für 2,4 Millionen Patienten in Frage. Ulrich Schwabe: "Erenumab
könnte daher unvorstellbare rechnerische GKV-Gesamtkosten von 30,3
Milliarden Euro verursachen. Dabei war ein Zusatznutzen nur für eine
kleine Gruppe von 14.500 Patienten belegt, die auf keines der
verfügbaren Migräneprophylaktika ansprechen."

Kleine Verordnungsmengen, großer Umsatz

Diese Hochpreispolitik der pharmazeutischen Hersteller führt dazu,
dass sich das Gros des patentgeschützten Umsatzes auf immer weniger
Produkte und immer kleinere Patientengruppen verteilt. Mussten 2008
für die 10 Prozent der patentgeschützten Arzneimittel mit den
kleinsten Verordnungsmengen noch 32 Prozent des Umsatzes aufgewendet
werden, waren es 2018 schon 61 Prozent. Dieses Zehntel
patentgeschützter Verordnungen vereint derzeit einen Umsatzanteil am
Gesamtmarkt von 28,2 Prozent. Und das bei einem Versorgungsanteil
nach Tagesdosen von nur 0,7 Prozent.

Orphan-Arzneimittel mit hohen Gewinnaussichten, aber wenig
quantifizierbarem Zusatznutzen

Wirtschaftlich sehr lukrativ für pharmazeutische Unternehmer ist
auch die Entwicklung von Orphan-Arzneimitteln, also Wirkstoffen gegen
seltene Erkrankungen, für die jährliche Wachstumsraten im Umsatz von
etwa 12,3 Prozent für den Zeitraum von 2019 bis 2024 prognostiziert
werden. Dadurch wird ihr Umsatzanteil am Gesamtarzneimittelmarkt von
8,9 Prozent im Jahr 2018 auf 20 Prozent im Jahr 2024 steigen. Doch
Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der
Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ), kritisiert:
"Die Zulassung von Orphan-Arzneimitteln basiert nicht selten auf
unzureichender oder eher geringer Evidenz hinsichtlich ihres Nutzens
sowie ihrer Risiken. Patienten sind hier mitunter erheblichen
Unsicherheiten ausgesetzt". Bei mehr als der Hälfte der seit 2011 im
Rahmen der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen
Bundesausschuss bewerteten Orphan-Arzneimittel war der Zusatznutzen
nicht quantifizierbar.

Gefordert wird deshalb sowohl in Europa als auch in den USA ein
Überdenken der aktuell für die Ausweisung als Orphan-Arzneimittel
geltenden Prävalenzkriterien sowie der Dauer der Marktexklusivität
(in der EU zehn Jahre), aber auch eine genaue Definition von
Begriffen wie "ungedeckter medizinischer Bedarf" bzw. "signifikanter
Nutzen". Bei ökonomisch sehr erfolgreichen Orphan-Arzneimitteln, die
weltweit hohe jährliche Umsätze erzielen, sollte eine Rückzahlung der
initial den pharmazeutischen Unternehmern gewährten ökonomischen
Anreize erwogen werden.

Regeln für den deutschen Arzneimittelmarkt müssen sich
weiterentwickeln

Veränderungen fordert auch Dr. Sabine Richard, Geschäftsführerin
der Geschäftsführungseinheit Versorgung des AOK-Bundesverbandes, die
Deutschland für die aktuelle Preisentwicklung im Arzneimittelmarkt
schlecht gerüstet sieht: "Einzelne Hersteller testen die Grenzen der
Zahlungsbereitschaft der solidarisch finanzierten Krankenversicherung
immer weiter aus."

Neben einer gesamtgesellschaftlichen Debatte, wie die Gesetzliche
Krankenversicherung dauerhaft vor Überforderung geschützt werden
kann, fordert der AOK-Bundesverband deshalb kurzfristig umsetzbare
Weiterentwicklungen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG).
"Pharmafirmen hingegen propagieren stattdessen lieber sogenannte
innovative Preismodelle, wie Pay for Performance. Das ist aber keine
Systemlösung, sondern nur eine Nebelkerze", sagt Richard. Sie könnten
die Festlegung eines wirtschaftlichen Erstattungsbetrages nicht
ersetzen und änderten letztlich nichts an immer höheren Mondpreisen,
die von der Solidargemeinschaft erst einmal vorfinanziert werden
müssten.

Hinweis an die Redaktionen:

Der Arzneiverordnungs-Report ist das Standardwerk für den
deutschen Arzneimittelmarkt. Seit 35 Jahren bietet er eine
unabhängige Informationsmöglichkeit über die verschiedenen
Komponenten der Arzneimittelverordnung und trägt damit zur
Transparenz des Arzneimittelmarkts, zur Bewertung von Arzneimitteln
und zu einer sowohl zweckmäßigen und sicheren evidenzbasierten als
auch wirtschaftlichen Arzneitherapie bei. Im Arzneiverordnungs-Report
werden die Arzneimittel-Rezepte für die Patienten der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) ausgewertet. Die allgemeine Verordnungs-
und Marktentwicklung wird in 8 Kapiteln dargestellt, die führenden
Indikationsgruppen werden evidenzbasiert in 39 Kapiteln analysiert.
So schafft der Report seit Jahren eine wissenschaftlich fundierte
Grundlage für den fachlichen Austausch zwischen Ärzten, Apothekern
und Krankenkassen. Sämtliche Analysen im Arzneiverordnungs-Report
basieren auf den Verordnungsdaten des GKV-Arzneimittelindex, der im
Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) seit 1985 erstellt wird.

Ulrich Schwabe | Dieter Paffrath | Wolf-Dieter Ludwig | Jürgen
Klauber (Hrsg.)
Arzneiverordnungs-Report 2019
1134 S., 93 Abb.
Softcover EUR 69,99 (D) | EUR 71,95 (A) | CHF 77,50
E-Book EUR 54,99 (D) | EUR 54,99 (A) | CHF 62,00
ISBN 978-3-662-59045-4
ISBN 978-3-662-59046-1 (eBook)

Journalisten erhalten auf Anfrage ein Rezensionsexemplar
zugesandt. Rezensionsexemplare: Uschi Kidane | Springer Verlag |
06221 4878166 | uschi.kidane@springer.com



Pressekontakt:
Wissenschaftliches Institut der AOK
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 34646 - 2309
E-Mail: presse@wido.bv.aok.de

Original-Content von: Wissenschaftliches Institut der AOK, übermittelt durch news aktuell


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