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Hate Speech-Debatte: Staatsanwaltschaften stärken statt Paragrafen schreiben!

Geschrieben am 23-09-2019

Berlin (ots) - Zu der Kritik an einem Urteil [1] des Landgerichts
Berlin, dass Beschimpfungen der Bundestagsabgeordneten Renate Künast
wegen einer früheren Äußerung über Pädophilie als zulässig eingestuft
hat erklärt der Jurist und Europaabgeordnete Patrick Breyer der
Piratenpartei Deutschland:

"Dieses Urteil wird nach meiner Einschätzung keinen Bestand haben,
weil purer Hass keine zulässige Meinungsäußerung mehr ist. Rufe nach
Gesetzesverschärfungen sind fehl am Platz, ein Rechtsmittel ist
bereits eingelegt.

Auskunftsklagen sind allerdings keine Lösung für Hatespeech. Dass
der Deutsche Bundestag Opfer darauf verweist, Kommentatoren selbst
ausfindig zu machen und zu verklagen, ist ein Armutszeugnis, nicht
zielführend und zerstört die gerade für Opfer von Straftaten (z.B.
Stalking) wichtige Anonymität im Netz.

Straftaten im Netz zu verfolgen, ist Aufgabe des Staates, nicht
Aufgabe der Opfer. Wir brauchen dringend auf Internetdelikte
spezialisierte, personell ausreichend ausgestattete
Staatsanwaltschaften, die Ermittlungsverfahren nicht einfach
einstellen. Kaum ein Bundesland hat hier bisher seine Hausaufgaben
erledigt - auch nicht das grün mitregierte Berlin, in dem Frau Künast
lebt."

Quellen/Fußnoten: [1] Das Urteil im Volltext: http://ots.de/q4dTNK



Pressekontakt:
Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Piratenpartei Deutschland
Pflugstraße 9A | 10115 Berlin

E-Mail: presse@piratenpartei.de
Web: www.piratenpartei.de/presse
Telefon: 030 / 60 98 97 510 Fax: 030 / 60 98 97 519

Original-Content von: Piratenpartei Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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