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KÜS: Wohin geht die Reise bei der Kalibrierung der Messmittel für die Fahrzeugüberwachung? / Doppelprüfung der Messmittel derzeit Stand der Dinge (FOTO)

Geschrieben am 10-09-2019

Losheim am See (ots) -

Messmittel, die in der Fahrzeugprüfung, also etwa bei der
Hauptuntersuchung, eingesetzt werden, müssen auf ihre Zuverlässigkeit
hin regelmäßig kontrolliert werden. Sie haben, so die Textpassage in
der Akkreditierungsnorm, "einen signifikanten Einfluss auf die
Inspektionsergebnisse." Die regelmäßige Kontrolle ist also begründet.

Die sogenannte Stückprüfung ist in der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung seit vielen Jahren verankert. Sie
beinhaltet messtechnische Inhalte und teilweise Arbeitsschutzaspekte.
Es besteht dazu parallel das Mess- und Eichwesen, das für eine
gleichmäßige Behandlung und den Schutz des Verbrauchers sorgen soll.
Im Bereich der Fahrzeugüberwachung sind davon wiederkehrend betroffen
Abgasuntersuchungsgeräte, Manometer, Schallpegelmessgeräte,
schreibende Bremsmessgeräte. Während vor 2015 für die Akkreditierung
der Kfz-Überwachungsorganisationen als Inspektionsstelle durch die
Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) Stückprüfung oder Eichung
ausreichten, gibt es seit 2016 zusätzlich die Kalibrierung der
Messmittel, welche einen signifikanten Einfluss auf die
Inspektionsergebnisse hat. Die Kalibrierung wurde schrittweise
eingeführt und umfasst unter anderem die Kalibrierung von
Bremsenprüfständen, Scheinwerfer-Einstell-Prüfsystemen,
Abgasmessgeräten und dem HU-Adapter. Stückprüfungen und Eichungen
wurden nicht mehr als Rückführung in einem Akkreditierungsverfahren
anerkannt, sind aber dennoch weiterhin vorgeschrieben. Man muss dazu
wissen, dass für die Anerkennung als amtlich anerkannte
Kfz-Überwachungsinstitution diese Akkreditierung vorhanden sein muss,
daher findet in der Realität also eine Doppelprüfung statt.

Die Akkreditierungsnorm für Inspektionsstellen - als solche werden
Überwachungsorganisationen im Sinne der Norm betrachtet - verweist
auf die Norm für Kalibrierlabore. Somit müssen sich die
Überwachungsorganisationen im Rahmen ihrer Messtätigkeit faktisch wie
Kalibrierlabore verhalten. Da die für die Kalibrierungen nötigen
Laborkapazitäten fehlten, wurde eine Übergangsfrist geschaffen.
Teilweise mussten von den Laboren und Überwachungsorganisationen erst
Kalibrierverfahren entwickelt werden, die dann wiederum durch die
DAkkS begutachtet und akkreditiert wurden. Dazu kam die Suche nach
qualifiziertem oder zu qualifizierendem Personal, das die
Kalibrierung in den Prüfhallen und Werkstätten durchführen konnte.
Teilweise gestaltet sich die Beschaffung und Kalibrierung der für
unsere Dienstleistungen erforderlichen Messmittel und
Referenzmaterialien immer noch schwierig.

Für die KÜS wurde die DIQ Zert GmbH tätig. Sie entwickelte,
assistiert vom Technischen Dienst der KÜS, der KÜS Technik GmbH, in
relativ kurzer Zeit die erforderlichen Kalibrierverfahren, die auch
von der DAkkS akkreditiert wurden.

Die Stückprüfung und Kalibrierung oder Eichung und Kalibrierung
überschneiden sich in ihren Inhalten, sind aber dennoch nicht direkt
übertragbar. Diese Doppelprüfungen verursachen Kosten und können in
Extremfällen unterschiedliche Ergebnisse liefern. Die Situation ist
unbefriedigend für alle Beteiligten. Hier ist der Verordnungsgeber
gefordert, einen Rechtsrahmen für eine gangbare Alternative zu dieser
aktuellen, nur schwer nachvollziehbaren Doppelqualifizierung im
Bereich des Kraftfahrwesens zu schaffen.



Pressekontakt:
KÜS
Herr Hans-Georg Marmit
Tel.: 06872/9016-380
E-Mail: presse@kues.de

Original-Content von: KÜS-Bundesgeschäftsstelle, übermittelt durch news aktuell


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