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Bei Stau Rettungsgasse bilden: Im Rettungseinsatz zählt jede Sekunde (FOTO)

Geschrieben am 20-08-2019

Stuttgart (ots) -

Verzögerung kann über Leben und Tod entscheiden

- Schon vor Stillstand des Verkehrs die Gasse bilden
- Bußgeld erhöht auf 200 Euro plus zwei Punkte in Flensburg

Bei der Rettung von Verletzten kommt es auf jede Sekunde an. Wie
schnell die Rettungskräfte nach einem schweren Unfall auf der
Autobahn vor Ort sind, hängt allerdings auch davon ab, ob Autofahrer
im Stau richtig reagieren und rechtzeitig eine Rettungsgasse bilden,
wie es die Straßenverkehrsordnung verpflichtend vorschreibt.

"Nach schweren Verkehrsunfällen kann jede Verzögerung bei der
Unfallrettung über Leben und Tod entscheiden", erinnert DEKRA
Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Wer rechtzeitig eine Rettungsgasse
bildet, erhöht nicht nur die Überlebenschancen von Verletzten. Er tut
sich sogar selbst einen Gefallen, denn damit trägt er letztlich auch
zu einer schnelleren Räumung der Unfallstelle bei."

Die Straßenverkehrsordnung verlangt daher, bei stockendem Verkehr
auf Autobahnen - ebenso wie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei
Fahrstreifen in einer Richtung - eine Rettungsgasse zu bilden, damit
Polizei und Hilfsfahrzeuge ungehindert den Unfallort erreichen
können.

Auch die Lage der Rettungsgasse ist klar geregelt: Bei zwei
Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei und
mehr Fahrstreifen liegt sie zwischen dem ganz linken und dem
benachbarten Streifen. Als Merkhilfe dient ein Blick auf den rechten
Handrücken: Die Lücke zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger steht
für die Lage der Rettungsgasse.

Nicht warten, bis der Verkehr zum Stillstand kommt

"Wichtig ist allerdings, dass Autofahrer nicht abwarten, bis der
Verkehr steht, sondern schon reagieren, wenn die Fahrzeuge noch
rollen. Bei Stillstand fehlt oft der Platz, um das Fahrzeug noch weit
genug zur Seite zu fahren", so Egelhaaf. Deshalb: Orientieren Sie
schon bei zäh fließendem Verkehr nach rechts oder links und lassen
Sie zum Vorausfahrenden den nötigen Abstand. Der Standstreifen muss
allerdings frei bleiben. Auch sollte man darauf verzichten, noch
schnell den Fahrstreifen zu wechseln. Das Risiko, mitten in der
Rettungsgasse hängen zu bleiben, ist einfach zu groß.

Mindestens 200 Euro Bußgeld plus zwei Punkte

Die Rettungsgasse darf ausschließlich von Polizei und
Hilfsfahrzeugen befahren werden. Allen anderen Fahrzeugen ist die
Durchfahrt untersagt. Die Sanktionen bei Verstößen wurden deutlich
verschärft. Wer keine Rettungsgasse bildet, dem drohen jetzt als
Regelsatz mindestens 200 Euro Geldbuße und zwei Punkte im
Fahreignungsregister. Für das Blockieren der Rettungsgasse mit
Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung können es bis zu 320
Euro plus Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg werden. Darüber
hinaus sind strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen
möglich, zum Beispiel für Fahrer, die eine Rettungsgasse absichtlich
blockieren oder Personen behindern, die bei Unglücksfällen Hilfe
leisten wollen.



Pressekontakt:
DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch
0711.7861-2386
0711.7861-742386
wolfgang.sigloch@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell


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