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Grundlegende Reform der Strukturen des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD)

Geschrieben am 16-08-2019

Bonn (ots) - Nach mehrjähriger Vorarbeit hat die Vollversammlung
des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), dem alle 27 deutschen
(Erz-)Bistümer angehören, einer grundlegenden Erneuerung der
Verbandsstrukturen zugestimmt. Ziel des Reformprojekts, das von
Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB (Eichstätt) geleitet wurde, war
die Schärfung der Aufgaben des Verbandes, die Neuordnung der
Verbandsorgane sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit den
Gremien der Deutschen Bischofskonferenz. Bereits im Juni 2019 haben
die Bischöfe einstimmig die neue Satzung und Geschäftsordnung des VDD
und weitere Regelwerke verabschiedet. Die neuen Regelungen treten am
1. November 2019 in Kraft.

Der VDD hat die Aufgabe, im Auftrag der Deutschen
Bischofskonferenz die rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen
sowie technischen Belange der in ihm zusammengeschlossenen
(Erz-)Diözesen zu wahren und zu fördern. Er übernimmt für die
Deutsche Bischofskonferenz die Funktion des Rechts- und
Anstellungsträgers, repräsentiert die in ihm zusammengeschlossenen
(Erz-)Diözesen im Rahmen seiner Zuständigkeit nach außen und berät
die Verbandsmitglieder in Fragen, die für die Kirche in Deutschland
mit Blick auf die Aufgaben des Verbandes von strategischer Bedeutung
sind. Der Verbandszweck wird insbesondere durch die Wahrnehmung der
Belange der Verbandsmitglieder gegenüber öffentlichen und privaten
Stellen auf nationaler und internationaler Ebene, durch die
Beobachtung der für die Kirche in Deutschland relevanten
Rechtsentwicklungen sowie die Beratung der Organe und der
Verbandsmitglieder in rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen
und technischen Angelegenheiten verwirklicht. Hierzu gehören auch die
Koordination und der Ausgleich innerkirchlicher Interessen, die
Aufstellung und Abwicklung des Haushalts des Verbandes, die
Vorbereitung und Durchführung des interdiözesanen
Kirchenlohnsteuerverrechnungsverfahrens sowie die Organisation der
Geschäftsstelle der kirchlichen Gerichte auf interdiözesaner Ebene
und/oder auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz, etwa im
Bereich des Arbeits- und Datenschutzrechts.

Kernelement der Reform ist die Straffung der Verbandsorgane:
Verbandsausschuss und Verwaltungsrat, die bisher als Beratungsorgane
der Vollversammlung fungierten, werden abgeschafft. Stattdessen wird
mit dem Verbandsrat ein auf Partizipation ausgerichtetes, zentrales
Beratungs- und Entscheidungsorgan installiert, das mindestens drei
Mal im Jahr tagen soll. Der Verbandsrat soll künftig die
Zusammenarbeit zwischen dem Verband und den Kommissionen der
Deutschen Bischofskonferenz stärken, strategische Themen im
Aufgabenbereich des Verbandes gründlich vorberaten, die
Geschäftsführung bei der operativen Leitung des Verbandes
unterstützen und die Arbeit der Kommissionen des Verbandes
koordinieren. Damit übernimmt der Verbandsrat eine zentrale
Steuerungsfunktion im Gefüge des Verbandes und kann damit die
Vollversammlung des Verbandes entlasten.

Der Verbandsrat besteht aus 18 stimmberechtigten Mitgliedern: dem
Vorsitzenden der Vollversammlung, sechs weiteren Diözesanbischöfen,
sechs Generalvikaren, drei Finanzdirektoren sowie zwei Personen auf
Vorschlag des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Der
Geschäftsführer des VDD und der Leiter der Geschäftsstelle gehören
dem Gremium mit beratender Stimme an. Die inhaltlichen Vorgaben
werden künftig in fünf Kommissionen, in denen überwiegend Fachleute
aus den Diözesen aus den Bereichen Recht, Finanzen und Steuern,
Personalwesen und Verwaltung mitwirken, erarbeitet.

Nach seiner Konstituierung im Frühjahr 2020 wird sich der
Verbandsrat mit grundsätzlichen Fragen und Herausforderungen der
katholischen Kirche in Deutschland befassen müssen. Hierzu zählen
unter anderem

- eine mittel- und langfristige Aufgabenklärung im Blick auf ein
intensiveres gemeinsames Handeln der Bistümer und die Erarbeitung
einer entsprechenden Haushaltsstrategie; die Klärung der
Finanzierungsstrukturen auf der Bundesebene (Fragen einer fairen
Lastenverteilung und eines geeigneten Finanzierungsmodells:
Indexierung oder aufgabenbezogene Finanzierung, usw.);
- Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Solidarität
zwischen den Mitgliedsbistümern (z. B. Zukunft des Strukturbeitrags
und der Altershilfe Ost);
- das Aufzeigen von tragfähigen Perspektiven für die betriebliche
Altersversorgung der kirchlichen Mitarbeiter in der Kirchlichen
Zusatzversorgungskasse (KZVK);
- Bereitstellung von rechtlichen, wirtschaftlichen, administrativen
und technischen Dienstleistungen für die (Erz-)Diözesen durch
Bündelung von Ressourcen;
- Klärung, in welchem Umfang und mit welchem Inhalt die Kirche in
Deutschland die grundgesetzlich zugestandenen Autonomiebereiche
eigenständig ausfüllen kann und will (etwa im Bereich des Arbeits-
und Datenschutzrechts).

Der Vorsitzende des jetzigen Verbandsausschusses, Bischof Dr.
Gregor Maria Hanke OSB, würdigt das Projekt, das nun seinen Abschluss
gefunden hat: "Das einstimmig beschlossene Reformwerk des VDD
gewährleistet eine hohe Transparenz und die Verlässlichkeit des
Haushalts. Überdies stellt es ein Instrumentarium dar, um Aufgaben
der katholischen Kirche in Deutschland künftig stärker gemeinsam und
solidarisch umzusetzen. Durch die Neuaufstellung des VDD können die
Bistümer stärker zusammenrücken", so Bischof Hanke. Das Reformpaket
löse nicht schon die anstehenden Fragen und pastoralen
Herausforderungen, denen sich die 27 (Erz-)Bistümer in Deutschland
gegenüber sehen. "Aber es stellt ein gutes Instrumentarium bereit, um
ans Werk gehen zu können", sagt Bischof Hanke.

Der Geschäftsführer des VDD und Sekretär der Deutschen
Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, hebt hervor: "Dank
der Verbandsreform sind wir für die Klärung der großen Anfragen und
Herausforderungen, vor denen die Kirche steht, besser aufgestellt.
Zugleich können die Bischöfe ihre überdiözesane Arbeit in der
Deutschen Bischofskonferenz besser an die finanziellen Ressourcen
rückbinden. Das sind wichtige Fortschritte."

Hintergrund

Die ab 1. November 2019 gültigen Normtexte sind ab sofort
verfügbar unter
www.dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd.

Dazu gehören: Die Satzung des VDD, die Geschäftsordnung des VDD
und die Ordnung über die Arbeitsweise der Kommissionen und
Unterkommissionen des VDD.

Die Zusammensetzung des Verbandsrates vom 1. November 2019 bis zum
31. Oktober 2022 ist wie folgt von der Vollversammlung des VDD
beschlossen worden:

- Kardinal Reinhard Marx (München und Freising), Vorsitzender der
Vollversammlung
- Kardinal Rainer Maria Woelki (Köln)
- Erzbischof Dr. Stefan Heße (Hamburg)
- Bischof Dr. Georg Bätzing (Limburg)
- Bischof Dr. Felix Genn (Münster)
- Bischof Dr. Franz Jung (Würzburg)
- Bischof Dr. Ulrich Neymeyr (Erfurt)
- Generalvikar Michael Fuchs (Regensburg)
- Generalvikar Alfons Hardt (Paderborn)
- Generalvikar P. Manfred Kollig SSCC (Berlin)
- Generalvikar Klaus Pfeffer (Essen)
- Generalvikar Dr. Clemens Stroppel (Rottenburg-Stuttgart)
- Generalvikar Andreas Sturm (Speyer)
- Finanzdirektorin Kirsten Straus (Trier)
- Finanzdirektor Dr. Josef Sonnleitner (Passau)
- Finanzdirektor Gerhard Stanke (Fulda)
- Prof. Dr. Thomas Sternberg (Zentralkomitee der deutschen
Katholiken)
- Hildegard Müller (Zentralkomitee der deutschen Katholiken)
- (beratend) P. Dr. Hans Langendörfer SJ (Geschäftsführer des VDD)
- (beratend) Dr. Matthias Meyer (stellv. Geschäftsführer des VDD)



Pressekontakt:
Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz
Pressestelle/Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 161
53113 Bonn
Postanschrift
Postfach 29 62
53019 Bonn
Tel: 0228/103-214
Fax: 0228/103-254
E-Mail: pressestelle@dbk.de
Home: www.dbk.de

Original-Content von: Deutsche Bischofskonferenz, übermittelt durch news aktuell


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