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Abgasskandal: Nach Hinweis vom OLG Köln nimmt VW Berufung zurück - wieder rechtskräftiges Urteil erstritten

Geschrieben am 06-08-2019

Köln (ots) - Nachdem das OLG Köln am 01.07.2019 einen Beschluss
erließ (Az. 27 U 7/19) und darin andeutete, die Berufung gegen das
erstinstanzliche Urteil ohne mündliche Verhandlung abzuweisen, da die
Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg versprach, hat VW
nun die Konsequenz gezogen und die Berufung zurückgenommen.

Die Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln kann also ein weiteres
rechtskräftiges Urteil auf der Habenseite verbuchen.

In der Klage gegen Volkswagen ging es um einen im Jahr 2013 für
knapp 20.000 EUR gebraucht gekauften Audi A4 Avant. Das LG Köln hatte
der Klage stattgegeben. Volkswagen ging daraufhin beim OLG Köln in
Berufung.

Der erkennende Senat hatte dem Konzern in dem Beschluss deutlich
zu verstehen gegeben, was VW in dieser Angelegenheit zu erwarten hat
- nämlich eine klare Niederlage.

So wertete er die von der VW AG eingesetzte Software als eine
illegale Abschaltvorrichtung und die Verwendung derselben als
sittenwidrig.

Einziger Zweck des Vorgehens sei die Gewinnmaximierung gewesen.
Andere Gründe als eine Kostensenkung und eine damit verbundene
Gewinnmaximierung seien nach Überzeugung des Senats nicht denkbar. Es
erscheine lebensfremd, dass man bei VW eine Software auf Motoren
installiere, verbunden mit dem Risiko, die Zulassung der mit diesen
Motoren versehenen Fahrzeuge nicht zu erhalten und sich
strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, ohne dass man sich hiervon
einen wirtschaftlichen Nutzen verspreche.

lm Hinblick auf das hierfür eingesetzte Mittel, nämlich die
Täuschung einer öffentlichen Stelle und der potentiellen Kunden in
einer immensen Zahl von Fällen, sei das Verhalten der
Verantwortlichen Akteure bei Volkswagen als besonders verwerflich
anzusehen. Aus der Heimlichkeit des Einsatzes der Software gegenüber
dem Kraftfahrtbundesamt, den beteiligten Stellen und den potentiellen
Kunden gegenüber ergebe sich schließlich mit hinreichender
Sicherheit, dass die beteiligten Mitarbeiter bei Volkswagen auch in
der Vorstellung handelten, dass der Einsatz der Software zu
Schwierigkeiten hinsichtlich der Typengenehmigung und der
Betriebszulassung der so ausgestatteten Fahrzeuge führen könnte und
dass potentielle Kunden Fahrzeuge, die derart mit rechtlichen
Unsicherheiten belastet waren, nicht ohne weiteres erwerben würden.

Auf dass diese Ansichten des Senats nicht in einem abweisenden
Beschluss festgeschrieben werden und für andere Gerichte
richtungsweisend werden könnten, hat der beklagte Konzern nun die
Reißleine gezogen und die Berufung zurückgenommen. Konsequenz daraus
ist, dass das erstinstanzliche Urteil vom Landgericht Köln
rechtskräftig wird.

"Von vielen Oberlandesgerichten, darunter Köln, Karlsruhe,
München, Koblenz und Oldenburg, erhalten wir mittlerweile sehr klare
Ansagen zugunsten der Kläger in VW-Fällen. Es bleibt abzuwarten, wie
das OLG Braunschweig die Musterfeststellungsklage beurteilt. Für
Einzelkläger läuft derzeit jedenfalls alles in die richtige
Richtung," stellt Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert erfreut fest.



Pressekontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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