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Taxi Deutschland: Uber befördert Fahrgäste ohne Genehmigung - Permanenter Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz führt zu neuer Klage

Geschrieben am 31-07-2019

Frankfurt (ots) - Der amerikanische Konzern Uber verstößt
weiterhin täglich gegen deutsche Gesetze und baut darauf sein
Geschäftsmodell auf.

Entgegen den fortlaufend von Uber-Vertretern vorgebrachten
Beteuerungen, sich an die Gesetze halten zu wollen, werden die
deutschen Gesetze vorsätzlich ignoriert. Wenn ein Gesetzesverstoß
publik wird, lehnt Uber jede Verantwortung ab und verweist auf die
Subunternehmer. Mehrere Verfahren sind gerade anhängig, darunter
Klagen in Köln und Düsseldorf. Wo auch immer Uber den Markt betritt,
scheint es nicht möglich zu sein, dass dieser Markteintritt
gesetzeskonform läuft.

Fahrer, die als Mitarbeiter von Subunternehmern für Uber Fahrgäste
befördern, sind nachweislich bis zu 70 Stunden pro Woche in der App
angemeldet. Das ist ein klarer Verstoß gegen Arbeitsgesetze und ein
erhebliches Risiko für die Sicherheit der Fahrgäste.

In Österreich wurde Uber gerade gerichtlich gestoppt

In Österreich hat die Taxizentrale 40100 am vergangenen Donnerstag
eine einstweilige Verfügung beim Handelsgericht Wien erwirkt, nach
der Uber "die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne
Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt" wurde. Betroffen vom
Verbot sind alle Dienste in Wien - also UberX, Green, Black und Van -
sowie die Pilotphasen in Graz, Linz und Salzburg.

Neue Klage von Taxi Deutschland

Die Taxi Deutschland eG hat jetzt erneut eine Klage vor dem
Landgericht Frankfurt eingereicht. Nach der erfolgreichen Klage aus
dem Jahr 2015, mit der die Fahrvermittlung durch Uber an nicht
ausgebildete Privatfahrer (UberPop) als Geschäftsmodell vom
Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt wurde, erwartet
Taxi Deutschland auch durch die erneute Klage eine gerichtliche
Klärung im Sinne der Verbraucher.

Dieter Schlenker, Vorstandsvorsitzender von Taxi Deutschland,
sagt: "Uber bricht jeden Tag deutsche Gesetze, um sich einen Vorteil
im Wettbewerb zu verschaffen. Tatsächlich hat Uber in Deutschland
nicht einmal eine Genehmigung zur Personenbeförderung."

Die Vorwürfe im Einzelnen:

Uber hat keine Genehmigung zur Personenbeförderung

Das über ihre App in einigen Städten Fahrten anbietende
Unternehmen Uber B.V. (Sitz in Amsterdam) behauptet, nur als
Vermittler und technischer Dienstleister tätig zu sein. Tatsächlich
legt Uber aber den Fahrpreis fest und kassiert ihn auch. Dass Uber
die Fahrten durch selbst nicht namentlich auftretende Subunternehmer
ausführen lässt, ändert nichts daran, dass Uber selbst das
Beförderungsunternehmen ist. Da Uber überhaupt keine Genehmigung zur
Beförderung von Fahrgästen hat, verstößt Uber permanent gegen das
Personenbeförderungsgesetz.

Vermittlungstechnik fördert Verstöße durch die Subunternehmer und
Fahrer

Das Vermittlungssystem von Uber verhindert nicht, dass der Fahrer
direkt von Uber Fahraufträge übermittelt bekommt. Zum Teil haben die
Subunternehmer am Betriebssitz gar keine technischen Möglichkeiten
zur Auftragsannahme und Weiterleitung an das Fahrzeug. Das
Personenbeförderungsgesetz fordert allerdings, dass Fahraufträge am
Firmensitz oder in der Privatwohnung des Mietwagenunternehmers
eingehen müssen. Damit soll verhindert werden, dass private Mietwagen
die Innenstädte verstopfen, während sie umherfahrend auf neue
Aufträge warten.

Uber vermittelt Aufträge an Unternehmer, die die Rückkehrpflicht
missachten

Aus allen Städten, in denen Uber Fahrten vermittelt, gibt es
hinreichend Beweise dafür, dass die Subunternehmer von Uber sich
nicht an die gesetzliche Rückkehrpflicht halten. Uber vermittelt
dennoch weiter Aufträge an diese Unternehmer.

Das Vermittlungssystem von Uber kennt den aktuellen Standort jedes
Fahrzeuges durch die GPS-Funktion der App sehr genau und kann so auch
erkennen und prüfen, ob das Fahrzeug nach Auftragsbeendigung zur
Firmenzentrale zurückkehrt.

Auch wenn die Fahrer sich nicht an die Rückkehrpflicht halten,
vermittelt Uber weiter Fahraufträge an diese Fahrer. Uber macht sich
damit der Beihilfe zur Verletzung der Rückkehrpflicht seiner
Subunternehmer schuldig.

Die Taxi Deutschland eG will - im Interesse der ihr
angeschlossenen Taxibetriebe - diese permanenten und systematischen
Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz durch die Uber B.V.
nicht hinnehmen. Die Uber B.V. soll gerichtlich gezwungen werden, die
gesetz¬lichen Vorschriften einzuhalten. Taxi Deutschland erwartet ein
Urteil noch in diesem Jahr.

Über die Taxi Deutschland eG

Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG ist
ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Die Genossenschaft der
Taxizentralen betreibt die App "Taxi Deutschland", an die bereits
rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, den "Taxi
Messenger" auf Facebook sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus
jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Vorstände
sind Dieter Schlenker (Vorsitzender), Frank Kuhle, Hermann Waldner
und Fred Buchholz.



Agenturkontakt:
Markus Burgdorf
Aufgesang GmbH
Tel.: +49(0)511923 999-19
taxi@aufgesang.de

Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen eG
Heidelberger Str. 25
60327 Frankfurt am Main
www.taxi-deutschland.net
www.taxi-messenger.com
www.22456taxi.de

Original-Content von: Taxi Deutschland, übermittelt durch news aktuell


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