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Deutsche Umwelthilfe erwirkt erstes Gerichtsurteil gegen Online-Handel: Ausgediente Elektrogeräte müssen kostenfrei zurückgenommen werden

Geschrieben am 17-07-2019

Berlin (ots) - Wichtiger Erfolg für Millionen Kunden von
Online-Händlern in Deutschland: Landgericht Duisburg verurteilt
Netto-Online zur Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräten wie
defekten LED- und Energiesparlampen und bestärkt die gesetzlichen
Rückgaberechte von Verbrauchern - Erstmals wurde ein Online-Händler
gerichtlich zur Einhaltung der Rücknahmepflichten des Elektrogesetzes
verurteilt - Deutsche Umwelthilfe fordert von Behörden endlich
eigenständige wirksame Kontrollen der Rücknahmepflicht - Händler
sollten ihre Kunden aktiv über Rückgabemöglichkeiten informieren und
Altlampen unkompliziert an stationären Abgabestellen zurücknehmen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Landgericht Duisburg
eine wichtige Entscheidung zur Rückgabe von Elektroaltgeräten
errungen. Demnach muss der Online-Händler NeS GmbH (Netto-Online.de)
ausgediente Altlampen zurücknehmen. Dies ist das erste Urteil seit
Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) am 24.
Juli 2016, das die Pflicht des Handels zur Rücknahme von
Elektroschrott auch für Online-Händler bestätigt. Die Entscheidung
des Gerichts stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern
bei der Rückgabe von Elektroschrott. Der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband fordert auch von anderen Online-Händlern
eine umfassende Verbraucherinformation sowie eine unkomplizierte
Rücknahme von Elektroaltgeräten an stationären Sammelstellen.

"Es ist ein weiteres Beispiel für Behördenversagen, dass die DUH
im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung Netto-Online
gerichtlich zur Einhaltung seiner gesetzlichen Rücknahmepflichten von
Elektroschrott verurteilen lassen musste. Die eigentlich für den
Vollzug solcher Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze zuständigen
Marktüberwachungsbehörden der Länder bleiben untätig und lassen
Konsumenten mit den Altgeräten allein. Dies belastet unsere Umwelt
und die Gesundheit der Bürger, da es sich gerade bei
quecksilberhaltigen Energiesparlampen um besonders
schadstoffbelasteten Abfall handelt. Jetzt kommt es darauf an, dass
nicht nur Netto-Online die Rücknahme von Altlampen für Verbraucher
möglichst einfach und umweltgerecht umsetzt, sondern alle
Online-Händler, die Elektrogeräte verkaufen", sagt der
Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch.

Tests der DUH haben wiederholt erhebliche Probleme bei der
Rücknahme von Elektroaltgeräten im Online-Handel aufgezeigt. Die DUH
fordert daher die zuständigen Landesbehörden auf, eigene verdeckte
Testbesuche durchzuführen und bei Verstößen hohe Bußgelder zu
verhängen. Solange die Behörden untätig bleiben, wird die DUH die
ordnungsgemäße Rücknahme von Elektroschrott weiter kontrollieren und
notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen.

Im vorliegenden Fall nutzte Netto-Online einen Service der
Noventiz Digital GmbH und verwies Verbraucher, die ausgediente
Elektroaltgeräte zurückgeben wollten, an das Rücknahmesystem
Electroretoure24.de. Richtigerweise schloss Electroretoure24 den
Versand von Beleuchtungskörpern per Paketversand aufgrund der
Bruchgefahr und des Schadstoffgehalts aus. Verbraucher wurden jedoch
nicht ausreichend über ihre in diesem Fall geltenden Rückgaberechte
informiert. Bei Rückgabetests der DUH verwies Electroretoure24 zudem
für kaputte Energiesparlampen auf die Abgabestellen im stationären
Handel ohne - wie gesetzlich verpflichtet - eigene
Rückgabemöglichkeiten zu benennen.

Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in der rechtlichen
Auseinandersetzung vertrat, betont die Bedeutung des Urteils für den
Verbraucherschutz: "Mit dem Urteil des Landgerichts Duisburg vom 27.
Juni 2019 wurde nunmehr ein Online-Händler zur Einhaltung der
Rücknahmepflichten nach dem Elektrogesetz auch für LED- und
Energiesparlampen verurteilt. Das Landgericht Duisburg stellt mit
diesem Präzedenzfall klar, dass es sich bei der Rücknahmepflicht um
eine wettbewerbsrelevante Marktverhaltensregelung handelt und dem
Schutz der Verbraucher dient. Das Gericht bestätigt, dass
rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen
müssen und nicht etwa auf die Abgabestellen bei anderen Händlern oder
kommunalen Wertstoffhöfen verweisen dürfen."

"Es ist erschreckend, dass wir mit unseren Tests gerade bei
besonders schadstoffhaltigem Elektroschrott, wie etwa Altlampen,
immer wieder Probleme bei der Rücknahme feststellen. Auch der
Online-Handel sollte flächendeckend Rückgabestellen zur Sammlung
alter Elektrogeräte schaffen und Verbraucher auf den Produktwebseiten
aktiv auf ihre Rückgaberechte hinweisen. Versteckte Informationen im
Internet und langwieriger Mailverkehr stellen Hindernisse dar, die
leicht zu einer falschen Entsorgung führen. Dies gilt umso mehr für
quecksilberhaltige Energiesparlampen und LED-Lampen, die sich oft
nicht voneinander unterscheiden lassen", kritisiert der
Stellvertretende Leiter des Bereichs Kreislaufwirtschaft bei der DUH,
Philipp Sommer.

Das am 27. Juni 2019 verkündete Urteil des Landgerichts ist noch
nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher alte
Elektrokleingeräte bis 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben, die
Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern
verkaufen - bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die
kostenlose Rückgabe von Altgeräten größer als 25 cm ist beim Kauf
eines ähnlichen Neugeräts möglich. Mit einer Rücknahmemenge von
101.943 Tonnen im Jahr 2018 leistet der Handel bisher nur einen
geringen Beitrag zur Sammlung von Elektroschrott. Insgesamt fallen in
Deutschland etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektroschrott pro Jahr an. Mit
einer Sammelmenge von 836.907 Tonnen Elektroaltgeräten erreichte
Deutschland in 2017 eine Sammelquote von 45,08 Prozent. Deutschland
wird nach Einschätzung der DUH damit die für 2019 festgelegte,
verpflichtende EU-Sammelquote von 65 Prozent massiv verfehlen.

Links:
DUH-Testergebnisse zur Rücknahme von Elektroaltgeräten im
Online-Handel: http://l.duh.de/p180323
Urteil des Landgerichts Duisburg: http://l.duh.de/p170717
Stellungnahme der DUH zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
https://www.duh.de/themen/recycling/elektrogeraete/
Flyer für Händler und Verbraucher sowie weitere Informationen zur
Rückgabe ausgedienter Elektrogeräte:
https://www.duh.de/projekte/rueckgabe-alter-elektrogeraete/



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

Roland Demleitner, Rechtsanwalt
06431 7780790, rd@roland-demleitner.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft DUH
030 2400 867 462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe/

Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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