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Reha-Antrag abgelehnt: So können sich Verbraucher wehren

Geschrieben am 16-07-2019

Berlin (ots) - Etwa jeder sechste Reha-Antrag wurde in den letzten
Jahren von Krankenkassen oder Rentenversicherung abgelehnt.
Versicherte sollten sich damit jedoch nicht einfach abfinden. Denn
die Chancen, einem Ablehnungsbescheid erfolgreich zu widersprechen,
stehen gut. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip erklärt,
wie sich die Hürden auf dem Weg zur ersehnten Reha-Maßnahme
überwinden lassen.

Eine Reha-Maßnahme soll helfen, nach einem Unfall oder einer
Krankheit schnell wieder fit zu werden. Umso ärgerlicher ist es, wenn
diese nicht bewilligt wird. "Wer eine Ablehnung erhält, sollte
widersprechen", rät Julia Rieder, Versicherungsexpertin bei
Finanztip. "Denn rund jeder zweite Widerspruch ist erfolgreich."
Wichtig ist: Die Frist für den Widerspruch beträgt vier Wochen. Um
die Frist zu wahren, reicht zunächst ein formloses Schreiben. Dann
sollten Versicherte eine ausführliche Begründung mit der
Stellungnahme ihres Arztes nachreichen.

Sozialverbände und Fachanwälte können helfen

"Die Krankenkasse oder die Rentenversicherung begründen in ihrem
Schreiben, warum sie die Reha ablehnen", sagt Rieder. "Darauf sollten
Versicherte eingehen und versuchen, die Argumente des Kostenträgers
zu entkräften. Hierbei hilft meist der Hausarzt." Gleiches gilt, wenn
die Ablehnung nur die Wunschklinik betrifft oder Versicherte die
Mehrkosten für die Wunschklinik übernehmen sollen. Wer zusätzliche
Unterstützung beim Widerspruch benötigt, kann sich auch an die
Sozialverbände SoVD oder VdK wenden. Wird der Widerspruch trotz allem
abgelehnt, bleibt Versicherten noch der Gang vor das Sozialgericht.
"Betroffene sollten sich aber vorher mit einem Fachanwalt für
Sozialrecht beraten."

Reha muss medizinisch notwendig und erfolgsversprechend sein

Damit ein Antrag auf Reha erfolgreich ist, müssen mindestens zwei
Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens, die Maßnahme muss medizinisch
notwendig und erfolgversprechend sein. Zweitens, Versicherte müssen
gesundheitlich in der Lage sein, an den Therapien teilzunehmen. "Je
nachdem, wer die Reha genehmigt, können weitere Voraussetzungen
dazukommen", sagt Rieder. Für Berufstätige ist meistens die
gesetzliche Rentenversicherung für die Reha zuständig, für Rentner
die Krankenkasse.

Weitere Informationen https://www.finanztip.de/gkv/reha-antrag/

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Pressekontakt:
Marcus Drost
Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH
Hasenheide 54
10967 Berlin
Telefon: 030 / 220 56 09 - 80
http://www.finanztip.de/presse/

Original-Content von: Finanztip Verbraucherinformation gemeinnützige GmbH, übermittelt durch news aktuell


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