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Schreckmoment oder schwerer Unfall? Die Geschwindigkeit macht den Unterschied / DEKRA Crashversuch zeigt Bedeutung von angepasster Geschwindigkeit (FOTO)

Geschrieben am 10-07-2019

Stuttgart (ots) -

Bei 30 km/h ist der Anhalteweg inklusive Reaktionsweg ca. 13 Meter
lang

- Aus 50 km/h hat der Bremsvorgang nach 13 Metern noch nicht
begonnen
- DEKRA Experten: Zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten

Assistenzsysteme, Automatisierung, vernetztes Fahren: Wenn es um
die Verkehrssicherheit von morgen geht, denken viele an Elektronik.
Deren Potenzial ist auch durchaus nicht zu verachten. Doch zumindest
mittelfristig spielt das Verhalten von Menschen im Straßenverkehr
weiterhin die entscheidende Rolle. Beispiel angepasste
Geschwindigkeit: Für zu viele Autofahrer sind 10 km/h über dem Limit
nicht der Rede wert, auch 20 km/h zu viel sind oft "noch drin".
Welche verheerenden Folgen eine solche Haltung haben kann, zeigt ein
Crashversuch für den aktuellen DEKRA Verkehrssicherheitsreport.

Mit zwei Fahrten im DEKRA Technology Center am Lausitzring in
Klettwitz (Brandenburg) wurde dabei der Unterschied im Anhalteweg
zwischen 30 km/h und 50 km/h Ausgangsgeschwindigkeit visualisiert.
Der im Fahrzeug installierte Fahr-Roboter fuhr per
Differential-GPS-Steuerung jeweils exakt dieselbe Strecke und bekam
an derselben Stelle das Kommando, eine Sekunde Reaktionszeit
abzuwarten und dann voll zu bremsen. Auf der Fahrstrecke stand ein
Kinderwagen, der eine unerwartete Verkehrssituation symbolisierte.

"Die Bilder sind eindrücklich: Aus 30 km/h kommt das Fahrzeug
unmittelbar vor dem Kinderwagen zum Stehen, der Anhalteweg beträgt
etwa 13 Meter", so DEKRA Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Bei der
zweiten Fahrt mit 50 km/h wird in der Schrecksekunde ein deutlich
längerer Reaktionsweg zurückgelegt." Das bedeutet: Der Kinderwagen
wird mit unverminderter Geschwindigkeit vom Fahrzeug erfasst und
durch die Luft geschleudert, bevor das Fahrzeug überhaupt beginnt zu
bremsen. "Für ein im Kinderwagen liegendes Baby wären schwerste oder
tödliche Verletzungen zu erwarten", so der Unfallforscher.

Selbst wenn das in diesem Fall angenommene Tempolimit "nur" um 10
km/h überschritten wird, hätte das immer noch schwerwiegende Folgen.
"Aus 40 km/h würde der Kinderwagen in unserem Beispiel noch mit einer
Restgeschwindigkeit von rund 35 km/h getroffen - auch das wäre für
ein Baby fatal." Der Appell des DEKRA Unfallexperten an die
Autofahrer ist deshalb, sich jeweils an die zulässige
Höchstgeschwindigkeit zu halten. "Damit ließen sich viele schwere
Unfälle vermeiden."

Mehr Informationen zum beschriebenen DEKRA Crashtest inklusive
Bewegtbild unter
https://www.dekra-roadsafety.com/de/vermeidung-vieler-unfaelle/.

Der DEKRA Verkehrssicherheitsreport wird seit 2008 jährlich
veröffentlicht. Im Mittelpunkt des Reports stehen diesmal Kinder
unter 15 Jahren. Eine gesonderte Beilage für Kinder unterstreicht,
wie wichtig DEKRA gerade auch die Sicherheit der jüngsten
Verkehrsteilnehmer auf der Straße ist. Der neueste DEKRA
Verkehrssicherheitsreport steht unter
www.dekra.de/verkehrssicherheitsreport online zur Verfügung.



Pressekontakt:
Wolfgang Sigloch
DEKRA e.V. Konzernkommunikation
Tel. 0711.7861-2386
E-Mail wolfgang.sigloch@dekra.com

Original-Content von: DEKRA SE, übermittelt durch news aktuell


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