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Hautkranke erleben Diskriminierung beim Schwimmbadbesuch / Veraltete Badeordnungen (FOTO)

Geschrieben am 09-07-2019

Euskirchen (ots) -

Sommerzeit, Badezeit. Aber längst nicht für alle. Aus Angst vor
Ausgrenzung meiden Menschen mit Schuppenflechte (Psoriasis)
öffentliche Bäder oder Badeseen. Zu Recht? Manche Badeordnung
jedenfalls klingt wenig einladend für die Betroffenen. Die
Aufklärungskampagne "Bitte berühren" macht mobil gegen die
Diskriminierung von Hautkranken.

In manchen Bädern besteht ein pauschales "Einlassverbot" für
"Personen mit Hautkrankheiten" oder Schuppen. Andernorts bleiben all
jene ausgeschlossen, die an "unästhetischen Hautausschlägen" oder
"Ekel erregenden Krankheiten" leiden. Sie stehen damit in einer Reihe
mit Besuchern unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.

Dabei sind diese Bestimmungen längst überholt. Schon 2005 setzte
der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB) in der Musterbadeordung der
Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. eine
diskriminierungsfreie Klarstellung durch. §2 sah ein Badeverbot für
Badegäste vor, "die (...) an Hautveränderungen leiden, bei denen sich
z.B. Schuppen oder Schorf ablösen und in das Wasser übergehen". Das
zielte explizit gegen Menschen, die an einer entzündlichen
Hauterkrankung wie Schuppenflechte oder Neurodermitis leiden.
Betroffen waren von dieser überholten Bestimmung mehr als 5 Millionen
Bundesbürger. Heute soll nach der Musterbadeordnung dieser Ausschluss
ausdrücklich nur für Besucher gelten, "die an einer meldepflichtigen,
übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden".

Fakt ist: eine Psoriasis oder eine Neurodermitis ist nicht
ansteckend, wie Dr. Ralph von Kiedrowski vom Berufsverband der
Deutschen Dermatologen erklärt. "Die entzündlichen Hautstellen und
Schuppen stellen keinerlei gesundheitliche Gefährdung für andere dar
und sind daher kein legitimer Grund, jemanden des Bades zu
verweisen."

"Begriffe wie 'Ekel' und 'unästhetisch' sind rein subjektiv. Sie
signalisieren: hier ist viel Emotion und Irrationalität mit im Spiel.
Dem darf die öffentliche Ordnung - und sei es nur die Badeordnung -
keinen Vorschub leisten", findet Holger Schmitt. Der Bürgermeister
von Rimbach, selbst von Psoriasis betroffen, weiß wovon er spricht.
"Das ist eine glatte Diskriminierung, verletzt elementare Grundrechte
und geht überhaupt nicht."

Ursula Kaltenbacher leidet seit Jahrzehnten an Neurodermitis,
einem chronischen, aber nicht ansteckenden Hautekzem. Neugierige oder
ablehnende Blicke in der Öffentlichkeit hat sie über die Jahre
vielfach erlebt, aber gelernt damit umzugehen. Gegen einen pauschalen
Ausschluss von Hautkranken in ihrer Stadt Neu-Ulm mittels Badeordnung
hat sie sich mit zahlreichen Briefen - an die Kommunalverwaltung, den
Bürgermeister, die Antidiskriminierungsstelle des Bundes - mit allen
Mitteln gewehrt. Immerhin erhielt sie die Zusicherung, weiter ins Bad
zu dürfen, da ihre Neurodermitis keine Ansteckungsgefahr darstelle.
Die als diskriminierend empfundene Neufassung der städtischen
Badeordnung aber wurde nicht geändert.

Bei ihrer Online-Recherche fand die Neu-Ulmerin per "googlen" in
kurzer Zeit 111 Badeordnungen, die eine öffentliche Diskriminierung
Hautkranker darstellen: 23 aus Baden-Württemberg, 21 aus Bayern, 19
aus Niedersachsen, 13 aus Nordrhein-Westfalen. Nur die Bundesländer
Hamburg, Berlin und Bremen erscheinen in ihrer Tabelle mit null
Einträgen.

Die Wirkung bleibt nicht aus, wie Betroffene immer wieder
berichten. Sie trauen sich erst gar nicht mehr in ein öffentliches
Bad und bleiben weg. Uschi Kaltenbacher geht immer noch gerne
Schwimmen, aber die Freude am Nass ist schwer belastet: "Ich selber
war als Kind in einem Bad, in dem das Schild hing: 'Menschen mit
Ekzemen und anderen ekelerregenden Erkrankungen dürfen das Bad nicht
besuchen'. Dieser Satz klebt seit Jahrzehnten zäh an mir und ist
nicht förderlich für ein gutes Selbstwertgefühl."

"Unglückliche oder gar diskriminierende Formulierungen, wie wir
sie noch in etlichen Badeordnungen finden, rufen bei hauterkrankten
Menschen eine starke Verunsicherung hervor und setzen sie der ganz
realen Sorge aus, dass sie am Eingang abgewiesen werden", so Marius
Grosser vom Deutschen Psoriasis Bund e.V. (DPB). Sein Verband
ermutigt Betroffene, die Betreiber von Schwimmbädern, Badeseen und
Wellnesseinrichtungen auf diskriminierende Bestimmungen anzusprechen
und auf Abhilfe zu dringen.

Facebook greift Fälle von Diskriminierung auf

"Bitte berühren" - die Aufklärungskampagne des Aktionsbündnisses
"Gemeinsam gegen Schuppenflechte" - hat sich den
diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Bädern und
Einrichtungen auf ihre Fahnen geschrieben. Auf Facebook hat "Bitte
berühren" ein eigenes Forum geschaffen, auf dem Diskriminierung im
Schwimmbad öffentlich gemacht werden kann.

Der Initiative "Gemeinsam aktiv gegen Schuppenflechte gehören
neben dem Berufsverband der Deutschen Dermatologen die Deutsche
Dermatologische Gesellschaft, das Competenzzentrum für
Versorgungsforschung in der Dermatologie (CVderm), die regionalen
Psoriasisnetze (PsoNet) und der Deutsche Psoriasis Bund e.V. (DPB)
an. Unterstützt wird "Gemeinsam aktiv gegen Schuppenflechte" darüber
hinaus von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, Almirall Hermal GmbH,
Celgene GmbH, Janssen-Cilag GmbH, LEO Pharma GmbH, Lilly Deutschland
GmbH, Novartis Pharma GmbH und Pfizer Deutschland GmbH.



Pressekontakt:
Berufsverband der Deutschen Dermatologen e.V.
Stabsstelle Projekte und Öffentlichkeitsarbeit
Ralf B. Blumenthal
Tel: 02251 7762525
Mobil: 0152 0315 8828
r.blumenthal@bvdd.de

Original-Content von: Berufsverband der Deutschen Dermatologen, übermittelt durch news aktuell


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