(Registrieren)

Bundesgerichtshof-Urteil zu Strompreisen: Ein Sieg für die Verbraucher (FOTO)

Geschrieben am 09-07-2019

Hamburg (ots) -

Verbraucher können in Zukunft mit niedrigeren Netzentgelten
rechnen. Der Bundesgerichtshof hat in einem am heutigen Dienstag
verkündeten Urteil die Absicht der Bundesnetzagentur bestätigt, die
staatlichen Garantierenditen für die rund 900 Betreiber von
Elektrizitätsnetzen von 2019 bis 2023 um rund 2,1 Milliarden Euro zu
kappen. Gegen die Pläne der Behörde hatten fast alle betroffenen
Konzerne und Stadtwerke geklagt.

Die Garantierenditen sind Teil der Netzentgelte, die Haushalte und
Unternehmen für die Nutzung der Stromleitungen zahlen. Die
Netzentgelte sind mit durchschnittlich 287 Euro im Jahr der teuerste
Posten auf der Stromrechnung eines Familienhaushaltes.

LichtBlick begrüßt das Urteil der Karlsruher Richter. "Das Urteil
ist ein Sieg der Verbraucher über die Netzlobby. Das ist ein erster
Schritt gegen staatlich garantierte Traumrenditen für Konzerne und
Stadtwerke", so Gero Lücking vom Ökostrom-Marktführer LichtBlick.
LichtBlick war als einziger netzunabhängiger Energieanbieter an dem
Verfahren beteiligt.

Hintergrund Netzrenditen

Da das Stromnetz ein Monopol ist, wird es reguliert. Die
zuständige Bundesnetzagentur legt Garantierenditen für Investitionen
in Energieleitungen fest. Angesichts niedriger Marktzinsen hatte die
Bundesnetzagentur bereits 2017 eine moderate Senkung der Renditen
beschlossen. Diese haben die Karlsruher Richter nun endgültig
genehmigt.

Bei einer konsequenten Anwendung des gesetzlichen Rahmens wäre
sogar eine Kostensenkung von rund vier Milliarden Euro möglich. Das
geht aus zwei von LichtBlick beauftragten Gutachten hervor. "Das
Jammern der Netzbetreiber ist unseriös. Sie wissen genau, dass sie
unterm Strich immer noch mehr als gut wegkommen", kommentiert
Lücking.

Die Bundesnetzagentur genehmigte nach eigenen Angaben im Jahr 2018
Strom-Netzentgelte in Höhe von rund 25 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Volker Walzer, Pressesprecher, LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359
Hamburg, Tel: 040 / 6360-1260, E-Mail: volker.walzer@lichtblick.de
LichtBlick auf Twitter: @lichtblick_de

Original-Content von: LichtBlick SE, übermittelt durch news aktuell


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

693771

weitere Artikel:
  • Interne Dokumente zeigen: Gastro-Lobbyverband DEHOGA wollte "Topf Secret" von Bundesernährungsministerium verbieten lassen - Ernährungsministerium "begrüßt" jedoch die Plattform Berlin (ots) - Der Lobbyverband der Hotels und Gaststätten (DEHOGA) hat Ernährungsministerin Julia Klöckner in einem Schreiben aufgefordert, die Online-Plattform "Topf Secret" "kurzfristig zu prüfen" und zu "unterbinden". Das lehnte das Ministerium jedoch ab. In einer internen Stellungnahme zum Schriftwechsel bewertet das Ministerium die Online-Plattform nicht nur als "rechtlich zulässig" - es sei sogar zu "begrüßen", dass "Verbraucher und Verbraucherinnen von ihrem Auskunftsanspruch infolge der Aktion verstärkt Gebrauch machen". mehr...

  • Tierschutzskandal um Massentierhaltungsmilch aus dem Allgäu / SOKO Tierschutz enttarnt Bayerns größten Milchbauern als Tierquäler / Käserei Champignon und Weihenstephan Produkte als Abnehmer München/Memmingen (ots) - 30 Tage lang im Mai und Juni 2019 beobachteten versteckte Kameras den Mega-Milchviehbetrieb Endres in Bad Grönenbach, Allgäu. Auf dem Betrieb mit tausenden Kühen werden Tiere systematisch Durst, Hunger und Gewalt ausgesetzt. Der dokumentierte Todeskampf der Tiere dauert bis zu 9 Tage. Das Video zeigt wie der Betriebsleiter persönlich Kühe misshandelt. Dabei kommen Tritte, Stiche mit einem spitzen Gegenstand und Gewalt mittels eines Traktors zum Einsatz. Mit dem Traktor werden Tiere gewaltsam umhergeschleift mehr...

  • Panasonic präsentiert mit transparentem OLED-Prototyp die Zukunft des Fernsehers (FOTO) Hamburg (ots) - Panasonic zeigt auf dem Innovations Media Briefing, der offiziellen Veranstaltung von gfu und Messe Berlin zur Präsentation der Produktneuheiten vor der IFA, am 10. und 11. Juli in Berlin seine OLED-Innovationen. Das Highlights in diesem Jahr ist der Prototyp eines transparenten OLED-Bildschirms, mit dem Panasonic einmal mehr seine Innovationsstärke zur Schau stellt und einen Blick in das Wohnzimmer der Zukunft gewährt. Zudem können sich die Besucher von der herausragenden Bild- und Soundqualität der neuen OLED-TV mehr...

  • Infortrend führt preisgekrönte 25-GbE-Lösungen für Highspeed-Arbeitslasten ein Neu-Taipeh, Taiwan (ots/PRNewswire) - Infortrend® (https://www.inf ortrend.com/UrlCounter/DE/PR/25GbE_all_support/20190709001?re=/de/hom e) Technology, Inc. (TWSE: 2495) gibt bekannt, dass seine Mainstream-Storage-Lösungen ab sofort auch den 25-GbE-Netzstandard unterstützen. Dadurch werden die Anforderungen bezüglich des Bandbreitenverbrauchs von Hyperscale-Rechenzentren und M&E-Branchen erfüllt. Während der NAB 2019, eine der führenden M&E-Ausstellungen, wurde der EonStor GSa AFA-Speicher mit 25-GbE-Konnektivität mit dem Best mehr...

  • Ohrfeige für VW - OLG Köln beabsichtigt Berufung ohne mündliche Verhandlung abzuweisen Köln (ots) - In dem von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten Prozess deutet sich ein erneuter Kantersieg an. Der erkennende 27. Senat beabsichtigt das Verfahren ohne eine mündliche Verhandlung durch Urteil zu beenden, da die vom VW-Konzern vorgetragenen Argumente offensichtlich zu keinem anderen Ergebnis führen konnten, als die in der ersten Instanz festgestellten vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung der betroffenen Dieselfahrer durch den Wolfsburger Weltkonzern zu bestätigen (Beschluss vom 01.07.2019, Az. 27 U 7/19). mehr...

Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht