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Durchblick beim Steuerrecht - Diese Fachbegriffe sollten Sie kennen (AUDIO)

Geschrieben am 08-07-2019

Neustadt a. d. W. (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Wissen Sie, was eine Günstigerprüfung ist oder ein Verlustvortrag,
eine Festsetzungsfrist oder der Altersentlastungsbetrag? Das sind
alles Begriffe aus dem Steuerrecht, die dem ein oder anderen bei der
Steuererklärung begegnen und dann für Fragezeichen über den Köpfen
sorgen. Aber: Wenn man sich auskennt, kann man damit richtig Geld vom
Staat zurückbekommen, weiß Oliver Heinze.

Sprecher: Als Otto-Normal-Verbraucher muss man zwar nicht jeden
Begriff aus dem deutschen Steuerrecht kennen, was Werbungskosten
sind, sollte man aber schon wissen.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 14 Sek.): "Das sind zum Beispiel
alle Ausgaben rund um den Job. Dazu gehören Ihre Fahrtkosten, dazu
gehören auch die Kosten für Berufsbekleidung, für Werkzeug, für
Fachbücher, genauso die Kosten für eine Zweitwohnung, die manche aus
beruflichen Gründen haben."

Sprecher: So Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH. Das Finanzamt gewährt zwar
jedem automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro, man
sollte aber trotzdem alle Quittungen und Nachweise sammeln, denn oft
liegt man über diesem Wert. Und auch beim Steuerbegriff
"Sonderausgaben" sollte man genauer hinschauen. Die unterteilt man in
Vorsorgeaufwendungen,...

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 21 Sek.): "...das sind die Beiträge
zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung und zu
anderen Versicherungen. Und zum Zweiten in sogenannte 'andere
Sonderausgaben', dazu gehören alle Zahlungen für den Unterhalt, die
Kirchensteuer, Spenden, Mitgliedsbeiträge und Schulgeld. Singles
können pauschal 36 Euro pro Jahr absetzen, Ehepaare das Doppelte,
also 72 Euro."

Sprecher: Seine Sonderausgaben sollte man auch individuell
nachweisen, denn allein mit den Kranken- und
Pflegeversicherungsbeiträgen liegt man meistens über den angesetzten
Pauschalen. Der dritte Begriff, den man kennen sollte, sind die
außergewöhnlichen Belastungen - also Kosten für außergewöhnliche
Situationen.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Dazu gehören schwere
Krankheiten, Beerdigungen oder auch Pflegekosten. Allerdings gibt es
keine konkrete Liste, in der Sie alle außergewöhnlichen Belastungen
nachschlagen können, um dann genau zu wissen, wie viel Sie absetzen
dürfen."

Sprecher: Diesen Wert ermittelt das Finanzamt. Dabei analysiert es
die Lebenssituation und bestimmt eine zumutbare Belastungsgrenze.
Alle Kosten, die über dieser Grenze liegen, kann man steuerlich
absetzen. Allen, denen das zu kompliziert ist, kann ein
Lohnsteuerhilfeverein helfen.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 17 Sek.): "Ein
Lohnsteuerhilfeverein erstellt Einkommensteuererklärungen für
Arbeitnehmer und Rentner. Und wir von der VLH sind mit rund 3.000
Beratungsstellen bundesweit und einer Million Mitgliedern der größte
Lohnsteuerhilfeverein in Deutschland. Rund 1.000 Euro erhalten unsere
Mitglieder durchschnittlich vom Staat zurück."

Abmoderationsvorschlag:

Das deutsche Steuerrecht und seine vielen Fachbegriffe können
kompliziert sein, müssen es aber nicht, wenn man Hilfe hat. Die
finden Sie unter vlh.de.



Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., übermittelt durch news aktuell


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