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VW-Abgasskandal: OLG München stellt sich auf die Seite der Geschädigten

Geschrieben am 05-07-2019

Köln (ots) - In einer Verfügung des OLG München vom 04.07.2019,
Az. 18 U 4761/18, bejaht der erkennende Senat das Vorliegen einer
vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch VW.

In diesem von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich geführten
Prozess ging es um einen Audi mit dem Skandalmotor "EA189".

Bereits das Inverkehrbringen eines derartigen Fahrzeugs stelle
eine konkludente Täuschung des Endkunden dar, so der Senat.

Ein konkretes Einwirken von VW auf das Vorstellungsbild des
Klägers bei Erwerb des Fahrzeugs sei nicht erforderlich. Ebenso wenig
könne sich Volkswagen darauf berufen, dass es sich hier um einen
Gebrauchtwagen gehandelt hat.

Der Schaden des Käufers sei bereits mit Abschluss des zustande
gekommenen Kaufvertrages über den der Manipulationssoftware
ausgestatteten Wagen eingetreten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stelle
eine bewusste arglistige Täuschung regelmäßig zugleich einen Verstoß
gegen die guten Sitten dar. Die im Prozess von Volkswagen geäußerte
Ansicht, dass die Verwendung einer dem Endkunden gegenüber nicht
offengelegten Abschaltautomatik nicht gegen das Anstandsgefühl aller
billig und gerecht Denkenden verstoße, wurde vom Senat nicht geteilt.

Dass die Verwendung der Software ein "Verhaltensexzess eines
untergeordneten Mitarbeiters", der den Vorstand bzw. Repräsentanten,
der den Einsatz der Motorsteuerungssoftware genehmigt hat, ebenfalls
getäuscht haben müsste, hielt der Senat für höchst unwahrscheinlich
und kommt zum Schluss, dass eine tatsächliche Vermutung dafür
bestehe, dass ein Vorstand oder Repräsentant den Einsatz der
beanstandeten Motorsteuerungssoftware gekannt und gebilligt hat.

Den Vortrag der VW AG, sie habe trotz Bemühungen nicht ermitteln
können, wer für die Entwicklung und den Einbau der
streitgegenständlichen Software verantwortlich sei, bewertete das
Gericht als unsubstantiiert und widerspreche jeder Lebenserfahrung.

Partner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert ordnet diese
Stellungnahme als weiteren bedeutenden Etappensieg für die
Betroffenen ein:

"Bislang war die Positionierung des OLG München nach dem
Ausscheiden eines verdienten Vorsitzenden nicht ganz eindeutig. Jetzt
ist klar: Jedenfalls die Oberlandesgerichte München, Köln, Karlsruhe
und Oldenburg sehen Klagen aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung
als begründet an. Weitere Oberlandesgerichte werden sich zeitnah
anschließen."



Kontakt:

Dirk Fuhrhop
Rechtsanwalt

Rogert & Ulbrich
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Ottostr. 12
50859 Köln

Telefon: (0049) (0)211/731 62 76-19
Fax: (0049) (0)211/25 03-132
E-Mail: fuhrhop@ru-law.de
Homepage: www.ru-law.de

Original-Content von: Rogert & Ulbrich, übermittelt durch news aktuell


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